Full text: Grundteilungsgesetz

Nr 035 C . 
Antrag 60 [zurückgezogen]: 
im § 21 den letzten Nebensatz zu fassen: 
wenn die Sicherheit der Berechtigten gewahrt bleibt. 
Antrag 61 [zunächst erseßt durch Antr. 63, später so 
auzetmut;set! daß b und c die Fassung des Antr. 63 
i uteag 52 in Yeile 3 hinter „Stellen“ einzu- 
| st i letzten 10 Jahren 
a) durch ländliche Großgrundbesitzer, 
b) durch ländliche Kleingrundbessitzer, 
§ hurt §tättet le Unternehmungen 
erfolgt ist. 
Antrag 62 (Eventualantrag zum Antrage 36) [zur 
2. Lesung zurückgestellt]: 
den § 9a zu fassen: 
§ 9a 
Der Eigentümer einer selbständigen ländlichen 
Stelle von weniger als 100 ha Größe bedarf zur 
Veräußerung derselben an einen benachbarten 
Grundbesitzer, der mehr als 250 ha besitzt, der 
behördlichen Genehmigung. 
Die behördliche Genehmigung ist zu erteilen, 
wenn der Erwerber sich verpflichtet, in der be- 
treffenden Gemeinde oder in seinem Gutsbezirk 
tz! lebensfehize ländliche Stellen neu zu er- 
Antrag 63 [Ib und c in den Antr. 61 übernommen, 
im übrigen abgelehnt]: 
im Antrage 52 
I. in Zeile 3 hinter „Stellen“ einzuschalten: 
a) durch ländliche Großgrundbesitzer 
b) durch andere ländliche Grundbesitzer 
c) durch Städte und andere öffentliche An- 
d) U! icin: Unternehmungen 
erfolgt ist und zwar 
1. für die Jahre 1893 bis 1905 
2. für die Jahre 1905 bis 1913. 
Il. in Zeile 3 und 4 die Worte „und das Ergebnis 
bis zur zweiten Lesung vorzulegen“ zu streichen. 
Antrag 64 [zurückgezogen]: 
hinter § 28 einzufügen: 
Dritter Abschnitt 
Förderung der inneren Kolonisation durch 
Staatskredite und Staatsbeihilfen 
§ 28 a 
Der Staatsregierung wird ein Fonds von 
300 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um 
Staatsdarlehen für ländliche Betriebe zu gewähren, 
die von Korporationen des öffentlichen Rechts, 
von gemeinnützigen Anssiedlungsgesellschaften, 
Privatgesellschaften oder Privatpersonen zum 
Zwecke der inneren Kolonisation errichtet werden. 
Über die Zulassung der Gesellschaften und Privat- 
personen entscheidet der Landwirtschaftsminister. 
Das Darlehen wird bis zu °/,,, bei einem Stellen- 
1 Z
	        
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