Full text: Niederlande

33 
? 
s. 
W 
cs 
>2 
4 
() 
B ez eichnung d er Waren 
4. Bei der Anwendung dieser Position 
ts mit Ausnahme von Rasiermessern, alle 
die Messer als „Klappmesser zu betrachten, 
die zusammenklappbar oder einschiebbar sind, 
einschließlich der zusammenklappbaren Ver- 
edlungs-, Reiß- [Ritzmesser zum Einschneiden 
von Buchstaben oder Figuren in Holz] und 
Gartenmesser und Spatel, zusammenklappbaren 
Jagd- und Dolchmesser und zusammenklapp- 
baren chirurgischen Messer. 
| 5. Von dem gemäß dieser Position zu er- 
 hebenden Einfuhrzoll sind befreit: 
a. Zug-[Hieh-]messer und andre zu dieser 
sestor gehörende Waren mit zwei Hand- 
aben; 
þ. [:tz sie nicht mit Edelmetallenzusammen- 
gesett sind, Messer, Beile und andre zu 
dieser Position gehörende Gegenstände, 
deren Handhabe, Handgriff, Heft oder 
Stiel ganz oder hauptsächlich aus Holz 
oder unedlem Metall angefertigt ist, und 
die ein Gewicht von mehr als 600g haben; 
Klingen, mit Ausnahme der Klingen für 
Rasiermesser. 
Mäuse- und Rattenfallen, Mäuse- und 
Rattenklemmen, Fliegenklappen, aus Me- 
tallgaze hergestellte Fliegenfänger und andre 
ähnliche Vorrichtungen und Hilfsmittel zum 
Fangen oder Vertilgen von Tieren, soweit 
diese Gegenstände ein Gewicht von 5 kg 
uder weniger haben ...... 
Sonderbestimmung. 
Gegenstände, die auf Grund ihrer Zusam- 
menseßung zu einer der Positionen 82 oder 
85 gehören, sind gemäß ihrer Zusammen- 
setzung zu venzollen. 
Tonwerkzeuge, Sprechmaschinen [Phono- 
graphen] u. dgl. Gegenstände, und die ihnen 
zugehörenden Teile und Zubehörteile. 
I. Tafelklaviere [Pianos], Orgeln, Har- 
monien, Wandklaviere [Pianinos], Flügel, 
Spinette, Klavizembalos und andre dergleichen 
Tästertonwerktzeuge. .. ...s g pp rr 20: 
II. Grammophone, Diktaphone, Grapho- 
phone, Phonographen, Spieldosen, Musik- 
automaten, Orchestrien, Drehorgeln, elek- 
trische Klaviere und andre ähnliche Ton- 
werkzeuge, mit denen Musik oder Töne ganz 
oder zum Teil auf mechanische Weise hervor- 
gerufen werden, oder mit denen Musik oder 
Töne aufgenommen werden, sowie Pianolas 
[selbsttätigspielende Klaviere] HPhonolas 
[Klavierspielapparate] und andre ähnliche, 
zum mechanischen Bespielen von Tonwerk- 
zeugen verwendete Apparate .............. 
III. Schlag-, Blas- und Streichtonwerk- 
zeuge, Mund- und Ziehharmonikas, Harfen, 
Gitarren, Mandolinen, Hithern, Flöten und 
andre als oben unter I und Ik genannte 
Tonwerkzeuge, einschließlinc der Daumen- 
klappern [Kastagnetten], Becken, Tamburine 
[Hand-, Schellentrommeln], Trommeln, Gongs, 
Gamelangs s[indisches Schlaginslrument]. so- 
genannten Schellenbäumen und ähnlichen 
Gegenständen. .... 
Maßstab] 
Wert 
. 
Holl 
8 v H 
8 v H 
8 v H 
V v H 
Z 
§ 
91 
| 92 
B ez eichnung der Waren 
IV. Teile und Zubehörteile: 
a. Notenrollen, Notenwalzen, Notenplatten 
und ähnliche Gegenstände, die beim 
mechanischen Hervorrufen von Musik 
oder Tönen verwendet werden, ein- 
schließlich der Rollen, Walzen und Platten 
für Glockenspiele, Orchestrien, Pianolas, 
Spieldosen und ähnlicher Gegenstände, 
sowie sogenannte vierges ([unbespielte, 
ungebrauchte] Platten und Rollen zum 
Aufnehmen von Musik oder von Tönen) 
Kästen und Umhüllungen für Tonwerk- 
zeuge, sowie Triebwerke (auch wohl 
Motore genannt), Schallverstärker [Mi- 
krophone], (Schalldosen), [Schall-] Trichter, 
Arme, Nadeln und Nadelhalter für 
Phonographen, Grammophone, Grapho- 
phone u. dgl. Tonwerkzeuge; [Geigen- 
u. dgl.] Bogen; Trommelschlägel und 
Paukenklöppel; Plektren und Ringe zum 
Bespielen von Mandolinen und Hithern; 
Taktierstöcke; Stimmgabeln und Stimm- 
pfeifen; Klangmesser [Phonometer] und 
Taktmesser [Metronome]; Kinnhalter und 
Schultertissen für Geigenspieler ....... 
Sonderbestimmung. 
Vollständige oder so gut wie vollständige 
Innenwerke für die unter I und Ik dieser 
Position erwähnten Tonwerkzeuge sind bei 
der Anwendung des Tarifs den Tonverk- 
zeuge. gleich zu stellen und als solche zu 
verzollen. 
Näh-, Strick-, Stopf-, Stick- [borduur-], 
Säum-, Stepp- [stik-], Festonier- u. dgl. 
Maschinen und Apparate. 
I. Strick: und Stopfmaschinen, Strick-: und 
Stopfapparate, einschließlich der sogenannten 
Magie Weavers [Schnellstopfapparate] und 
ähnlicher Gegenstände, die ein Gewicht von 
8 kg oder weniger haben ........... ..... 
I1. Nähmaschinen, auch Sohlendurchnäh- 
maschinen u. dgl. Nähmaschinen, und Stick-, 
Säum-, Stepp- und Fesstoniermaschinen: 
a. eingebaut in, oder befestigt an, oder auf 
' sogenannten Salonschränkchen ......... 
. andre: 
1. auf Tischen, Fuß- [Unter-]gestellen 
oder Füßen [Beinen], mit einer Tretein- 
richtung versehen oder nicht, die ein 
Gewicht von 55 kg oder weniger haben 
die übrigen, die ein Gewicht von 20 kg 
oder weniger haben .............. 
Nadeln und Stecknadeln. 
I. Pack-, Matratzen-, Segel-, Schneider- und 
Staffier [ Tapezier-][nadeln, Näh- und Stopf- 
nadeln, Stick-, Reih-, Hest- und Filetnadeln und 
andre mit Öhr versehene Werkzeugnadeln [ge- 
reedschapsnaalden|, einschließlich der Maschi- 
nennadeln und der Nadeln für den wundärzt- 
lichen Gebrauch, sowie Häkel- und Stricknadeln, 
auch wohl Häkelfedern und Strickstifte [haak- 
em/breipennen] genannt, Spicknadeln, Nadeln 
zum Knüpfen oder Stricken von Netzen .... 
tf Zoll 
Wert 
| 8 v H 
M 
8 v H 
K v H 
fr 
5 v H 
5 v H 
M! 
„ | sv
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.