Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND.  —  Finanzen.

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Steuerbaren  müssen  freilich  nicht  etwa  blos  die  Nettosumme  (z.  B.  ffir
das  Heer),  sondern  sie  müssen  auch  überdies  die  dadurch  verursachten
Kosten  der  Erhebung  dieser  Summe  aufbringen  ;  diese  Erhebungskosten
wären  also  dem  Betrage  des  Aufwandes  für  ein  bestimmtes  Bedürfniss
noch  beizurechnen.  (In  Bayern  ist  z.  B.  der  Ertrag  des  Malzaufschlags ­
  für  die  Staatsschuld  bestimmt.  Das  Volk  sieht  sich  aber  nicht
blos  mit  dem  Reinerträge,  desselben  belastet.  sondern  ebenso  mit  den
Summen,  welche  die  Erhebung  verschlingt.  Ohne  Staatsschuld  würden
die  Einwohner  nicht  etwa  blos  dasjenige  ersparen,  was  für  Verzinsung ­
  und  lilgung  der  Schuld  verwendet  wird,  sondern  überdies  noch
die  Kosten  der  gesummten  Verwaltung  der  Aufschlagsgefalle.)  Da  es  sich
nun  aber  selten  ausscheiden  lässt,  aus  welchem  Zweige  der  Einkünfte
die  einzelnen  Ausgabeposten  gedeckt  werden,  so  erübrigt  bei  einer  derartigen
  Berechnung  nichts  Anderes,  als  dass  die  eigentlichen  Staatsbedürfnisse
  durchgehends  nach  den  Nettosummen  festgestellt  und  darnach ­
  die  Procentantheile  der  einzelnen  Abtheilungen  berechnet  werden.
Damit  erhält  man  die  richtige  Verhältnisszahl  (in  Procenten)  für  die  einzelnen ­
  Zweige  des  Staatsbedarfs.  —  Bei  der  Position  »Hof«  haben  wir  in
der  Hegel  nur  diejenigen  Summen  aufgezeiclmet,  welche  als  »  Civilliste
nnd  Apanagen«  erscheinen.  In  Wirklichkeit  gehört  hieher  noch  weiter
der  meistens  sehr  bedeutende  Genuss  von  Schlössern,  Gütern  u.  s.  f.
Nur  ausnahmsweise,  wo  bestimmte  Anhaltspunkte  Vorlagen  ,  haben  wir
Nebennutzungen  beigerechnet.  —  Sehr  zu  bedauern  ist,  dass  die  Materialien ­
  fast  vollständig  fehlen,  um  zu  berechnen,  wie  hoch  sich  die  Kosten
für  das  lieamtenthum  belaufen.  (Man  würde  ein  erschreckendes  Ergebniss
  erlangen.  In  Preussen  werden  gegen  32  Mill.  Thlr.,  in  Bayern
gegen  12  Mill.  H.  =  liy.  Mill.  Thlr  ,  dagegen  in  der  Schweiz  noch
nicht  4  Mill.  hrkn.  =  wenig  über  1  Mill.  Thlr.,  und  selbst  in  dem
i;eichen  und  ausgedehnten  Grossbritanien  nur  2%  Mill.  .U  für  Beamte
des  Staats  ausgegeben.  Vgl.  das  oben  bei  Preussen,  S.  178,  und  das
unten  bei  »Bayern«  und  bei  »  Schweiz  «  Bemerkte.)
/jur  Position  S  taa  ts  s  c  hu  Iden,  ii  Eine  Berechnung  in  der  gewöhnlichen ­
  Weise,  welche  Summe  von  der  Schuld  auf  jeden  Kopf  trifft,
scheint  uns  ungeeignet,  weil  es  wesentlich  darauf  ankommt,  welche  Domänen, ­
  namentlich  Eisenbahnen,  dagegen  vorhanden  sind.  (Unterschied
zwischen  Schulden  zu  productiven  und  zu  unproductiven  Zwecken.)
ine  Berechnung  der  bezeichneten  Art  hätte  nur  dann  einen  richtigen
inn,  wenn  man  vorerst  den  Betrag  des  activen  Staatsvermögens  mit
jenem  der  Schulden  abgleichen  könnte.  Dazu  aber  fehlt  das  Material,
indem  in  keinem  andern  europäischen  Staate,  als  der  so  einfach  und
Wenig  kostspielig  verwalteten  Schweiz  die  Gesammtsumme  der  Activa
und  Passiva  des  Gemeinwesens  sorgsam  festgestellt  und  vorgetragen
Wird.  Uebrigens  zeigt  sich  die  Wirkung  sehr  merklich  in  dem  grössern
oder  geringem  Betrage  der  benöthigten  directen  und  indirecten  Steuern,
fcren  Summe  wesentlich  durch  das  Ueher  wiegen  der  Domänenerträgnisse
über  die  Zinslast  der  Staatsschuld,  oder  umgekehrt,  mit  bestimmt  wird.
Oder  man  hat  den  Ertrag  der  Domänen  mit  dem  Bedarfe  für  Staatschuid
  zu  vergleichen,  dann  ergibt  sich  das  gegenseitige  Verhältniss
zwischen  unmittelbarem  Vermögen  und  Schulden.
            
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