46 FRANKREICH — Finanzen (Départemental- und Gemeindeausgaben).
Wenn man blos die verschiedenen Jahresbudgets betrachtet, die
alle mit einem, wenn auch geringen Ueberschuss abschliessen, so be
greift man diese Gestaltung nicht. Hier haben wir denn auf ein altes
Grund übel in der franz. Finanz Verwaltung hinzuweisen. Es liegt in
ù.Qn ^ßupplementarcrediten.^ Nach Feststellung des Budgets wer
den die enormsten Summen als „unvorgesehene Ausgaben*^ durch
Ordonnanzen angewiesen. Schon der Berichterstatter in der eheinal.
Deputirtenkammer über das Budget für 1848, also noch unter Ludwig
Philipp, äusserte: „Diese Verfahrungsweise, ira Widerstreite mit allen
Finanzprincipien, macht die Prüfung des Budgets zur Täuschung, und
führt nothwendig zu einer Vermehrung der Ausgaben, ohne Vorsorge
für deren Deckung.“ — In dem vorhin erwähnten Berichte des Finanz
ministers über die Finanzlage zu Ende des Jahres 1855 wird ange
geben, dass die Supplemcntarcredite in jenem Jahre 120 Mill, be
trügen. Nach dem Berichte, den Lequin im Juni 1856 im gesetz
gebenden Körper erstattete, beliefen sich dieselben aber:
1854 auf . . . Fr. 506’848,969 1
)856 ::L'au8gegeben : 1400'747,283m2%Jahrcn.
1856 bereits vorgesehen - 5’853,057 )
Der Krieg hatte davon bereits 1,229’890,278 Fr. verschlungen,
den Rest von 171 Mill, hatte die Getreidetheueruug, die Industrie
ausstellung etc. erheischt.
Départemental- und Gtmeindeausyaben. Ungeachtet der Centrali
sation, zeigt das Staatsbudget auch in anderer Beziehung keineswegs
den vollen Umfang der öffentlichen Lasten. Die Departementalaus-
gaben sind nicht vollständig, die Gemeindelasten eigentlich gar nicht
darin aufgenommen. Von den Departementallasten erscheinen in dem
selben nur jene Summen, welche durch directe Umlagen erhoben wer
den. Diese directen Umlagen haben sich nun allerdings gewaltig ver
mehrt. Ihr Betrag war: 1880: 58 Mill., 1846: 114, 1851: 132,
1855: 140, 1856: 148% Mill. Dazu aber kommen für die Ge
meinden die Octrois (Accise), im Ganzen geschätzt auf 80 Mill. Es
kommen ferner dazu für die Departemente und für die Gemeinden
deren specielle Anlehen. In der oben erwähnten Abhandlung Léon
Fauchers von 1854 wird schlagend bemerkt : „Von 210 Gesetzent
würfen, die dem gesetzgebenden Körper in seiner letzten Session vor
gelegt wurden, betrafen 190 Ermächtigungen für Departemente und
Gemeinden zur Aufnahme von Anleihen, zusammen etwa 1000 Mill,
betragend.“ — Diese Gestaltung der Dinge hat auch 1855 und 56
ungeändert fortgedauert; auch hier eine fast nicht endende Reihe von
Ermächtigungen zur Contrahirung neuer Schulden.
Die Stadt PdriS allein hat ein Budget wie ein Königreich —
aber wie eines, das sich in finanziellem Verfalle befindet. Schon 1853
überstiegen die Einnahmen 55 Mill. Man nahm überdies ein Anleihen
von 50 Mill, auf, da das Ausgabebudget auf 90 Mill, stieg und man
cher Bedarf nicht weiter vorgesehen war. So stiegen die Kosten für
die locale Polizei unter dem Kaiserreiche von einer Mill, auf fünf