Full text : Niederlande

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B ez eichnung d er Waren

Jalousien und Rolläden aller Art, einschließlich
 der Brandschutzvorhänge [brandsehermen,
 z. B. der eisernen Borhänge
in den Theatern] und sogenannten Reollvorhänge
 [stores]; Markisen, Sonnenschützer
 [Gartenschirme] und Zelte und Gerüste
 dafür, sowie spanische Wände, Schutzwände,
 Feuerschirme, Ofenschirme, Kaminschirme
 und Schirme für Teelämpchen, und
Fensterdrahtvorseter [raamborren =Gazefenster]
 und Fenstervorsetzer [raamroorzetten
 = Fensterschirme aus Gaze oder bestickter
 oder bemalter Pappe, um das Hineinsehen
 zu verhindern] ................
Küäse aller Art... ,... „ez ps te ess
Geschäftszimmer-, Schul-, Mal-, Zeichenund
 F srelbhedart. anderweit nicht genannte.

Schreibfedern, Bleistifte und Griffel; Bleisstiftestäbchen
 zur Beschickung von Bleistifthaltern;
 Füllfedern ; Schreibstifte oder Durchschreibfedern
 [Achatstifte für Durchschreibbücher];
Bleistiftspizer; Federnauszieher; Lese- und
Blattzeichen; Radiergummi; mit einer Handhabe
 versehene Radiermesser und Lochrädchen
scszut Furicztade.l; Fer fn
Siegellackhalter; Feder-, Füllfeder- und Bleistiftspizenschüter;
 Schreibunterlagen; Schreibmappen;
 Schreibkästchen; Tintenfässer; Schreibzeuge
 und Untersäße dazu; Federkästchen;
Federgestellchen; Falzbeine; Brieföffner; Briefbeschwerer;
 Notizblockhalter; Briefmarkenanfeuchter;
 Klebeoblaten; Stempelkissen; Tintessprizen;
 in Büchsen oder auf andre ähnliche
Art und Weise verpackter Sand; Löschrollen,
Löscher; Briefmappen; Briefhalter; Briefklemmen;
 Briefpflöcke; Briefhaken; liassen
[weiße Bänder zum Aufreihen von Schriftstücken];
 andrer ähnlicher, anderweit nicht
genannter Geschäftszimmer- und Schreibbedarf
sowie Reißzwecken, bei denen die Stiftlänge
und der Durchmesser der oberen Scheibe unterschiedlich
 10 und 15 mm oder weniger betragen;
 Papierhefter und Bureauklammern
[elips] für das Zusammenheften von Papieren
oder das Verschließen von Mustertüten; Drahtoder
 Metalleinlagen, um Schubladen in einzelne
 Fächer einzuteilen [clips voor het verdeelen
 van laden in vakjes]; Bücherständer
in Winkelform |tafelboekenklemmen]; Garn:
becher; Knäuelhalter; auf Rahmen gespannte
Malerleinwand, unbemalte Bretter (Teller)
für die Anfertigung von Zierbrettern (-tellern) ;
Maler-Staffeleien; Zeichentische; Reißbretter;
Rechengestelle |telraam ~ Zählrahmen];
[Zeichen-] Wischer; Wischerbüchelchen; Paletten;
 Malerstöcke; Holzkohle in Stängelchen
oder Stäbchen, die dadurch, daß sie gleich dick
und auf gleiche Länge geschnitten sind, offensichtlich
 dazu bestimmt sind, als Zeichenbedarf
verwendet zu werden; Schreibtafeln; Schultafeln
 und Schiefertafeln in hölzernen Rahmen
oder andrer hölzerner Umrahmung oder auf
der Rückseite mit Papier, Leinen oder einer
andren. Substanz beklebt, und sogenannte

tt|t Zoll

t
§

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Wert

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B ez eichnung der Waren

leesplankjes [kleine Lesepulte] und Nécessaires
und Bestecke, die ausschließlih, mit den
flepsensntten Gegenständen zusammengetellt
 sind ...., .. Gs; rs
Kirchenmöbel und Bedürfnisse für den
Kirchen- und Gottesdienst.
Altäre und Altarteile (Sockel, Oberteile,
Tabernakel, Tabernakeltüren und Altarthrone
[die bei hohen Festen zur Schaustellung benutzt
werden]); Kanzeln und Kanzeldächer [Kanzelhimmel];
 Taufbecken und Versschlußsstücke und
Versschlußdeckel für Taufbecken; nicht gerahmte
Bildhauerei- [gebeeldhouwde] Kreuzweg- [Leidensweg-]
 Stationen [Stein oder Holz]; Beichtstühle
 und Kommunionbänke sowie Kreuze
und Kruzifixe, Kelche und Kelchzubehöre, Ziborien,
 Monstranzen und Aufbewahrungsfutterale,
 Abendmahlschalen und Abendmahlkelche;
 Reliquienschreine und Reliquienkästen;
Becher; Schalen, Schenkkannen und Öl- [Salb-]
gefäße; Weihrauchfässser; Traghimmel; Lese-[Kirchen-,
 Bet-] pulte; Rosenkränze; Gebetriemen;
 Weihwasserbecken; Weihnachtskrippen
und, mit Ausnahme von Gegenständen, die
zu Position 133, Nr. I, gehören, andrer ähnlicher
 Bedarf für den Gottes-, Kirchen- und
Altardienst und für Prozessionen ..........
Christbaumschmutck von allerlei Art, einschließlinih
 der mit HÖse verssehenen
Glimmersscheibchen und andrer Waren, die
nach der Aufschrift auf der Verpackung
zum Verzieren von Christbäumen be-…”OOnn=n=n=
 no Ycc r sr ses CEF RAM
Kette [Weberei-] und Ketten, ungeachtet
der Zusammensetzung... ...... ..........
Sonderbestimmungen.
1. Gegenstände, die ausschließlich aus unedlem
 Metall angefertigt sind, sind von dem
gemäß dieser Position zu erhebenden Einfuhrzoll
 befreit, wenn sie auf das Dezimeter Länge
des eigentlichen Kettenteils ~ Bruchteile sind
nicht außer acht zu lassen ~ ein Durchschnittsgewicht
 von mehr als 75 g haben.
2. Bei der Anwendung der Bestimmungen
unter 1 ist als Gewicht der Kette und Ketten
das Gewicht der Waren zu nehmen und zwar
sowohl nach Abnahme der Gegenstände, die
eigens zu dem bestimmten Zwecke darangefügt
sind, um das Gewicht der Waren zu. erhöhen,
sowie auch nach Entssernung der Gegenftände,
die ohne Zerreißen oder Beschädigen der
Waren abgenommen werden können.
3. Die Bestimmungen unter 1 sind nicht
anzuwenden auf Waren, die im Zeitpunkt der
Einfuhr mit Messsern, Scheren oder andren
nach dem Tarif zollpflichtigen Gegenständen
versehen sind.
Kinderwagen und Ktindersportwagen,
Kinderautomobile, [Ziegen-]Bockwagen und
andre Kinderspielwagen, und die für diese
Wagen erforderlichen mit Verdeck, Achse,
Schiebe- oder Zieheinrichtung versehenen
Obergestelle, mit Metalldrahtspeichen verehene
 Räder und mit solchen Rädern verehene
 Untergestele, mit Wagenbestandteilen
 verbundene [op garnituur get:;

 Zoll

Wert

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