Full text: Niederlande

89 
Lfde. 
Nr. 
B ez eichnung d er Waren 
19. Klemmfutter [klauwplatenl. 
20. Bohrer, Fräser, Fräsmesser und 
Räumer, Stempel und Matrizen, sowie 
Messer von allerlei Art, Stanzmesser 
stanzen ponsmessen], Schabe: und 
Glättemesser [ploegmessen, Schnitt- und 
szesüncivemef er] einbegriffen, und Säge- 
lätter mbofss und Abschröter, Hörner, 
Ober- und Unterssättel und Ober- und 
Unterfülleisen dazu [sämtlich Gesenke], 
sth. us jsgenanni: get. Gul! 
platenl|. 
22. Bank. und Handklemmschrauben, 
Leimknechte [lijmknechten], sogenannte 
Sergeanten [serre joints, Leimzangen] 
und dergleichen Gegenstände einbegriffen. 
23. Formen, wie Gieß- und Schlag- 
formen, Biskuitformen, Steinformen, Glas- 
bläserformen, Vulkanisierformen, Hut- 
formen, Haubensstöcke [Haubenköpfe] und 
bzrg!eichen, sowie Klischees und Druck- 
atten. 
? 24. Drahtzieher und Ziehsteine, worunter 
metallene Gegenstände zu verstehen 
sind, mit einem Edelstein versehen, die 
bei Ut Hiehen von Draht gebraucht 
werden. 
925. Treibriemenverbinder, es sei denn, 
daß sie ausschließlich aus Schrauben und 
Schraubenmutitern bestehen, oder andre 
gemäß Rubrik IX dieser Gruppe belastete 
Gegenstände. 
926. Haspeln, Spulen und Spindeln. 
27. Riemenscheiben, Lagerböcke [kussen- 
blokken], Lagerschalen, Mauerkästen, 
Stützkonssolen, Wandkonsolen, Schmier- 
ringe, Umlaufregeler, Treibriemenabwerfer 
und andre derartige nicht namentlich auf- 
geführte Unterteile von Triebwerken. 
28. Spiralfedern, die ein Gewicht von 
einem Kilogramm und mehr haben, sowie 
alle auch [al dan niet] aufgerollten Blatt- 
federn, mit alleiniger Ausnahme von 
Blattfedern und Unterteilen dazu für Be- 
förderungsmittel, soweit diese letzteren 
Federn und Unterteile ein Gewicht von 
30 kg oder weniger haben. 
29. Achsen jeder Art, sowohl Triebwerks- 
achsen und Kurbelwellen, als auch Achsen 
für Beförderungsmittel im Gewichte von 
50 kg oder darüber. 
30. Räder aller Art, sowohl Schwung- 
räder, Kran- und Steuerräder als auch 
Räder für Beförderungsmittel, Radreifen 
und Radgesstelle: 
A. Räder, im Gewichte von 100 kg 
oder darüber. 
B. Radreifen, im Gewichte von 40 kg 
oder darüber. ; 
C. Radgestelle: 
a. für Wagen, die in Bergwerken ver- 
wendet werden (Radgestelle, deren 
Achse in ihrer ganzen Länge von 
einer metallenen Büchse oder einem 
ett 
Lfde. 
Nr. 
B ez eichnung d er Waren 
metallenen Köcher, der mit Kugeln ge- 
füllt ist, einem sogenannten Rollager 
[Kugellager] umgeben ist; 
þ. serstze: im Gewichte von 250 kg oder 
arüber. 
31. Freilauf für Fahrräder, ferner Kot- 
schützer und Vordergabelscheiden für Fahr- 
räder und Motorfahrräder, in unfertigem, 
nicht zum sofortigen Gebrauch geeigneten Zu- 
stand (sogenannte blanke Schirme [Schmuy- 
fänger] und Scheiden [blanke schermen 
en scheden]). 
32. Obere und untere Steuermuffen 
[balhoofäboven - en balhoofd - beneden- 
verbindingsstukken], Pedalstücke (auch 
wohl Tretlagergehäuse [brackethulzen] 
genannt), Hintergabelstücke oder Brücken, 
sogenannte Kronstücke und andre der- 
artige Verbindungsstücke zum HZusammen- 
stellen von Gesstellen und zum Anbringen 
von Vorder- und Hintergabeln von und 
bei Fahrrädern und Motorfahrrädern, so- 
weit diese Gegenstände nicht poliert, ver- 
nickelt, lackiert oder gefärbt oder auf irgend- 
eine andre derartige Weise fertiggestellt 
sind, und im Gewichte von 700 g oder 
darunter. 
33. Achsengehäuse, Kardangelenke, Kugel- 
lager für Kardanachsen, Naben, Kurbel- 
gehäuse, Überseßungen, Pedale, Steuer- 
einrichtungen, Kotschützer und andre nicht 
namentlich zollpflichtige Teile und Unter- 
teile von Kraftwagen, soweit für diese 
Teile und Unterteile vorstehend oder nach- 
stehend in dieser Gruppe keine Regelung 
getroffen ist, und in dieser Beziehung bei 
der Zollbeschau durch Bestellaufträge oder 
andre Urkunden einwandfrei nachgewiesen 
wird, daß sie bei der Zusammensegung 
oder Herstellung von Kraftwagen verwendet 
zu werden bestimmt sind. 
34. Unfertige Schlüssel, unfertige Winkel- 
eisen und andre unfertige, nicht zum 
sofortigen Gebrauch geeignete Gegenstände, 
die aus schmiedbarem Gußeisen angefertigt 
sind und zur Herstellung von Schlüsseln 
und Schlössern gebraucht werden, im Ge- 
wicht von 600 g oder darunter. 
35. Kohlensäureflaschen, Sauerstoff- 
flaschen und andre geschweißte oder naht- 
lose Zylinder und Fässer zur Beförderung 
oder Aufbewahrung von verdichteten Gasen. 
36. Feuerspritzen. 
37. Rostsstäbe. 
38. Kugellager, sowie metallene Kugeln. 
39. Granatformen (Metallstücke in Zucker- 
hifon:; et Pressen vor Granathülsen 
gebraucht). 
40. Metallstäbchen für Regen: und 
Sonnenschirme und die damit pu 
gesetten nicht mit Stock oder Nadel ver- 
sehenen Regen- und Sonnenschirmgestelle. 
41. Gasbeleuchtungsanlagen für Eisen- 
bahn-und Straßenbahnfahrzeuge (diejenigen 
für Güterwagen einbegriffen), bestehend 
aus Gasbehältern, Gaskronen. Gasdruck- 
<§û Zoll 
1-2)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.