fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

46 FRANKREICH — Finanzen (Départemental- und Gemeindeausgaben). 
Wenn man blos die verschiedenen Jahresbudgets betrachtet, die 
alle mit einem, wenn auch geringen Ueberschuss abschliessen, so be 
greift man diese Gestaltung nicht. Hier haben wir denn auf ein altes 
Grund übel in der franz. Finanz Verwaltung hinzuweisen. Es liegt in 
ù.Qn ^ßupplementarcrediten.^ Nach Feststellung des Budgets wer 
den die enormsten Summen als „unvorgesehene Ausgaben*^ durch 
Ordonnanzen angewiesen. Schon der Berichterstatter in der eheinal. 
Deputirtenkammer über das Budget für 1848, also noch unter Ludwig 
Philipp, äusserte: „Diese Verfahrungsweise, ira Widerstreite mit allen 
Finanzprincipien, macht die Prüfung des Budgets zur Täuschung, und 
führt nothwendig zu einer Vermehrung der Ausgaben, ohne Vorsorge 
für deren Deckung.“ — In dem vorhin erwähnten Berichte des Finanz 
ministers über die Finanzlage zu Ende des Jahres 1855 wird ange 
geben, dass die Supplemcntarcredite in jenem Jahre 120 Mill, be 
trügen. Nach dem Berichte, den Lequin im Juni 1856 im gesetz 
gebenden Körper erstattete, beliefen sich dieselben aber: 
1854 auf . . . Fr. 506’848,969 1 
)856 ::L'au8gegeben : 1400'747,283m2%Jahrcn. 
1856 bereits vorgesehen - 5’853,057 ) 
Der Krieg hatte davon bereits 1,229’890,278 Fr. verschlungen, 
den Rest von 171 Mill, hatte die Getreidetheueruug, die Industrie 
ausstellung etc. erheischt. 
Départemental- und Gtmeindeausyaben. Ungeachtet der Centrali 
sation, zeigt das Staatsbudget auch in anderer Beziehung keineswegs 
den vollen Umfang der öffentlichen Lasten. Die Departementalaus- 
gaben sind nicht vollständig, die Gemeindelasten eigentlich gar nicht 
darin aufgenommen. Von den Departementallasten erscheinen in dem 
selben nur jene Summen, welche durch directe Umlagen erhoben wer 
den. Diese directen Umlagen haben sich nun allerdings gewaltig ver 
mehrt. Ihr Betrag war: 1880: 58 Mill., 1846: 114, 1851: 132, 
1855: 140, 1856: 148% Mill. Dazu aber kommen für die Ge 
meinden die Octrois (Accise), im Ganzen geschätzt auf 80 Mill. Es 
kommen ferner dazu für die Departemente und für die Gemeinden 
deren specielle Anlehen. In der oben erwähnten Abhandlung Léon 
Fauchers von 1854 wird schlagend bemerkt : „Von 210 Gesetzent 
würfen, die dem gesetzgebenden Körper in seiner letzten Session vor 
gelegt wurden, betrafen 190 Ermächtigungen für Departemente und 
Gemeinden zur Aufnahme von Anleihen, zusammen etwa 1000 Mill, 
betragend.“ — Diese Gestaltung der Dinge hat auch 1855 und 56 
ungeändert fortgedauert; auch hier eine fast nicht endende Reihe von 
Ermächtigungen zur Contrahirung neuer Schulden. 
Die Stadt PdriS allein hat ein Budget wie ein Königreich — 
aber wie eines, das sich in finanziellem Verfalle befindet. Schon 1853 
überstiegen die Einnahmen 55 Mill. Man nahm überdies ein Anleihen 
von 50 Mill, auf, da das Ausgabebudget auf 90 Mill, stieg und man 
cher Bedarf nicht weiter vorgesehen war. So stiegen die Kosten für 
die locale Polizei unter dem Kaiserreiche von einer Mill, auf fünf
	        
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