Full text : Niederlande

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Nr.

B ez eichnung d er Waren

19. Klemmfutter [klauwplatenl.
20. Bohrer, Fräser, Fräsmesser und
Räumer, Stempel und Matrizen, sowie
Messer von allerlei Art, Stanzmesser
stanzen ponsmessen], Schabe: und
Glättemesser [ploegmessen, Schnitt- und
szesüncivemef er] einbegriffen, und Sägelätter
 mbofss und Abschröter, Hörner,
Ober- und Unterssättel und Ober- und
Unterfülleisen dazu [sämtlich Gesenke],
sth. us jsgenanni: get. Gul!
platenl|.
22. Bank. und Handklemmschrauben,
Leimknechte [lijmknechten], sogenannte
Sergeanten [serre joints, Leimzangen]
und dergleichen Gegenstände einbegriffen.
23. Formen, wie Gieß- und Schlagformen,
 Biskuitformen, Steinformen, Glasbläserformen,
 Vulkanisierformen, Hutformen,
 Haubensstöcke [Haubenköpfe] und
bzrg!eichen, sowie Klischees und Druckatten.

? 24. Drahtzieher und Ziehsteine, worunter
metallene Gegenstände zu verstehen
sind, mit einem Edelstein versehen, die
bei Ut Hiehen von Draht gebraucht
werden.
925. Treibriemenverbinder, es sei denn,
daß sie ausschließlich aus Schrauben und
Schraubenmutitern bestehen, oder andre
gemäß Rubrik IX dieser Gruppe belastete
Gegenstände.
926. Haspeln, Spulen und Spindeln.
27. Riemenscheiben, Lagerböcke [kussenblokken],
 Lagerschalen, Mauerkästen,
Stützkonssolen, Wandkonsolen, Schmierringe,
 Umlaufregeler, Treibriemenabwerfer
und andre derartige nicht namentlich aufgeführte
 Unterteile von Triebwerken.
28. Spiralfedern, die ein Gewicht von
einem Kilogramm und mehr haben, sowie
alle auch [al dan niet] aufgerollten Blattfedern,
 mit alleiniger Ausnahme von
Blattfedern und Unterteilen dazu für Beförderungsmittel,
 soweit diese letzteren
Federn und Unterteile ein Gewicht von
30 kg oder weniger haben.
29. Achsen jeder Art, sowohl Triebwerksachsen
 und Kurbelwellen, als auch Achsen
für Beförderungsmittel im Gewichte von
50 kg oder darüber.
30. Räder aller Art, sowohl Schwungräder,
 Kran- und Steuerräder als auch
Räder für Beförderungsmittel, Radreifen
und Radgesstelle:
A. Räder, im Gewichte von 100 kg
oder darüber.
B. Radreifen, im Gewichte von 40 kg
oder darüber. ;
C. Radgestelle:
a. für Wagen, die in Bergwerken verwendet
 werden (Radgestelle, deren
Achse in ihrer ganzen Länge von
einer metallenen Büchse oder einem

ett

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metallenen Köcher, der mit Kugeln gefüllt
 ist, einem sogenannten Rollager
[Kugellager] umgeben ist;
þ. serstze: im Gewichte von 250 kg oder
arüber.
31. Freilauf für Fahrräder, ferner Kotschützer
 und Vordergabelscheiden für Fahrräder
 und Motorfahrräder, in unfertigem,
nicht zum sofortigen Gebrauch geeigneten Zustand
 (sogenannte blanke Schirme [Schmuyfänger]
 und Scheiden [blanke schermen
en scheden]).
32. Obere und untere Steuermuffen
[balhoofäboven - en balhoofd - benedenverbindingsstukken],
 Pedalstücke (auch
wohl Tretlagergehäuse [brackethulzen]
genannt), Hintergabelstücke oder Brücken,
sogenannte Kronstücke und andre derartige
 Verbindungsstücke zum HZusammenstellen
 von Gesstellen und zum Anbringen
von Vorder- und Hintergabeln von und
bei Fahrrädern und Motorfahrrädern, soweit
 diese Gegenstände nicht poliert, vernickelt,
 lackiert oder gefärbt oder auf irgendeine
 andre derartige Weise fertiggestellt
sind, und im Gewichte von 700 g oder
darunter.
33. Achsengehäuse, Kardangelenke, Kugellager
 für Kardanachsen, Naben, Kurbelgehäuse,
 Überseßungen, Pedale, Steuereinrichtungen,
 Kotschützer und andre nicht
namentlich zollpflichtige Teile und Unterteile
 von Kraftwagen, soweit für diese
Teile und Unterteile vorstehend oder nachstehend
 in dieser Gruppe keine Regelung
getroffen ist, und in dieser Beziehung bei
der Zollbeschau durch Bestellaufträge oder
andre Urkunden einwandfrei nachgewiesen
wird, daß sie bei der Zusammensegung
oder Herstellung von Kraftwagen verwendet
zu werden bestimmt sind.
34. Unfertige Schlüssel, unfertige Winkeleisen
 und andre unfertige, nicht zum
sofortigen Gebrauch geeignete Gegenstände,
die aus schmiedbarem Gußeisen angefertigt
sind und zur Herstellung von Schlüsseln
und Schlössern gebraucht werden, im Gewicht
 von 600 g oder darunter.
35. Kohlensäureflaschen, Sauerstoffflaschen
 und andre geschweißte oder nahtlose
 Zylinder und Fässer zur Beförderung
oder Aufbewahrung von verdichteten Gasen.
36. Feuerspritzen.
37. Rostsstäbe.
38. Kugellager, sowie metallene Kugeln.
39. Granatformen (Metallstücke in Zuckerhifon:;
 et Pressen vor Granathülsen
gebraucht).
40. Metallstäbchen für Regen: und
Sonnenschirme und die damit pu
gesetten nicht mit Stock oder Nadel versehenen
 Regen- und Sonnenschirmgestelle.
41. Gasbeleuchtungsanlagen für Eisenbahn-und
 Straßenbahnfahrzeuge (diejenigen
für Güterwagen einbegriffen), bestehend
aus Gasbehältern, Gaskronen. Gasdruck-<§û

 Zoll

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