Full text: Niederlande

§7 
Lfde. 
Nr. 
B ez eichnun g d er Waren 
Körper, im Gewichte von 150 kg oder 
darunter, auch wenn sie mit einer Rühr- 
vorrichtung, Füll- oder Abzapfeinrichtung 
oder irgendeinem andren Triebwerk ver- 
sehen oder bestimmt sind zur Vervoll- 
ständigung von Maschinen oder Vorrich- 
tungen, soweit sie nicht unter 18, 23, 35, 
42, 45 und 46, Buchstabe e, der Rubrik KI 
dieser Gruppe befreit sind, und mit Aus- 
L §t e§§tr ps'egenstt tr occticuict 
Bearbeitung der Waren durch Hand-, 
Fuß- oder Maschinenkraft, wenn die Ein- 
richtung für diese Kraftanwendung bereits 
bei der Einfuhr vorhanden ist.... ...... 
II. Maschinen, Vorrichtungen und andre 
Hilfsmittel, die unter andrem aus einem 
Trog, einer Kufe, einem Kessel, einem 
Ut ER RG i 
denen irgendeine Arbeit verrichtet wird, 
oder die Waren gekocht, gereinigt oder 
einer andren physikalischen oder chemischen 
Bearbeitung oder Verarbeitung unterzogen 
werden (Dampfkessel und dergleichen Gegen- 
stände darin einbegriffen), ohne daß dabei 
tete? Z Ur L.: 
Einrichtung sür dbiese Kraftanwendung 
bei der gutt: noch nicht vorhanden ist, 
oder die nur dazu gebraucht werden, um 
die Waren darin zu verwahren over varaus 
f higgfen; Hir vise ewichte von 
nicht unter is, tet j. zel 
dieser Gruppe abgabefrei sind.......... 
III. Röhren und Rohre [huizen en 
pijpen], worunter alle, auch [al dan niet] 
mit Asphalt, Papier, Geweben oder andren 
Substanzen umkleidete oder vugehse 
röhrenförmigen Gegenstände (röhren- 
förmige Hilfsstücke eingeschlossen) zu ver- 
stehen sind, die einen inneren Dtrchtteger 
von 2 m oder weniger haben und über 
die ganze Länge (Muffen, Flanschen und 
Schraubengewinde, die Erweiterung, die 
bei der Teilung von sogenannten Hosen- 
stücken [broekstukken, Hilfsstücke] vor- 
kommt, der abweichende Durchmesser der 
Seitenstücke von sogenannten Sprossen- 
stücken [8pruitstukken] und die Er- 
weiterung, die am Ende von Flamm- 
und Kessselrohren für die Befestigung der 
Rohre an dem Kesselboden vorkommen, 
und dergleichen an den Enden vorkommende 
Abweichungen außer acht gelassen) den 
jttiset: inneren Hurzatqer haben, und 
ei denen keines der Enden abgeschlossen 
ist, soweit sie nicht unter Nr. 18 oder 32 
der Rubrik X1 dieser Gruppe namentlich 
oder der Gattung nach zollfrei belassen sind: 
A. Röhren und Rohre [buizen en 
pijpen], die ganz oder hauptsächlich aus 
ganz oder teilweise poliertem Kupfer, 
Messing oder ganz oder teilweise polierter 
Bronze bestehen. ...... 
st 
Zoll 
Wert 
5 v H 
, v H 
i 
17 
5 v H 
Lfde. 
Nr. 
B ez eichnung der Waren 
B. Röhren und Rohre [buizen en 
Ppijpen], die ganz oder hauptsächlich aus 
Eisen oder Stahl bestehen: 
1. Röhren undRohre[buizen en pijpen], 
le rut do! § rv. gte: 
Röhren und Rohre [buizen en pijpenl|. . 
2. Sonstige: 
a. Gegossene Röhren und Rohre [buizen 
en pijpen], die mit einer angegossenen 
Muffe versehen sind, mit einer Wand- 
stärke von 6 mm oder darunter, oder 
wenn sie, die Muffe mitgemessen, 
keine größere Länge als 1,5 m haben, 
mit einer Wandstärke von 9 mm 
Hder ügtuntet.. „ü w u p e e n n a t s > 
Flanschenröhren [llenspijpen], auch 
mit angesetzter Flansche, mit einer 
Wandstärke von 6 mm oder darüber 
[. geschweißte Röhren und Rohre [buizen 
en pijpen], mit einem inneren Durch- 
messer von 110 mm oder darüber, 
und bei tenen die Schweißnaht, wie 
bei elektrisch und autogen geschweißten 
Röhren und Rohren [buizen en 
tr, 4:54. f ctv ü 
naht] befindl : r ztiet deutlich 
wahrnehmbar st) 4.4 zs s 16.û 403-4449 9.4 
IV. Pedalkurbeln |[trapperkruktken] 
soranks) und mit rbeln versehene 
ujjizu;!. für Fahrräver und Motor- 
| .soeooloeiIr.. . 
f; UP .10 z34'h;e;;is 
zeuge (Hebeschrauben, Krane, Haspel, Auf- 
züge, Flaschenzüge, Hebewinben dommer- 
krachten] und dergleichen), die nur ein- 
gerichtet sind, um durch menschliche oder 
tierische Kraft bewegt zu werden, ferner 
FettenuztivgÄ gn! chenzugscheiben[Seil- 
"ttt UU Euvettech[sis 
Gehäuse dafür, sowie Abschlüsse, Klappen 
und Ventile aller Art, Dampfunterbrecher, 
sogenannteSchwimmtkrane[flotteurkranen, 
Schwimmer, beispielsweise für Abortwasser- 
sturzkästen] und dergleichen Gegenstände 
einbegriffeil ...u#. Uu LG Urg;vrr smt. 
VIII. Pumpen von allerlei Art, die nur 
eingerichtet sind, um durch menschliche oder 
tierische Kraft bewegt zu werden, mit Aus- 
tt c UU ZU! 
rt. rcr vz sztckentgtienk 
auch Stellschrauben und alle mit Schrau- 
bengewinden versehene Bolzen (Schrauben- 
bolzen [tirekonds] und dergleichen Gegen- 
stände einbegriffen), mit Nusnahme von 
U Ot . zt 
digen, und deren Kopf mit L hes 
versthtn ist, um die Schraube andrehen 
zu können), ferner Hakenbolzen, Schrau- 
Hhenmutterplättchen und Ditchtungsringe 
"washers) sMetallplättchen und Metall- over 
t: Zoll 
s...... 
Wert 
5 v H 
5 v H 
5 v H 
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