DEUTSCHLAND. — Finanzen.
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genügende Material fehlt zur Ausscheidung nach den einzelnen Abthei
lungen.
Zur Abtheilung 'tEinkttnfte.o Es ist ungeeignet, die Ziffern, welche
in den verschiedenen Staatsbudgets erscheinen, einfach zusammen
zu zählen. Ein solches, obwol sehr gewöhnliches Verfahren führt zu
unrichtigen Resultaten. Im einen Staate werden nemlich die Roh- (die
Brutto-), im andern blos die Rein- (die Netto-) Summen in Ansatz ge
bracht. Es kann aber bei Vergleichungen nicht gleichgültig sein, ob die
Betriebsausgaben für Staatsanstalten, die Kosten der Steuererhebung
u. s. f., bereits abgerechnet sind oder nicht. — Ebenso erscheinen im
einen Budget nur die eigentlichen Staats-, im andern auch die Pro
vinzial-, im dritten (in kleineren Staaten, besonders den freien Städten)
selbst Gemeinde -Einnahmen und Ausgaben. — Eine gleichmässige
Ausscheidung alles dessen was eigentlich nicht den Staat, sondern nur
die Provinz oder die Gemeinde betrifft, sind wir durchzuführen aus
ser Stande, um so mehr, als mitunter sogar in den einzelnen Landesthei-
len eines und desselben Staates verschiedene finanzielle Einrichtungen
bestehen. — Unter diesen Verhältnissen erschien es geeignet, in allen
Staaten möglichst sowol die Brutto- als die Nettosummen zu ermit
teln. Man muss vor Allem die gesammte, also die Roheinnahme
kennen. Sie bezeichnet den vollen Umfang der Beträge, welche in die
Staascassen fliessen. — Indessen wäre es fehlerhaft, sodann ohne weitere
Unterscheidung hievon die Auslagen für Verwaltung der Staatsanstalten
und Erhebung der Steuern abzuziehen. In der Regel entspricht es un
zweifelhaft dem öffentlichen Interesse, dass zu den mittelbaren oder un
mittelbaren Lasten nicht auch noch viele Erhebungskosten kommen.
Allein diese Regel erleidet wesentliche Ausnahmen. Bei Verwaltung von
Domänen müssen die Ausgaben weit grösser sein, als bei einer blossen
Steuererhebung ; ähnlich bei den heillosen Imtterien, wo man den Spie
lern doch Einiges in Form von Gewinnsten wieder zufiiessen lassen muss.
Bei manchen Staatsanstalten (z. B. Post, Eisenbahnen, Telegraphen) ist
es sogar höchst verdienstlich, wenn die Verwaltung das volkswirthschaft-
liche und nicht das fiscalische Interesse als massgebend betrachtet. Wir
gelangen demnach dahin : dass die Kosten der eigentlichen Bewirthschaf-
tung der Domänen und des eigentlichen Betriebs der Staatsanstalten (sehr
verschieden von der Landesverwaltung oder auch von der blossen Erhe
bung der Auflagen) an der Bruttosumme abzuziehen sind. Indem
wir nachfolgende Aufstellung versuchen, finden wir uns indess vielfach
auf ziemlich unsichere Schätzungen hingewiesen ; häufig mussten ältere
Detailangaben aushelfen. Um so weniger kann von einer absoluten Rich
tigkeit die Rede sein, als das Nachstehende überhaupt der erste Versuch
einer derartigen Ausscheidung ist. Hiebei drängt sich die Bemerkung
auf, wie viel in Deutschland erspart werden könnte durch eine einfache,
kaufmännische Cassaverwaltung, im Gegensätze zu der fast allgemein
angenommenen bureaukratischen Einrichtung. Das Beispiel Englands,
durch ein blosses Ilandelsinstitut, die Bank, den grössten Theil der dor
tigen so colossalen Cassageschäfte (billig und zweckmässig) zu führen
(siehe S. 12), mag als Fingerzeig dienen. Auch Hesse es sich auf diese
Weise am besten vermeiden, dass enorme Summen—viele Millionen —