geseß der Kommission zugänglich zu machen, als auch von
der bayerischen Staatsregierung eine Erklärung darüber
einzuholen, wie das Gesetz bisher gewirkt habe.
Zur Begründung des Antrages 9, welcher
von denselben Mitgliedern gestellt war wie der Antrag 1,
führte einer der Antragsteller aus, daß neue Aufgaben neue
Maßnahmen erforderten, und da niemand vorher geahnt
habe, daß die Frage der inneren Kolonisation eine solche
Bedeutung annehmen würde, müsse man die Frage der
Reorganisation der Generalkommissionen erwägen und auf
den alten Gedanken des Ausbaues der Generalkommissionen
zu Provinzialbehörden zurückgreifen.
Ein Vertreter des Land w irtschaftsmini-
ssteriums erklärte darauf, er könne nicht in Aussicht
stellen, daß die Staatsregierung in Erwägungen nach dieser
Richtung eintreten werde. In Verfolg des Artikels V der
Novelle zum Landesverwaltungsgeseß habe die Staats-
regierung bereits einen Geseßentwurf, betreffend die Auf-
hebung der Generalkommission in Königsberg, vorgelegt und
mache er darauf aufmerksam, daß beide Gesetzentwürfe vom
Herrenhause bereits angenommen seien, dem Abgeordneten-
hause zur Beratung vorlägen und im Herbst zur Verhand-
lung kommen würden.
Von einigen Mitgliedern der Kommission
wurde darauf hingewiesen, daß der Antrag 9 zur Zeit
mindestens verfrüht sei, andererseits auch über den Rahmen
dessen hinausgehe, was die Kommission bei Beratung dieses
Gesetzentwurfs zur Zeit zu entscheiden habe, und daß Ge-
legenheit sein würde, bei der Plenarberatung über das Ge-
setz, betreffend die Einziehung der Generalkommission in
Königsberg, auf diese Frage zurückzukommen und sich
darüber schlüssig zu machen.
Bis zur zweiten Sitzung der Kommission am 28. April
waren von der Staatsregierung gedruckte
Antwort en *) zum Antrage 1 Nr 4 bis 9 und zu den
Anträgen 3 bis 6 eingegangen.
Der Landwirtschaftsminister machte Mit-
teilungen hierüber, welches fernere Material der Kom-
mission gegenwärtig von der Staatsregierung zur Ver-
fügung gestellt werden könne. Außer den vorgenannten
schriftlichen Antworten sei in die Wege geleitet worden
die Beschaffung des Materials zu dem Antrage 8. Es
bedürfe wohl kaum der Bemerkung, daß die Beschaffung
dieses Materials sich in wenigen Tagen oder Wochen
nicht ermöglichen lasse, und er könne kaum in Aussicht
stellen, daß vor Herbst dieses Jahres eine erschöpfende
Nachweisung zu dem Antrage 8 vorgelegt werden könne.
Das Material für das bayerische Güterzertrümmerungs-
geseß sei inzwischen eingegangen, doch seien nur wenige
Eremplare von der bayerischen Staatsregierung zu erlangen
gewesen. Für die Wirkung des bayerischen Gesetzes sei zu
verweisen auf die Zeitschrift des bayerischen statistischen
Landesamtes 1913, Heft 4. Es seien dann in dem An-
trage 1 Nr 2 und 3 eine Reihe von Wünschen geäußert
worden in bezug auf statistisches Material. Hierzu sei zu
bemerken, daß das statistische Landesamt zu dem Antrage 1
Nr 3 das erforderliche Material überhaupt nicht besitze,
desgleichen nicht bezüglich des Antrages Nr 7. Einzelnes,
was in diesem Antrage verlangt werde, sei aber aus anderen
Nachweisungen ersichtlich.. Für die Frage, wieviel Tei-
lungen von staatlich unterstütten Siedlungsgesellschaften
vorgenommen seien, wie groß die Fläche des aufgeteilten
Landes und die durchschnittliche Größe der Parzellen sei
und wieviel Ansiedler von ihnen angesetzt worden seien, er-
gebe die Denkschrift der Ansiedlungskommission, die Denk-
schrift über die Verwendung des Kolonisationsfonds und
*) Drucksache Nr 035 D