Object: Wirtschaftlichkeitslehre

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Da ist zunächt die erste, die unpolitische Gruppe. Hier finden 
wir die ältesten, besten, nach dem Kriege fast automatisch wieder 
in Kraft gesetzten Regelungen, wie z.B. die Meterkonvention, den 
Weltpostvertrag (mit seinen Dependenzen), die Konventionen über 
den Schutz gewerblichen und geistigen Eigentums, die internatio- 
nalen Abmachungen über den Eisenbahnverkehr, das internationale 
Übereinkommen über das Verkehrsrecht, neuere Luftverkehrsakte 
u. v. a. Dazu kommen jetzt internationale Organisationen für 
verschiedene Zweige der Rationalisierung (Normung, Psychotechnik 
u. a.). Vom Rationalisierungsstandpunkte wäre mehr Einheitlich- 
keit in diesen Konventionen zu wünschen (in bezug auf Termine, 
Bureauarbeit u. a.). 
Die zweite Gruppe, man könnte sie internationalen, privaten 
Konventionalismus nennen, umfaßt hauptsächlich Abmachungen 
der Industriellen, Kaufleute, Bankfirmen, Schiffahrtsgesellschaften 
mehrerer Länder zum Zwecke, die gegenseitigen geschäftlichen 
Beziehungen irgendwie zu regeln, z.B. eine mörderische Kon- 
kurrenz auszuschalten (man denke: z, B. an das gegenseitige Unter- 
bieten der Frachtrate in der Seeschiffahrt) oder nationale Produk- 
tionsquoten (Kontingente) zu vereinbaren oder die Absatzgebiete 
planmäßig zu verteilen. Man nennt solche Verträge in der Presse 
häufig internationale Kartelle oder Welttruste, ohne zu prüfen, 
ob tatsächlich Kartelle oder Truste vorliegen oder nicht. Sie sind 
nicht leicht zustande zu bringen, werden im eigenen Lande arg 
angefeindet, anderseits aber oft in sehr begeisterten Tönen als 
wertvollste Schrittmacher der industriellen Rationalisierung, ja förm- 
licher Zollunionen gepriesen. Ein älteres Beispiel dieser Art ist das 
internationale Glühlampenabkommen (schon aus der Zeit 
vor dem Kriege), das zweifellos zur Rationalisierung (Normung, 
s. oben) wesentlich beitrug und auch preispolitisch günstig für die 
Abnehmer wirkte. Aus: der letzten Zeit sind am bekanntesten 
geworden: der deutsch-französisch-belgische Eisen(und Stahl)- 
pakt (1926), dem sich auch die Nachfolgestaaten anschlossen; das 
deutsch-französische Kaliabkommen; das deutsch-englisch-fran- 
zösische Abkommen im Bereiche der Farben- und Schwerchemi- 
kalien (1927); eine Linoleumvereinbarung, die fast alle euro- 
päischen Produktionsgebiete umfaßt (1927), u. a. m. 
Hier interessiert vor allem die Frage, wie diese internationalen 
Abkommen wirtschaftspolitisch, insbesondere vom Standpunkte der
	        
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