§7
Lfde.
Nr.
B ez eichnun g d er Waren
Körper, im Gewichte von 150 kg oder
darunter, auch wenn sie mit einer Rühr-
vorrichtung, Füll- oder Abzapfeinrichtung
oder irgendeinem andren Triebwerk ver-
sehen oder bestimmt sind zur Vervoll-
ständigung von Maschinen oder Vorrich-
tungen, soweit sie nicht unter 18, 23, 35,
42, 45 und 46, Buchstabe e, der Rubrik KI
dieser Gruppe befreit sind, und mit Aus-
L §t e§§tr ps'egenstt tr occticuict
Bearbeitung der Waren durch Hand-,
Fuß- oder Maschinenkraft, wenn die Ein-
richtung für diese Kraftanwendung bereits
bei der Einfuhr vorhanden ist.... ......
II. Maschinen, Vorrichtungen und andre
Hilfsmittel, die unter andrem aus einem
Trog, einer Kufe, einem Kessel, einem
Ut ER RG i
denen irgendeine Arbeit verrichtet wird,
oder die Waren gekocht, gereinigt oder
einer andren physikalischen oder chemischen
Bearbeitung oder Verarbeitung unterzogen
werden (Dampfkessel und dergleichen Gegen-
stände darin einbegriffen), ohne daß dabei
tete? Z Ur L.:
Einrichtung sür dbiese Kraftanwendung
bei der gutt: noch nicht vorhanden ist,
oder die nur dazu gebraucht werden, um
die Waren darin zu verwahren over varaus
f higgfen; Hir vise ewichte von
nicht unter is, tet j. zel
dieser Gruppe abgabefrei sind..........
III. Röhren und Rohre [huizen en
pijpen], worunter alle, auch [al dan niet]
mit Asphalt, Papier, Geweben oder andren
Substanzen umkleidete oder vugehse
röhrenförmigen Gegenstände (röhren-
förmige Hilfsstücke eingeschlossen) zu ver-
stehen sind, die einen inneren Dtrchtteger
von 2 m oder weniger haben und über
die ganze Länge (Muffen, Flanschen und
Schraubengewinde, die Erweiterung, die
bei der Teilung von sogenannten Hosen-
stücken [broekstukken, Hilfsstücke] vor-
kommt, der abweichende Durchmesser der
Seitenstücke von sogenannten Sprossen-
stücken [8pruitstukken] und die Er-
weiterung, die am Ende von Flamm-
und Kessselrohren für die Befestigung der
Rohre an dem Kesselboden vorkommen,
und dergleichen an den Enden vorkommende
Abweichungen außer acht gelassen) den
jttiset: inneren Hurzatqer haben, und
ei denen keines der Enden abgeschlossen
ist, soweit sie nicht unter Nr. 18 oder 32
der Rubrik X1 dieser Gruppe namentlich
oder der Gattung nach zollfrei belassen sind:
A. Röhren und Rohre [buizen en
pijpen], die ganz oder hauptsächlich aus
ganz oder teilweise poliertem Kupfer,
Messing oder ganz oder teilweise polierter
Bronze bestehen. ......
st
Zoll
Wert
5 v H
, v H
i
17
5 v H
Lfde.
Nr.
B ez eichnung der Waren
B. Röhren und Rohre [buizen en
Ppijpen], die ganz oder hauptsächlich aus
Eisen oder Stahl bestehen:
1. Röhren undRohre[buizen en pijpen],
le rut do! § rv. gte:
Röhren und Rohre [buizen en pijpenl|. .
2. Sonstige:
a. Gegossene Röhren und Rohre [buizen
en pijpen], die mit einer angegossenen
Muffe versehen sind, mit einer Wand-
stärke von 6 mm oder darunter, oder
wenn sie, die Muffe mitgemessen,
keine größere Länge als 1,5 m haben,
mit einer Wandstärke von 9 mm
Hder ügtuntet.. „ü w u p e e n n a t s >
Flanschenröhren [llenspijpen], auch
mit angesetzter Flansche, mit einer
Wandstärke von 6 mm oder darüber
[. geschweißte Röhren und Rohre [buizen
en pijpen], mit einem inneren Durch-
messer von 110 mm oder darüber,
und bei tenen die Schweißnaht, wie
bei elektrisch und autogen geschweißten
Röhren und Rohren [buizen en
tr, 4:54. f ctv ü
naht] befindl : r ztiet deutlich
wahrnehmbar st) 4.4 zs s 16.û 403-4449 9.4
IV. Pedalkurbeln |[trapperkruktken]
soranks) und mit rbeln versehene
ujjizu;!. für Fahrräver und Motor-
| .soeooloeiIr.. .
f; UP .10 z34'h;e;;is
zeuge (Hebeschrauben, Krane, Haspel, Auf-
züge, Flaschenzüge, Hebewinben dommer-
krachten] und dergleichen), die nur ein-
gerichtet sind, um durch menschliche oder
tierische Kraft bewegt zu werden, ferner
FettenuztivgÄ gn! chenzugscheiben[Seil-
"ttt UU Euvettech[sis
Gehäuse dafür, sowie Abschlüsse, Klappen
und Ventile aller Art, Dampfunterbrecher,
sogenannteSchwimmtkrane[flotteurkranen,
Schwimmer, beispielsweise für Abortwasser-
sturzkästen] und dergleichen Gegenstände
einbegriffeil ...u#. Uu LG Urg;vrr smt.
VIII. Pumpen von allerlei Art, die nur
eingerichtet sind, um durch menschliche oder
tierische Kraft bewegt zu werden, mit Aus-
tt c UU ZU!
rt. rcr vz sztckentgtienk
auch Stellschrauben und alle mit Schrau-
bengewinden versehene Bolzen (Schrauben-
bolzen [tirekonds] und dergleichen Gegen-
stände einbegriffen), mit Nusnahme von
U Ot . zt
digen, und deren Kopf mit L hes
versthtn ist, um die Schraube andrehen
zu können), ferner Hakenbolzen, Schrau-
Hhenmutterplättchen und Ditchtungsringe
"washers) sMetallplättchen und Metall- over
t: Zoll
s......
Wert
5 v H
5 v H
5 v H
6 v H
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5 v H
5 v H
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