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Da ist zunächt die erste, die unpolitische Gruppe. Hier finden
wir die ältesten, besten, nach dem Kriege fast automatisch wieder
in Kraft gesetzten Regelungen, wie z.B. die Meterkonvention, den
Weltpostvertrag (mit seinen Dependenzen), die Konventionen über
den Schutz gewerblichen und geistigen Eigentums, die internatio-
nalen Abmachungen über den Eisenbahnverkehr, das internationale
Übereinkommen über das Verkehrsrecht, neuere Luftverkehrsakte
u. v. a. Dazu kommen jetzt internationale Organisationen für
verschiedene Zweige der Rationalisierung (Normung, Psychotechnik
u. a.). Vom Rationalisierungsstandpunkte wäre mehr Einheitlich-
keit in diesen Konventionen zu wünschen (in bezug auf Termine,
Bureauarbeit u. a.).
Die zweite Gruppe, man könnte sie internationalen, privaten
Konventionalismus nennen, umfaßt hauptsächlich Abmachungen
der Industriellen, Kaufleute, Bankfirmen, Schiffahrtsgesellschaften
mehrerer Länder zum Zwecke, die gegenseitigen geschäftlichen
Beziehungen irgendwie zu regeln, z.B. eine mörderische Kon-
kurrenz auszuschalten (man denke: z, B. an das gegenseitige Unter-
bieten der Frachtrate in der Seeschiffahrt) oder nationale Produk-
tionsquoten (Kontingente) zu vereinbaren oder die Absatzgebiete
planmäßig zu verteilen. Man nennt solche Verträge in der Presse
häufig internationale Kartelle oder Welttruste, ohne zu prüfen,
ob tatsächlich Kartelle oder Truste vorliegen oder nicht. Sie sind
nicht leicht zustande zu bringen, werden im eigenen Lande arg
angefeindet, anderseits aber oft in sehr begeisterten Tönen als
wertvollste Schrittmacher der industriellen Rationalisierung, ja förm-
licher Zollunionen gepriesen. Ein älteres Beispiel dieser Art ist das
internationale Glühlampenabkommen (schon aus der Zeit
vor dem Kriege), das zweifellos zur Rationalisierung (Normung,
s. oben) wesentlich beitrug und auch preispolitisch günstig für die
Abnehmer wirkte. Aus: der letzten Zeit sind am bekanntesten
geworden: der deutsch-französisch-belgische Eisen(und Stahl)-
pakt (1926), dem sich auch die Nachfolgestaaten anschlossen; das
deutsch-französische Kaliabkommen; das deutsch-englisch-fran-
zösische Abkommen im Bereiche der Farben- und Schwerchemi-
kalien (1927); eine Linoleumvereinbarung, die fast alle euro-
päischen Produktionsgebiete umfaßt (1927), u. a. m.
Hier interessiert vor allem die Frage, wie diese internationalen
Abkommen wirtschaftspolitisch, insbesondere vom Standpunkte der