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B ez eichnung d er Waren
4. Bei der Anwendung dieser Position
ts mit Ausnahme von Rasiermessern, alle
die Messer als „Klappmesser zu betrachten,
die zusammenklappbar oder einschiebbar sind,
einschließlich der zusammenklappbaren Ver-
edlungs-, Reiß- [Ritzmesser zum Einschneiden
von Buchstaben oder Figuren in Holz] und
Gartenmesser und Spatel, zusammenklappbaren
Jagd- und Dolchmesser und zusammenklapp-
baren chirurgischen Messer.
| 5. Von dem gemäß dieser Position zu er-
hebenden Einfuhrzoll sind befreit:
a. Zug-[Hieh-]messer und andre zu dieser
sestor gehörende Waren mit zwei Hand-
aben;
þ. [:tz sie nicht mit Edelmetallenzusammen-
gesett sind, Messer, Beile und andre zu
dieser Position gehörende Gegenstände,
deren Handhabe, Handgriff, Heft oder
Stiel ganz oder hauptsächlich aus Holz
oder unedlem Metall angefertigt ist, und
die ein Gewicht von mehr als 600g haben;
Klingen, mit Ausnahme der Klingen für
Rasiermesser.
Mäuse- und Rattenfallen, Mäuse- und
Rattenklemmen, Fliegenklappen, aus Me-
tallgaze hergestellte Fliegenfänger und andre
ähnliche Vorrichtungen und Hilfsmittel zum
Fangen oder Vertilgen von Tieren, soweit
diese Gegenstände ein Gewicht von 5 kg
uder weniger haben ......
Sonderbestimmung.
Gegenstände, die auf Grund ihrer Zusam-
menseßung zu einer der Positionen 82 oder
85 gehören, sind gemäß ihrer Zusammen-
setzung zu venzollen.
Tonwerkzeuge, Sprechmaschinen [Phono-
graphen] u. dgl. Gegenstände, und die ihnen
zugehörenden Teile und Zubehörteile.
I. Tafelklaviere [Pianos], Orgeln, Har-
monien, Wandklaviere [Pianinos], Flügel,
Spinette, Klavizembalos und andre dergleichen
Tästertonwerktzeuge. .. ...s g pp rr 20:
II. Grammophone, Diktaphone, Grapho-
phone, Phonographen, Spieldosen, Musik-
automaten, Orchestrien, Drehorgeln, elek-
trische Klaviere und andre ähnliche Ton-
werkzeuge, mit denen Musik oder Töne ganz
oder zum Teil auf mechanische Weise hervor-
gerufen werden, oder mit denen Musik oder
Töne aufgenommen werden, sowie Pianolas
[selbsttätigspielende Klaviere] HPhonolas
[Klavierspielapparate] und andre ähnliche,
zum mechanischen Bespielen von Tonwerk-
zeugen verwendete Apparate ..............
III. Schlag-, Blas- und Streichtonwerk-
zeuge, Mund- und Ziehharmonikas, Harfen,
Gitarren, Mandolinen, Hithern, Flöten und
andre als oben unter I und Ik genannte
Tonwerkzeuge, einschließlinc der Daumen-
klappern [Kastagnetten], Becken, Tamburine
[Hand-, Schellentrommeln], Trommeln, Gongs,
Gamelangs s[indisches Schlaginslrument]. so-
genannten Schellenbäumen und ähnlichen
Gegenständen. ....
Maßstab]
Wert
.
Holl
8 v H
8 v H
8 v H
V v H
Z
§
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| 92
B ez eichnung der Waren
IV. Teile und Zubehörteile:
a. Notenrollen, Notenwalzen, Notenplatten
und ähnliche Gegenstände, die beim
mechanischen Hervorrufen von Musik
oder Tönen verwendet werden, ein-
schließlich der Rollen, Walzen und Platten
für Glockenspiele, Orchestrien, Pianolas,
Spieldosen und ähnlicher Gegenstände,
sowie sogenannte vierges ([unbespielte,
ungebrauchte] Platten und Rollen zum
Aufnehmen von Musik oder von Tönen)
Kästen und Umhüllungen für Tonwerk-
zeuge, sowie Triebwerke (auch wohl
Motore genannt), Schallverstärker [Mi-
krophone], (Schalldosen), [Schall-] Trichter,
Arme, Nadeln und Nadelhalter für
Phonographen, Grammophone, Grapho-
phone u. dgl. Tonwerkzeuge; [Geigen-
u. dgl.] Bogen; Trommelschlägel und
Paukenklöppel; Plektren und Ringe zum
Bespielen von Mandolinen und Hithern;
Taktierstöcke; Stimmgabeln und Stimm-
pfeifen; Klangmesser [Phonometer] und
Taktmesser [Metronome]; Kinnhalter und
Schultertissen für Geigenspieler .......
Sonderbestimmung.
Vollständige oder so gut wie vollständige
Innenwerke für die unter I und Ik dieser
Position erwähnten Tonwerkzeuge sind bei
der Anwendung des Tarifs den Tonverk-
zeuge. gleich zu stellen und als solche zu
verzollen.
Näh-, Strick-, Stopf-, Stick- [borduur-],
Säum-, Stepp- [stik-], Festonier- u. dgl.
Maschinen und Apparate.
I. Strick: und Stopfmaschinen, Strick-: und
Stopfapparate, einschließlich der sogenannten
Magie Weavers [Schnellstopfapparate] und
ähnlicher Gegenstände, die ein Gewicht von
8 kg oder weniger haben ........... .....
I1. Nähmaschinen, auch Sohlendurchnäh-
maschinen u. dgl. Nähmaschinen, und Stick-,
Säum-, Stepp- und Fesstoniermaschinen:
a. eingebaut in, oder befestigt an, oder auf
' sogenannten Salonschränkchen .........
. andre:
1. auf Tischen, Fuß- [Unter-]gestellen
oder Füßen [Beinen], mit einer Tretein-
richtung versehen oder nicht, die ein
Gewicht von 55 kg oder weniger haben
die übrigen, die ein Gewicht von 20 kg
oder weniger haben ..............
Nadeln und Stecknadeln.
I. Pack-, Matratzen-, Segel-, Schneider- und
Staffier [ Tapezier-][nadeln, Näh- und Stopf-
nadeln, Stick-, Reih-, Hest- und Filetnadeln und
andre mit Öhr versehene Werkzeugnadeln [ge-
reedschapsnaalden|, einschließlich der Maschi-
nennadeln und der Nadeln für den wundärzt-
lichen Gebrauch, sowie Häkel- und Stricknadeln,
auch wohl Häkelfedern und Strickstifte [haak-
em/breipennen] genannt, Spicknadeln, Nadeln
zum Knüpfen oder Stricken von Netzen ....
tf Zoll
Wert
| 8 v H
M
8 v H
K v H
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5 v H
5 v H
M!
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