Full text : Niederlande

zA

Lfde.
Nr. |

B ez eichnung der Waren

B. Vorrichtungen zum Begrenzen des
elektrischen Stroms und/oder der
Spannung und zum Schutze gegen den
elektrischen Strom und/oder die elektrische
 Spanuung.
1. Schmelzsicherungen sowie die Kontat
 UrtsLt.Lasckeicenlc; Stgeranzastäss
sel, Röhrenpatronen, Sicherungs|treifen
und Sicherungsdrähte, zum Gebrauch
fertig, Eisicherungen, Flugsicherungen,
Hörnersicherungen und Polsicherungen . ..
3. Relais (Maximal-, Minimal-, Nullspannungs-,
 Rückstrom-, Differential- und
Selektivrelais und dergleichen) .........
A. Hörnerableiter, elektrische Ventile,
elektrolytische Ableiter, Überspannungssicherungen,
 Rollenableiter und dergleichen
 ..........-C.

 Vorrichtungen zum Regelu des
elcktrischen Stromes und, oder der elektrischen
 Spannung.
1. Widerstände und Regler jeder Art. .
2. Schmorspulen, Anlaß- und Regeltransformatoren
 ....

D. Vorrichtungen zum Anzeigen oder
Messen von elektrischen Strömen,
Spannungen und andren elektrischen
Einheiten [groothoden] sowie Gegenstände,
 die im Hinblick auf ihre Art
damit gleichzustellen sind oder zum
hrésier Feil urous bepeht. .. Frequenzmessser,
 Phasenmesser, JIsolationsund
 Ohmmesser, Galvanometer, Meßhrücken,
 Widerstandsbänke [-brücken] und
andre elektrische Meßinstrumente. ... ....
V. Gegenstände und Vorrichtungen
zum Verbinden, Anschließen und Stützen
von elektrischen Leitungen, Maschinen
und Instrumenten.
1. .sFlety Verbindungs- und Stützmaterial:

a. Kabelschuhverbindungsklemmen, Ab-,
älungstlemnien, Schaüufelüietnen,
Tragklemmen, Stützklemmen, Durchführungsstangen,
 Anschlußklemmen,
Schienenträger, Kronenklemmen,
Schleifkontakte, Stromabnehmer und
Spindelkontakte.. ...... v © ù
Ausgerüstete Zsolatoren...........
Kabelgarnituren:
Verbindungsmuffen, Endverschlüsse,
Kreuzsstücke und Verteilungskästen,
Abzweigmuffen, Hausanschlußkästen
und Sicherungskästen..........-3.
 Schalteinrichtungen:
Schaltbretter, Schalthäuschen, Schaltpulte,
 Verteilungskästen, Schaltzellen,
 Zählertafeln, Schienenkästen
und Schaltkäslen..... . Uu r
V. Elektromagnete.
Hebe-, Brems- und Schaltmagnete u. dgl.

teh Zoll

Wert

5 v H

1.1

t v H

5 v H

5 v H

5 v H

5 v H

5 v H

br §

5 v H

't

5 v H

.

ß v H

Lfde.
Nr.

B ez eichnung d er Waren

tts

G.. Gleichrichter mit Ausnahme von
rotierenden Gleichrichtern und von
Quecksilberdampfgleichrichtern.........
UH. Vorrichtungen, Werkzeuge und
andre Gegenstände, die ihrer Art nach
mit den nach A bis einschließlich 0 und
von E bis einschließlich 6 dieser Gruppe
zollpflichtigen] Gegenständen gleichzustellen
 sind oder zum größten Teil
daraus bestehen.. ..... ..............
Alle diese mit der Maßgabe, daß die
Gegenstände unter A bis einschließlich H
frei von Einfuhrzoll zugelassen werden
sollen, wenn sie zusammen mit durch Einfuhrzoll
 nicht belasteten Gegenständen eingeführt
 werden, zu denen sie gehören,
öder, soweit es sich um die unter
A bis einschließlich © und unter E bis
einschließlich H bezeichneten Gegenstände
handelt, wenn bei der gesonderten Einfuhr
bei der ZHollbeschau durch Bestellaufträge
oder andre Urkunden einwandfrei nachgewiesen
 wird, daß sie dazu bestimmt
find, um als Teil oder Zubehör von
nicht dem Einfuhrzoll unterliegenden Werkzeugen
 gebraucht zu werden.
J. Transformatoren, mit Ausnahme
t ztUcredss Transformatoren und
mformer.
Transformatoren (einschließlich der Meßtransformatoren
 und der Vorrichtungen zum
Messen der Durchschlagsfestigkeit von Transformatorenöl
 und andren Jsoliersstoffen),
‘oweit sie nicht mit dem Einfuhrzoll unterz
 J!: F eto fie ce
1. Die Bi enthalten im Gewichte von
1500 kg oder darunter ...........
2. eth! im Gewichte von 900 kg oder
arunter... «vu e s c t ~ s t v r § â.5)1
Alle diese mit der Maßgabe, daß die
unter A bis einschließlich I genannten
Begenstände frei von Einfuhrzoll zugelasssen
 werden sollen, wenn sie aus unfer-S
 t rt hes
bestehen. '
Flaschenverschlüsse.
A. Kapseln von Zinn oder von verzinn:
“. wugeitiaitienscigtüß ‘aus Metal
und Steingut oder Porzellan bestehend ..
Garne. ;
Garne, Kordel und Schnüre einbegriffen,
die mehr als 2 Fäden enthalten, und die
ausschließlich aus Wolle, Mohair oder
einem damit gleichartigen Stoff bestehen .
Holzwaren (1).
WM1. Holz, bearbeitet zu Blättern, Platten,
Brettern, Latten, Scheiben oder dergleichen
Waren, auch (al dan niet) gehobelt, ge-Wert



5 v H

5 v H

B v H

5 v H

Y].

B v H

5 v H

VII.

3 v H

VIII.

(1) Xylolith, Steinholz und dergleichen Stoffe, die Holz ersezen
solen bei Anwendung dieser Gruppe mit Holz gleichgestellt werden
Fork soll jedoch nicht als Holz angesehen werden.
            
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