stens eine Herabsetzung des Tarifs für deutsche, italienische und
ostländische Waren, die von den Adventurers ausgeführt wurden,
zugestehen, damit jene Rückladungen nach England erhielten und
nicht bare Rimessen dorthin zu senden brauchten. Die General-
staaten waren doch anderer Ansicht; sie sahen in der Niederlassung
der Fremden eine wirtschaftlich so wertvolle Tatsache, daß sie
schon am 21. Februar 1598 die Einfuhr für Tuche und Kirseyen
den Adventurers frei vom Eingangszoll bewilligten. Voraussetzung
dieses Zugeständnisses war allerdings, daß die Fellowship außer in
den Niederlanden keinen andern Stapelplatz auf dem Festland haben
dürfe. Aber erst nachdem die Generalstaaten den Adventurers in
dem im Juli verliehenen Octroi auch die Freiheit von allen Aus-
gangsabgaben für Tuche und Kirseyen, die binnen eines Jahres
nicht verkauft waren und nach England oder einem Stapelplatz
der Fellowship ausgeführt wurden, und andere Privilegien bewilligten,
gingen jene auf die geforderte Bedingung betr. den Stapelplatz ein
und überführten ihren ganzen Handelsbetrieb für das Festland nach
Middelburg, wo sie bis 1611 blieben!). Ihren Wünschen erwiesen
die Generalstaaten auch weiterhin jedes Entgegenkommen. Ins-
besondere wurde das Monopol der Merchant Adventurers dadurch
befestigt, daß ein Plakat vom 27. Mai 1599 allen Engländern verbot,
Wollwaren nach einem anderen Platz zu führen als auf den Stapel-
platz der Fellowship. Damit wurden die Interlopers, die Vlissingen
und andere Orte aufsuchten, genötigt, sich der Fellowship anzu-
schließen, was dem englischen Gesetz entsprach‘*).
Für Middelburg war diese Niederlassung zweifellos von großer
Bedeutung. Die Stadt hatte bereits durch den Zustrom der Ant-
werpener Flüchtlinge sehr gewonnen; die an sich bedenkliche Nähe
der spanischen Grenze bedeutete damals schon nicht mehr viel,
das Verbot des Handels mit dem jenseitigen Gebiet wurde nicht
sehr genau beobachtet. Nach einer Reihe günstiger Jahre, die von
den Adventurers in Middelburg verbracht wurden, trat nach dem
Tode der Königin Elisabeth ein Rückschlag ein; ihre Ge-
wohnheit, die Wollmanufakturen ungefärbt und unappretiert aus-
zuführen, stieß auf Widerspruch?). Andererseits machte man in den
3 teLintum, S. 5410
23) teLintum, S. 60 f.
e) te Lintum, 5.67.
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