Full text : Niederlande

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2. Petroleum-, Spiritus: und Gaskocher
| und andre ähnliche Heiz- und Kochvorrichtungen
 (einschließlich der elektrischen Kocher,
derSpirituslämpchen zum Erwärmen von Haarkräuselapparaten
 [z. B. Brennscheren], Gaskochtische,
 sogenannten Gastischchen, Bunsenbrenner
 und ähnlicher Gegenstände); Elektrothermophore,,
 auch wohl Warmumschläge
[Wärmekompressen] genannt, und andre ähnliche
 Erwärmungsmittel für den medizinischen,
elektrotherapeutischen und für ähnlichen Gebrauch,
 sowie mit wärmenden Substanzen
ße Hand- und Muffwärmer, und ähnliche
[r N O LL LEFERERREEI REEF REE RE KBK
3. Bügelöfchen und andre Geräteöfchen;
Untergestelle für Wasch- und Kochherde, und,
soweit sie nicht zu Teil IT gehören oder namentlich
 oder nach der Gattung im Tarif
freigestellt sind, andre, mit Feuerstelle, Lampe
oder andrer Heizeinrichtung versehene Erwärmungsvorrichtungen;
 alle, soweit diese
Gegenstände ein Gewicht von 12 kg oder
Ves zrtÔl.rcen. | Uppetais, 'sôrchévge.
Instrumente und Geräte, die, wie Küchenherde,
 Gasbadeöfen [geijsers] mit Heizeinrichtung
 [vuur- of stookplaaats] oder mit Dampf-,
Warmwasser- oder andrer Erwärmungsein-Ps
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Sterilisier-, Pasteurisier- und Desinfektions-E
 P;
| kest oder nicht fest damit verbundenen Erwärmungs-
 oder Heizeinrichtung [vuur- ok
L bestehen.
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den vorhandenen Öffnungen oder andren
! Einrichtungen offensichtlich dazu bestimmt sind,
aufgehängt zu werden, Wandgasbadeöfen[wandgeijsers]
 und andre ähnliche Wandvorrichtungen
2. Andre, wenn sie ein Gewicht von 24 kg
oder weniger haben ..............
III. Teile und Zubehöre.
" 1. Ummantelungen, Rümpfe und Ober-|
 und Unterteite für die nach I und 1]I zollpflichtigen
 Erwärmungsvorrichtungen einschließlich
 der Vorlegeplatten für sogenannte
Sparherde (Herde mit drehbarem Fülleimer)
und ähnlicher Gegenstände; Innenöfen[binnenkachels
 = Glutbehälter in eisernen Öfen] oder
Fülleimer [Kohlenschütter]; Ofentöpfe, Guckgläser
 für Petroleumvorrichtungen oder für
andre zu dieser Position gehörende Gegenstände
 sowie Brenner aller Art............
2. Ofen- und Herdbestecke, auch wohl Herd-|
 eisen genannt, aus mit Zeichnungen oder
Abbildungen versehenem Metall verfertigte
Kaminplatten [sehouwplaten]; Unterlegplatten
 für Öfen, Herde und Kocher [kachel-,
haard-, fornuis- en komfooronderlegplaten],
Haken, Schütteleisen, Schüreisen, mit Haken
versehene Blaserohre und andres ähnliches
Zubehör für Herdbesstecke, Deckplatten, Seitenwände
 und Ränder für Tee- und Kaffeewärmer
und Glühkörper und Feuerkugeln aus Lehm

Maßstab] Holl

Wert

K v H

KV v H

8 v H

8 v H

8 v H

8 v H

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B ez eichnung d er Waren

Sonderbestimmungen.
1. Bügelöfchen und andre Geriäteöfchen,
die nicht mit einem Abzugsrohr versehen sind,
oder die wegen der daran angebrachten Nocken
oder andrer fest daran angebrachten. Einrichtungen
 kennbar zum Daraufstellen von Geräten
 hergerichtet sind und Waschküchenöfen,
Viehfutlterkessel und die Heizeinrichtungen dazu,
sind nicht als Haushaltsöfen oder Küchenherde
zu betrachten, sondern nach Maßgabe ihrer
Zusammenseßzung gemäß Teil I Nr. 3 oder
Teil IT Nr. 2 dieser Position zu verzollen.
2. Apparate zum Härten von Geräten, die
aus einer Platte und einer damit verbundenen
Wärmequelle bestehen und andre ähnliche
Gegenstände, die nicht mit einem eigentlichen
Aufnahme- oder Inhaltraum versehen sind,
sondern nur mit einer Platte, einem Rand
oder ähnlicher Einrichtung, sind gemäß Teil I
dieser Position zu verzollen.
3. Warmwasser- und andre Fußwärmer
[s8toven], auch für Eisenbahn- und andre
Wagen, Bettwärmer, Bettkruken, Bauch-,
Rücken-, Fuß- und Handwärmer, Muffwärmer,
Feuertöpfe [vuurtesten], Teewärmer [Teestovchen]
 und andre ähnliche Gegenstände, die,
um zur Erwärmung verwendet zu werden,
mit erwärmten, erhitßten oder heizenden Substanzen
 gefüllt werden müssen und sogenannte
Klempneröfen [Ioodgietersfkornnizen] oder sogenannte
 Feuerteufel, Wäschewärmer [vuurmanden,
 Gestelle aus Korbgeflecht, darin eine
Kohlenpfanne; Zweck: Erwärmen der Wäsche,
besonders der Kinderwäsche] und ähnliche
Gegenstände, die nicht mit einer Dampf-,
Heißwasser: oder andren Erwärmungseinrichtung
 oder mit einer bestimmten, mit Tür versehenen
 Heizeinrichtung [stook- of vuurplaats]
versehen sind, sondern nur aus einem mit
Deckel abgeschlossenen oder nicht mit Deckel
abgeschlossenen Raum bestehen, sind bei der
Anwendung des Tarifs als Aufnahmemittel
[bergingsmiddelen] zu betrachten und ebenso
wie gesondert eingeführte Viehfutterkessel,
Kohlenkästen, Torfkästen, Kohlendämpfer, nicht
mit Heizeinrichtung versehene Bratöfen und
4zuute Gegenstände gemäß Position 13 zu
verzollen.
HI Wasserkessel [bouilloirs] und mit Heizeinrichtung
 versehene Tee- und Kaffeekessel
für den Tisch- und Ladentisschgebrauch sind
gemäß Position 36 zu verzollen.
5. Von dem gemäß dieser Position zu erhebenden
 Einfuhrzoll sind befreit:
a. Löt- und Abbrennlampen mit andrem
als vertikalem Brenner;
b. Lötkolben, Brandstempel und Spundlochhreaget
 mit daran gekuppelter Heizeinrichtung;

Schweiß-, Schneid- und Lötvorrichtungen,
bei denen hohe Wärmegrade durch ein
Gemisch von Sauerstoff und Azetylen
oder von Sauerstosf und Wasserstosf herbeigeführt
 werden oder auch vermittels
Elektrizität;
Feldschmieden.

tif Zoll
            
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