Full text: Niederlande

B ez ei chnung der Waren 
-) 
bohrten Scheiben, die je Geviertmeter ein Ge- 
wicht von 100 g oder weniger haben ,...... 
II. Ringe, ringförmige geschrsßtene Ränder 
[zum Abdichten] und mit einer ffnung ver- 
sehene Scheiben, alle diese Gegenstände, soweit 
. Stückgewicht von 25 g oder weniger 
aben..... . e t t o ûf 
III. Ballons und Birnen für Spritz-, Gieß- 
und Sprühkorken, für Signalvorrichtungen, 
Zerstäuber, Photographiervorrichtungen u. dgl. 
Gegenftände.... „.... „ne t r r n t s s r q! ! ' ’.- 
IV. Mittel zur Verhütung der Empfängnis 
Sonderbestimmungen. 
1. Synthetischer Gummi und andre Er- 
zeugnisse und Fabrikate, die auf Grund ihrer 
Art und ihrer Federkraft oder Dehnbarkeit 
[veerkrachtige of elastische eigenschappen] 
mit natürlichem Kautschuk, Gummi oder natür- 
licher Guttapercha gleich zu stellen sind, sind 
bei der Zuweisung zu einer Position als 
frtst Gummi oder Guttapercha zu be- 
trachten. 
H2. Kautschuk, Gummi und Guttapercha, mit 
zu Position 85 gehörenden Geweben oder 
Stoffen oder mit daraus hergestellten Waren 
bekleidet oder mit Einlagen daraus versehen, 
sind, soweit sie nicht zu einer andren Position 
uz. 't F.. D Z Che 
stimmung Nr. 2e zu Position A1 zu dieser 
Position 41 gehören, sind gemäß der letzt- 
genannten Position zu verzollen. 
3. Gegenstände aus Hartgummi, Ebonit und 
andrem nicht federkräftigen oder dehnbaren 
[veerchrachtige ot elastische] Kautschuk, 
Gummi oder dgl. Guttapercha gehören nicht 
zu dieser Position. 
29 
Karneval-, Maskenball-, Kotillon- und 
sogenannte Scherzartikel, einschließlich der 
snarreu, Pfeifen, Mützen, Masken, Larven, 
nallbonbons und ähnlicher Gegenstände . 
30 
Chemische Grundstoffe und chemische Er- 
zeugnisse, einschließlich des Kalzium- 
saccharats nnd andrer ähnlicher Zucker- 
verbindungen, des Chloralhydrats, üther 
sulphuriens lEt!;:tte: Äthyläther], 
Chloroforms, ¡jEssigäthers, versüßten Sal- 
petergeistes [spiritus nitri duleis, Lösung 
von Äthylnitrit in Weingeist] und andrer 
aus Weingeist gebranuter oder hergestellter 
Stoffe 'und ähnlicher Waren, ssowie vor- 
behaltlih der Vorschriften unter 2 der 
Sonderbestimmungen, der Erzenguissse und 
Substanzen, die zu einem beträchtlichen 
Teil aus chemischen Grundstoffen oder 
<emischen Erzeugnissen bestehen. 
1. Essigäther, Salpeteräther und andre ähn- 
liche aus oder mit Weingeist hergestellte oder 
gebrannte Stoffe, aus denen Äthyl- oder Me- 
| hytalkohol zurückgewonnen werden kann: 
a. Verpackt oder in Tafelform ......... 
b. auf andre Art und Weise eingesührt . 
: 
Wert 
8 v H 
8 v H 
ß v H 
8 v H 
H v H 
Wert 
und 
kg 
kg 
8 v H 
fl. 8,40 
fl. 8,40 
[ ( 
"% 
1 
: 
31 
32 
33 
B ez eichnung der Waren 
II. Calciumsaccharat, Eisensaccharat, Stron- 
tuumsaccharat und andre ähnliche Zuckerver- 
bindungen, aus denen Zucker zurückgewonnen 
werden kann : 
a. verpackt oder in Tafelform .......... 
þ. auf andre Art und Weise eingeführt .. 
ur Übrige zu dieser Position gehörende 
aren: 
verpackt oder in Tafelform ........... 
Sonderbestimmungen. 
1. Unter die Nrn. I und 11 dieser Position 
fallen nur die Stoffe und Verbindungen, die 
| von Uns durch allgemeine Verwaltungsver- 
ordnung bezeichnet werden. 
2. Erzeugnisse und Substanzen, die zu mehr 
als 5 v H aus Stoffen bestehen, die unter 
' Nr. I1 dieser Position fallen, oder die bei 
15 ° C zu mehr als 5 Raumhundertteilen mit 
Stofsen zusammengesett sind, die unter Rr. 1 
dieser Position fallen, sind bei der Anwendung 
tiges Tarifs jenen Stoffen gleich zu er- 
achten. 
3. Hinsichtlich der unter Nr.1 dieser Position 
fallenden Waren, die bei 15 ° C mehr als 
5 Raumhundertteile freien Äthylalkohol ent-: 
halten, sind die Bestimmungen des Artikel 130 
des Allgemeinen Gesetzes vom 26. August 1822 
(Staatsblad Nr. 38) anzuwenden, als ob die 
Waren in dem Artikel genannt wären. 
Klosette, mit Sitz oder Deckel versehen 
oder: nicht, Klosettsite und Teile davon 
(Ränder und Dectel) jowie Pissssoirs. 
1. Ganz oder hauptsächlich aus Metall an- 
gefertigte Gegenstände. ...... 
II. Übrige Gegenstände .... ...... ...... 
Konservierungs- und fäulnishindernde 
Mittel;Desinfektions-[ Eutseuchungs-]mittel 
und keimtötende, antiseptische und Gerüche 
beseitigende Mittel; Bespritzungs-, Wasch-, 
Bügel-, Glanz-, Bleich-, Entfärbungs- und 
Reinigungsmittel; Unkraut, Ungeziefer 
uud Insekten abwehrende oder tötende 
Mittel; Schleif-, Glätte-, Polier-, Putz-, 
Reibe-, Scheuer-, Schmier- und Lösungs- 
mittel; Gerbmittel; Rost- und Kesselstein 
abwehrende Mittel; Glasur-, Jsolier-, 
Abdichtungs- sowie die Feuchtigkeit ab- 
h; !! Mittel; verpackt oder in Tafel- 
Dritt .... : : 
Sonderbestimmung. 
Künstliche und natürliche Schleif- und Weh- 
steine gehören nicht zu dieser Position. 
Kontroll- uud Zählapparate sowie ander- 
h:!! tit genannte Instrumente und 
pparate. 
V? Kreismesser [eyelometers], Wegmesser 
[pedometers], Geschwindigkeitsmesser, Tacho- 
meter, Schrittzähler und andre ähnliche 
Umdrehungszahl-, Schritt-, Geschwindigkeits- 
und Abstandsmessser für Beförderungsmittel, 
Reiter und Fußgänger, auf denen die Länge 
Mastat| Zoll 
[- 
Wert 
und 
100 kg 
100 kg 
8 v H 
fl. 27, - 
fl. 27, f 
Wert 
8 v H 
5 v H 
8 v H 
8 v H
	        
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