Full text: Niederlande

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B ez eichnung d er Waren 
Jalousien und Rolläden aller Art, ein- 
schließlich der Brandschutzvorhänge [brand- 
sehermen, z. B. der eisernen Borhänge 
in den Theatern] und sogenannten Reoll- 
vorhänge [stores]; Markisen, Sonnen- 
schützer [Gartenschirme] und Zelte und Ge- 
rüste dafür, sowie spanische Wände, Schutz- 
wände, Feuerschirme, Ofenschirme, Kamin- 
schirme und Schirme für Teelämpchen, und 
Fensterdrahtvorseter [raamborren =Gaze- 
fenster] und Fenstervorsetzer [raamroor- 
zetten = Fensterschirme aus Gaze oder be- 
stickter oder bemalter Pappe, um das Hin- 
einsehen zu verhindern] ................ 
Küäse aller Art... ,... „ez ps te ess 
Geschäftszimmer-, Schul-, Mal-, Zeichen- 
und F srelbhedart. anderweit nicht ge- 
nannte. 
Schreibfedern, Bleistifte und Griffel; Blei- 
sstiftestäbchen zur Beschickung von Bleistift- 
haltern; Füllfedern ; Schreibstifte oder Durch- 
schreibfedern [Achatstifte für Durchschreibbücher]; 
Bleistiftspizer; Federnauszieher; Lese- und 
Blattzeichen; Radiergummi; mit einer Hand- 
habe versehene Radiermesser und Lochrädchen 
scszut Furicztade.l; Fer fn 
Siegellackhalter; Feder-, Füllfeder- und Blei- 
stiftspizenschüter; Schreibunterlagen; Schreib- 
mappen; Schreibkästchen; Tintenfässer; Schreib- 
zeuge und Untersäße dazu; Federkästchen; 
Federgestellchen; Falzbeine; Brieföffner; Brief- 
beschwerer; Notizblockhalter; Briefmarken- 
anfeuchter; Klebeoblaten; Stempelkissen; Tinte- 
ssprizen; in Büchsen oder auf andre ähnliche 
Art und Weise verpackter Sand; Löschrollen, 
Löscher; Briefmappen; Briefhalter; Brief- 
klemmen; Briefpflöcke; Briefhaken; liassen 
[weiße Bänder zum Aufreihen von Schrift- 
stücken]; andrer ähnlicher, anderweit nicht 
genannter Geschäftszimmer- und Schreibbedarf 
sowie Reißzwecken, bei denen die Stiftlänge 
und der Durchmesser der oberen Scheibe unter- 
schiedlich 10 und 15 mm oder weniger be- 
tragen; Papierhefter und Bureauklammern 
[elips] für das Zusammenheften von Papieren 
oder das Verschließen von Mustertüten; Draht- 
oder Metalleinlagen, um Schubladen in ein- 
zelne Fächer einzuteilen [clips voor het ver- 
deelen van laden in vakjes]; Bücherständer 
in Winkelform |tafelboekenklemmen]; Garn: 
becher; Knäuelhalter; auf Rahmen gespannte 
Malerleinwand, unbemalte Bretter (Teller) 
für die Anfertigung von Zierbrettern (-tellern) ; 
Maler-Staffeleien; Zeichentische; Reißbretter; 
Rechengestelle |telraam ~ Zählrahmen]; 
[Zeichen-] Wischer; Wischerbüchelchen; Pa- 
letten; Malerstöcke; Holzkohle in Stängelchen 
oder Stäbchen, die dadurch, daß sie gleich dick 
und auf gleiche Länge geschnitten sind, offen- 
sichtlich dazu bestimmt sind, als Zeichenbedarf 
verwendet zu werden; Schreibtafeln; Schul- 
tafeln und Schiefertafeln in hölzernen Rahmen 
oder andrer hölzerner Umrahmung oder auf 
der Rückseite mit Papier, Leinen oder einer 
andren. Substanz beklebt, und sogenannte 
tt|t Zoll 
t 
§ 
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Wert 
8 v H 
8 v H 
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B ez eichnung der Waren 
leesplankjes [kleine Lesepulte] und Nécessaires 
und Bestecke, die ausschließlih, mit den 
flepsensntten Gegenständen zusammenge- 
tellt sind ...., .. Gs; rs 
Kirchenmöbel und Bedürfnisse für den 
Kirchen- und Gottesdienst. 
Altäre und Altarteile (Sockel, Oberteile, 
Tabernakel, Tabernakeltüren und Altarthrone 
[die bei hohen Festen zur Schaustellung benutzt 
werden]); Kanzeln und Kanzeldächer [Kanzel- 
himmel]; Taufbecken und Versschlußsstücke und 
Versschlußdeckel für Taufbecken; nicht gerahmte 
Bildhauerei- [gebeeldhouwde] Kreuzweg- [Lei- 
densweg-] Stationen [Stein oder Holz]; Beicht- 
stühle und Kommunionbänke sowie Kreuze 
und Kruzifixe, Kelche und Kelchzubehöre, Zi- 
borien, Monstranzen und Aufbewahrungs- 
futterale, Abendmahlschalen und Abendmahl- 
kelche; Reliquienschreine und Reliquienkästen; 
Becher; Schalen, Schenkkannen und Öl- [Salb-] 
gefäße; Weihrauchfässser; Traghimmel; Lese- 
[Kirchen-, Bet-] pulte; Rosenkränze; Gebet- 
riemen; Weihwasserbecken; Weihnachtskrippen 
und, mit Ausnahme von Gegenständen, die 
zu Position 133, Nr. I, gehören, andrer ähn- 
licher Bedarf für den Gottes-, Kirchen- und 
Altardienst und für Prozessionen .......... 
Christbaumschmutck von allerlei Art, ein- 
schließlinih der mit HÖse verssehenen 
Glimmersscheibchen und andrer Waren, die 
nach der Aufschrift auf der Verpackung 
zum Verzieren von Christbäumen be- 
…”OOnn=n=n= no Ycc r sr ses CEF RAM 
Kette [Weberei-] und Ketten, ungeachtet 
der Zusammensetzung... ...... .......... 
Sonderbestimmungen. 
1. Gegenstände, die ausschließlich aus un- 
edlem Metall angefertigt sind, sind von dem 
gemäß dieser Position zu erhebenden Einfuhr- 
zoll befreit, wenn sie auf das Dezimeter Länge 
des eigentlichen Kettenteils ~ Bruchteile sind 
nicht außer acht zu lassen ~ ein Durchschnitts- 
gewicht von mehr als 75 g haben. 
2. Bei der Anwendung der Bestimmungen 
unter 1 ist als Gewicht der Kette und Ketten 
das Gewicht der Waren zu nehmen und zwar 
sowohl nach Abnahme der Gegenstände, die 
eigens zu dem bestimmten Zwecke darangefügt 
sind, um das Gewicht der Waren zu. erhöhen, 
sowie auch nach Entssernung der Gegenftände, 
die ohne Zerreißen oder Beschädigen der 
Waren abgenommen werden können. 
3. Die Bestimmungen unter 1 sind nicht 
anzuwenden auf Waren, die im Zeitpunkt der 
Einfuhr mit Messsern, Scheren oder andren 
nach dem Tarif zollpflichtigen Gegenständen 
versehen sind. 
Kinderwagen und Ktindersportwagen, 
Kinderautomobile, [Ziegen-]Bockwagen und 
andre Kinderspielwagen, und die für diese 
Wagen erforderlichen mit Verdeck, Achse, 
Schiebe- oder Zieheinrichtung versehenen 
Obergestelle, mit Metalldrahtspeichen ver- 
ehene Räder und mit solchen Rädern ver- 
ehene Untergestele, mit Wagenbestand- 
teilen verbundene [op garnituur ge- 
t:; Zoll 
Wert 
8 v H 
8 v H 
8 v H 
8 v H
	        
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