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B ez eichnung d er Waren
Jalousien und Rolläden aller Art, ein-
schließlich der Brandschutzvorhänge [brand-
sehermen, z. B. der eisernen Borhänge
in den Theatern] und sogenannten Reoll-
vorhänge [stores]; Markisen, Sonnen-
schützer [Gartenschirme] und Zelte und Ge-
rüste dafür, sowie spanische Wände, Schutz-
wände, Feuerschirme, Ofenschirme, Kamin-
schirme und Schirme für Teelämpchen, und
Fensterdrahtvorseter [raamborren =Gaze-
fenster] und Fenstervorsetzer [raamroor-
zetten = Fensterschirme aus Gaze oder be-
stickter oder bemalter Pappe, um das Hin-
einsehen zu verhindern] ................
Küäse aller Art... ,... „ez ps te ess
Geschäftszimmer-, Schul-, Mal-, Zeichen-
und F srelbhedart. anderweit nicht ge-
nannte.
Schreibfedern, Bleistifte und Griffel; Blei-
sstiftestäbchen zur Beschickung von Bleistift-
haltern; Füllfedern ; Schreibstifte oder Durch-
schreibfedern [Achatstifte für Durchschreibbücher];
Bleistiftspizer; Federnauszieher; Lese- und
Blattzeichen; Radiergummi; mit einer Hand-
habe versehene Radiermesser und Lochrädchen
scszut Furicztade.l; Fer fn
Siegellackhalter; Feder-, Füllfeder- und Blei-
stiftspizenschüter; Schreibunterlagen; Schreib-
mappen; Schreibkästchen; Tintenfässer; Schreib-
zeuge und Untersäße dazu; Federkästchen;
Federgestellchen; Falzbeine; Brieföffner; Brief-
beschwerer; Notizblockhalter; Briefmarken-
anfeuchter; Klebeoblaten; Stempelkissen; Tinte-
ssprizen; in Büchsen oder auf andre ähnliche
Art und Weise verpackter Sand; Löschrollen,
Löscher; Briefmappen; Briefhalter; Brief-
klemmen; Briefpflöcke; Briefhaken; liassen
[weiße Bänder zum Aufreihen von Schrift-
stücken]; andrer ähnlicher, anderweit nicht
genannter Geschäftszimmer- und Schreibbedarf
sowie Reißzwecken, bei denen die Stiftlänge
und der Durchmesser der oberen Scheibe unter-
schiedlich 10 und 15 mm oder weniger be-
tragen; Papierhefter und Bureauklammern
[elips] für das Zusammenheften von Papieren
oder das Verschließen von Mustertüten; Draht-
oder Metalleinlagen, um Schubladen in ein-
zelne Fächer einzuteilen [clips voor het ver-
deelen van laden in vakjes]; Bücherständer
in Winkelform |tafelboekenklemmen]; Garn:
becher; Knäuelhalter; auf Rahmen gespannte
Malerleinwand, unbemalte Bretter (Teller)
für die Anfertigung von Zierbrettern (-tellern) ;
Maler-Staffeleien; Zeichentische; Reißbretter;
Rechengestelle |telraam ~ Zählrahmen];
[Zeichen-] Wischer; Wischerbüchelchen; Pa-
letten; Malerstöcke; Holzkohle in Stängelchen
oder Stäbchen, die dadurch, daß sie gleich dick
und auf gleiche Länge geschnitten sind, offen-
sichtlich dazu bestimmt sind, als Zeichenbedarf
verwendet zu werden; Schreibtafeln; Schul-
tafeln und Schiefertafeln in hölzernen Rahmen
oder andrer hölzerner Umrahmung oder auf
der Rückseite mit Papier, Leinen oder einer
andren. Substanz beklebt, und sogenannte
tt|t Zoll
t
§
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Wert
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8 v H
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B ez eichnung der Waren
leesplankjes [kleine Lesepulte] und Nécessaires
und Bestecke, die ausschließlih, mit den
flepsensntten Gegenständen zusammenge-
tellt sind ...., .. Gs; rs
Kirchenmöbel und Bedürfnisse für den
Kirchen- und Gottesdienst.
Altäre und Altarteile (Sockel, Oberteile,
Tabernakel, Tabernakeltüren und Altarthrone
[die bei hohen Festen zur Schaustellung benutzt
werden]); Kanzeln und Kanzeldächer [Kanzel-
himmel]; Taufbecken und Versschlußsstücke und
Versschlußdeckel für Taufbecken; nicht gerahmte
Bildhauerei- [gebeeldhouwde] Kreuzweg- [Lei-
densweg-] Stationen [Stein oder Holz]; Beicht-
stühle und Kommunionbänke sowie Kreuze
und Kruzifixe, Kelche und Kelchzubehöre, Zi-
borien, Monstranzen und Aufbewahrungs-
futterale, Abendmahlschalen und Abendmahl-
kelche; Reliquienschreine und Reliquienkästen;
Becher; Schalen, Schenkkannen und Öl- [Salb-]
gefäße; Weihrauchfässser; Traghimmel; Lese-
[Kirchen-, Bet-] pulte; Rosenkränze; Gebet-
riemen; Weihwasserbecken; Weihnachtskrippen
und, mit Ausnahme von Gegenständen, die
zu Position 133, Nr. I, gehören, andrer ähn-
licher Bedarf für den Gottes-, Kirchen- und
Altardienst und für Prozessionen ..........
Christbaumschmutck von allerlei Art, ein-
schließlinih der mit HÖse verssehenen
Glimmersscheibchen und andrer Waren, die
nach der Aufschrift auf der Verpackung
zum Verzieren von Christbäumen be-
…”OOnn=n=n= no Ycc r sr ses CEF RAM
Kette [Weberei-] und Ketten, ungeachtet
der Zusammensetzung... ...... ..........
Sonderbestimmungen.
1. Gegenstände, die ausschließlich aus un-
edlem Metall angefertigt sind, sind von dem
gemäß dieser Position zu erhebenden Einfuhr-
zoll befreit, wenn sie auf das Dezimeter Länge
des eigentlichen Kettenteils ~ Bruchteile sind
nicht außer acht zu lassen ~ ein Durchschnitts-
gewicht von mehr als 75 g haben.
2. Bei der Anwendung der Bestimmungen
unter 1 ist als Gewicht der Kette und Ketten
das Gewicht der Waren zu nehmen und zwar
sowohl nach Abnahme der Gegenstände, die
eigens zu dem bestimmten Zwecke darangefügt
sind, um das Gewicht der Waren zu. erhöhen,
sowie auch nach Entssernung der Gegenftände,
die ohne Zerreißen oder Beschädigen der
Waren abgenommen werden können.
3. Die Bestimmungen unter 1 sind nicht
anzuwenden auf Waren, die im Zeitpunkt der
Einfuhr mit Messsern, Scheren oder andren
nach dem Tarif zollpflichtigen Gegenständen
versehen sind.
Kinderwagen und Ktindersportwagen,
Kinderautomobile, [Ziegen-]Bockwagen und
andre Kinderspielwagen, und die für diese
Wagen erforderlichen mit Verdeck, Achse,
Schiebe- oder Zieheinrichtung versehenen
Obergestelle, mit Metalldrahtspeichen ver-
ehene Räder und mit solchen Rädern ver-
ehene Untergestele, mit Wagenbestand-
teilen verbundene [op garnituur ge-
t:; Zoll
Wert
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