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Nr.
B ez eichnung d er Waren
19. Klemmfutter [klauwplatenl.
20. Bohrer, Fräser, Fräsmesser und
Räumer, Stempel und Matrizen, sowie
Messer von allerlei Art, Stanzmesser
stanzen ponsmessen], Schabe: und
Glättemesser [ploegmessen, Schnitt- und
szesüncivemef er] einbegriffen, und Säge-
lätter mbofss und Abschröter, Hörner,
Ober- und Unterssättel und Ober- und
Unterfülleisen dazu [sämtlich Gesenke],
sth. us jsgenanni: get. Gul!
platenl|.
22. Bank. und Handklemmschrauben,
Leimknechte [lijmknechten], sogenannte
Sergeanten [serre joints, Leimzangen]
und dergleichen Gegenstände einbegriffen.
23. Formen, wie Gieß- und Schlag-
formen, Biskuitformen, Steinformen, Glas-
bläserformen, Vulkanisierformen, Hut-
formen, Haubensstöcke [Haubenköpfe] und
bzrg!eichen, sowie Klischees und Druck-
atten.
? 24. Drahtzieher und Ziehsteine, worunter
metallene Gegenstände zu verstehen
sind, mit einem Edelstein versehen, die
bei Ut Hiehen von Draht gebraucht
werden.
925. Treibriemenverbinder, es sei denn,
daß sie ausschließlich aus Schrauben und
Schraubenmutitern bestehen, oder andre
gemäß Rubrik IX dieser Gruppe belastete
Gegenstände.
926. Haspeln, Spulen und Spindeln.
27. Riemenscheiben, Lagerböcke [kussen-
blokken], Lagerschalen, Mauerkästen,
Stützkonssolen, Wandkonsolen, Schmier-
ringe, Umlaufregeler, Treibriemenabwerfer
und andre derartige nicht namentlich auf-
geführte Unterteile von Triebwerken.
28. Spiralfedern, die ein Gewicht von
einem Kilogramm und mehr haben, sowie
alle auch [al dan niet] aufgerollten Blatt-
federn, mit alleiniger Ausnahme von
Blattfedern und Unterteilen dazu für Be-
förderungsmittel, soweit diese letzteren
Federn und Unterteile ein Gewicht von
30 kg oder weniger haben.
29. Achsen jeder Art, sowohl Triebwerks-
achsen und Kurbelwellen, als auch Achsen
für Beförderungsmittel im Gewichte von
50 kg oder darüber.
30. Räder aller Art, sowohl Schwung-
räder, Kran- und Steuerräder als auch
Räder für Beförderungsmittel, Radreifen
und Radgesstelle:
A. Räder, im Gewichte von 100 kg
oder darüber.
B. Radreifen, im Gewichte von 40 kg
oder darüber. ;
C. Radgestelle:
a. für Wagen, die in Bergwerken ver-
wendet werden (Radgestelle, deren
Achse in ihrer ganzen Länge von
einer metallenen Büchse oder einem
ett
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metallenen Köcher, der mit Kugeln ge-
füllt ist, einem sogenannten Rollager
[Kugellager] umgeben ist;
þ. serstze: im Gewichte von 250 kg oder
arüber.
31. Freilauf für Fahrräder, ferner Kot-
schützer und Vordergabelscheiden für Fahr-
räder und Motorfahrräder, in unfertigem,
nicht zum sofortigen Gebrauch geeigneten Zu-
stand (sogenannte blanke Schirme [Schmuy-
fänger] und Scheiden [blanke schermen
en scheden]).
32. Obere und untere Steuermuffen
[balhoofäboven - en balhoofd - beneden-
verbindingsstukken], Pedalstücke (auch
wohl Tretlagergehäuse [brackethulzen]
genannt), Hintergabelstücke oder Brücken,
sogenannte Kronstücke und andre der-
artige Verbindungsstücke zum HZusammen-
stellen von Gesstellen und zum Anbringen
von Vorder- und Hintergabeln von und
bei Fahrrädern und Motorfahrrädern, so-
weit diese Gegenstände nicht poliert, ver-
nickelt, lackiert oder gefärbt oder auf irgend-
eine andre derartige Weise fertiggestellt
sind, und im Gewichte von 700 g oder
darunter.
33. Achsengehäuse, Kardangelenke, Kugel-
lager für Kardanachsen, Naben, Kurbel-
gehäuse, Überseßungen, Pedale, Steuer-
einrichtungen, Kotschützer und andre nicht
namentlich zollpflichtige Teile und Unter-
teile von Kraftwagen, soweit für diese
Teile und Unterteile vorstehend oder nach-
stehend in dieser Gruppe keine Regelung
getroffen ist, und in dieser Beziehung bei
der Zollbeschau durch Bestellaufträge oder
andre Urkunden einwandfrei nachgewiesen
wird, daß sie bei der Zusammensegung
oder Herstellung von Kraftwagen verwendet
zu werden bestimmt sind.
34. Unfertige Schlüssel, unfertige Winkel-
eisen und andre unfertige, nicht zum
sofortigen Gebrauch geeignete Gegenstände,
die aus schmiedbarem Gußeisen angefertigt
sind und zur Herstellung von Schlüsseln
und Schlössern gebraucht werden, im Ge-
wicht von 600 g oder darunter.
35. Kohlensäureflaschen, Sauerstoff-
flaschen und andre geschweißte oder naht-
lose Zylinder und Fässer zur Beförderung
oder Aufbewahrung von verdichteten Gasen.
36. Feuerspritzen.
37. Rostsstäbe.
38. Kugellager, sowie metallene Kugeln.
39. Granatformen (Metallstücke in Zucker-
hifon:; et Pressen vor Granathülsen
gebraucht).
40. Metallstäbchen für Regen: und
Sonnenschirme und die damit pu
gesetten nicht mit Stock oder Nadel ver-
sehenen Regen- und Sonnenschirmgestelle.
41. Gasbeleuchtungsanlagen für Eisen-
bahn-und Straßenbahnfahrzeuge (diejenigen
für Güterwagen einbegriffen), bestehend
aus Gasbehältern, Gaskronen. Gasdruck-
<§û Zoll
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