Full text: Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

§ÿ 33 Abs. 2 Den ehelichen Kindern stehen gleich für ehelich erklärte, 
an Kindes Statt angenommene Kinder, Stiefkinder und 
Enkel, die der Verstorbene unmittelbar vor seinem Tode 
mindestens ein Jahr lang unentgeltlich unterhalten oder 
für die er Kinderzuschuß bezogen hat, endlich uneheliche 
Kinder, wenn die Vaterschaft des Verstorbenen fest- 
gestellt ist. 
§ 39 Bei vorsätzlicher Herbeiführung der Berufsunfähigkeit 
seitens des Versicherten, des Todes durch die Hinterbliebe- 
nen wird Rente nicht gewährt. 
§ 25. Organisation der Versicherung. 
Der Aufbau der Organisation ist in der Angesstellten- 
versicherung ein außerordentlich einfacher. Er ist streng 
zentralistisch gestaltet. Es gibt nur einen Versicherungs- 
träger, die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in 
Berlin, neben der freilich noch als gleichwertig erachtet 
werden sogenannte Ersatzkassen. 
!. Reichsversicherungsanstalt für 
Angestellte. 
Aufgaben der Reichsversicherungsanstalt für Ange- 
stellte sind: Vereinnahmung der Beiträge, Festsetzung der 
Leistungen einschließlich der Bewilligung des Heilverfah- 
rens, Verwaltung des Vermögens, Beitragskontrolle. 
§8 07 ff. a) Direkte Organe der Reichsversiche- 
run gs anstalt für Angestellte sind das Direk- 
torium und der Verwaltungsrat. Das Direktorium führt 
die laufenden Geschäfte und vertritt die Reichsversiche- 
§$104 rungsanstalt gerichtlich und außergerichtlich. Dem Ver- 
waltungsrat obliegen u. a. Festseßung des Voranschlags, 
Abnahme des Rechnungsabschlusses und der Bilanz, Ein- 
sichtnahme in die Geschäftsführung des Direktoriums durch 
Beauftragte, Mitwirkung bei Festlegung der Grundsätze 
für die Anlegung des Vermögens, gutachtliche Mit- 
wirkung bei Vorbereitung wichtiger Beschlüsse des 
Direktoriums. 
§§ 99 ff. Das Direktorium besteht aus beamteten Mitgliedern 
und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten (für 
beide Gruppen je drei). Die beamteten Mitalieder 
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