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Lfde.
Nr. |
B ez eichnung der Waren
B. Vorrichtungen zum Begrenzen des
elektrischen Stroms und/oder der
Spannung und zum Schutze gegen den
elektrischen Strom und/oder die elek-
trische Spanuung.
1. Schmelzsicherungen sowie die Kon-
tat UrtsLt.Lasckeicenlc; Stgeranzastäss
sel, Röhrenpatronen, Sicherungs|treifen
und Sicherungsdrähte, zum Gebrauch
fertig, Eisicherungen, Flugsicherungen,
Hörnersicherungen und Polsicherungen . ..
3. Relais (Maximal-, Minimal-, Null-
spannungs-, Rückstrom-, Differential- und
Selektivrelais und dergleichen) .........
A. Hörnerableiter, elektrische Ventile,
elektrolytische Ableiter, Überspannungs-
sicherungen, Rollenableiter und der-
gleichen ..........-
C. Vorrichtungen zum Regelu des
elcktrischen Stromes und, oder der elek-
trischen Spannung.
1. Widerstände und Regler jeder Art. .
2. Schmorspulen, Anlaß- und Regel-
transformatoren ....
D. Vorrichtungen zum Anzeigen oder
Messen von elektrischen Strömen,
Spannungen und andren elektrischen
Einheiten [groothoden] sowie Gegen-
stände, die im Hinblick auf ihre Art
damit gleichzustellen sind oder zum
hrésier Feil urous bepeht. .. Fre-
quenzmessser, Phasenmesser, JIsolations-
und Ohmmesser, Galvanometer, Meß-
hrücken, Widerstandsbänke [-brücken] und
andre elektrische Meßinstrumente. ... ....
V. Gegenstände und Vorrichtungen
zum Verbinden, Anschließen und Stützen
von elektrischen Leitungen, Maschinen
und Instrumenten.
1. .sFlety Verbindungs- und Stütz-
material:
a. Kabelschuhverbindungsklemmen, Ab-,
älungstlemnien, Schaüufelüietnen,
Tragklemmen, Stützklemmen, Durch-
führungsstangen, Anschlußklemmen,
Schienenträger, Kronenklemmen,
Schleifkontakte, Stromabnehmer und
Spindelkontakte.. ...... v © ù
Ausgerüstete Zsolatoren...........
Kabelgarnituren:
Verbindungsmuffen, Endverschlüsse,
Kreuzsstücke und Verteilungskästen,
Abzweigmuffen, Hausanschlußkästen
und Sicherungskästen..........-
3. Schalteinrichtungen:
Schaltbretter, Schalthäuschen, Schalt-
pulte, Verteilungskästen, Schalt-
zellen, Zählertafeln, Schienenkästen
und Schaltkäslen..... . Uu r
V. Elektromagnete.
Hebe-, Brems- und Schaltmagnete u. dgl.
teh Zoll
Wert
5 v H
1.1
t v H
5 v H
5 v H
5 v H
5 v H
5 v H
br §
5 v H
't
5 v H
.
ß v H
Lfde.
Nr.
B ez eichnung d er Waren
tts
G.. Gleichrichter mit Ausnahme von
rotierenden Gleichrichtern und von
Quecksilberdampfgleichrichtern.........
UH. Vorrichtungen, Werkzeuge und
andre Gegenstände, die ihrer Art nach
mit den nach A bis einschließlich 0 und
von E bis einschließlich 6 dieser Gruppe
zollpflichtigen] Gegenständen gleichzu-
stellen sind oder zum größten Teil
daraus bestehen.. ..... ..............
Alle diese mit der Maßgabe, daß die
Gegenstände unter A bis einschließlich H
frei von Einfuhrzoll zugelassen werden
sollen, wenn sie zusammen mit durch Ein-
fuhrzoll nicht belasteten Gegenständen ein-
geführt werden, zu denen sie gehören,
öder, soweit es sich um die unter
A bis einschließlich © und unter E bis
einschließlich H bezeichneten Gegenstände
handelt, wenn bei der gesonderten Einfuhr
bei der ZHollbeschau durch Bestellaufträge
oder andre Urkunden einwandfrei nach-
gewiesen wird, daß sie dazu bestimmt
find, um als Teil oder Zubehör von
nicht dem Einfuhrzoll unterliegenden Werk-
zeugen gebraucht zu werden.
J. Transformatoren, mit Ausnahme
t ztUcredss Transformatoren und
mformer.
Transformatoren (einschließlich der Meß-
transformatoren und der Vorrichtungen zum
Messen der Durchschlagsfestigkeit von Trans-
formatorenöl und andren Jsoliersstoffen),
‘oweit sie nicht mit dem Einfuhrzoll unter-
z J!: F eto fie ce
1. Die Bi enthalten im Gewichte von
1500 kg oder darunter ...........
2. eth! im Gewichte von 900 kg oder
arunter... «vu e s c t ~ s t v r § â.5)1
Alle diese mit der Maßgabe, daß die
unter A bis einschließlich I genannten
Begenstände frei von Einfuhrzoll zuge-
lasssen werden sollen, wenn sie aus unfer-
S t rt hes
bestehen. '
Flaschenverschlüsse.
A. Kapseln von Zinn oder von verzinn:
“. wugeitiaitienscigtüß ‘aus Metal
und Steingut oder Porzellan bestehend ..
Garne. ;
Garne, Kordel und Schnüre einbegriffen,
die mehr als 2 Fäden enthalten, und die
ausschließlich aus Wolle, Mohair oder
einem damit gleichartigen Stoff bestehen .
Holzwaren (1).
WM1. Holz, bearbeitet zu Blättern, Platten,
Brettern, Latten, Scheiben oder dergleichen
Waren, auch (al dan niet) gehobelt, ge-
Wert
5 v H
5 v H
B v H
5 v H
Y].
B v H
5 v H
VII.
3 v H
VIII.
(1) Xylolith, Steinholz und dergleichen Stoffe, die Holz ersezen
solen bei Anwendung dieser Gruppe mit Holz gleichgestellt werden
Fork soll jedoch nicht als Holz angesehen werden.