wird, und die Briefumschläge verwendet. Diese Packungsarten
sind die einzigen, bei denen sich die Normung schon in größerem
Umfange durchgesetzt hat. Man kann hier ganz bestimmte
vorgeschriebene Formen erhalten. In den Behörden haben sich
diese genormten Maße schon vielfach durchgesetzt, während
die Industrie leider mit der Anwendung der Normenmaße
noch stark zögert. Die wirkliche Durchführung der Nor-
mung bedeutet hier wesentliche Papierersparnis, Ersparnis in
der Abfertigungszeit, in der Beförderung und Beförderungs-
kontrolle, z. B. beim Entwerten der Marken. Als Beispiel seien
hier die Größen der genormten Briefumschläge angeführt.
Briefhüllenformate der Deutschen Industrienormen DIN-
Blatt 678:
Kurzzeichen 1
N 81 114
4 162
; 229
„„w 324
7 * 324
HU. 25 176
5 A "6 250
B4.. „7707020358
%DB4. ... . 136 x 355
Um Aufschriftfehler zu vermeiden, tragen die Briefumschläge
vielfach ein sogenanntes Fenster, d. h. eine geölte besonders
umrandete Stelle, durch welche die Originalaufschrift des ein-
gesteckten Briefes hindurchscheint, so daß die Adresse nicht
nochmals gesondert geschrieben werden braucht. Die Fenster
sollten jedoch nicht zu klein sein, damit bei einer Verschiebung
des inliegenden Briefes die Adresse nicht verschwindet. Außer-
dem muß der inliegende Brief genau nach Vorschrift gefaltet
werden, damit die Adresse auch unter dem Fenster erscheint.
Die Schließung dieser
Umschläge findet meist
noch durch Leimung
einer überschlagenden
Klappe statt. Bei
Drucksachen, die nicht
fest geschlossen werden
dürfen, gibt es ver-
schiedene Verschluß- Abb. 247—248, Scheibenverschlüsse.
nn
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