§ÿ 33 Abs. 2 Den ehelichen Kindern stehen gleich für ehelich erklärte,
an Kindes Statt angenommene Kinder, Stiefkinder und
Enkel, die der Verstorbene unmittelbar vor seinem Tode
mindestens ein Jahr lang unentgeltlich unterhalten oder
für die er Kinderzuschuß bezogen hat, endlich uneheliche
Kinder, wenn die Vaterschaft des Verstorbenen fest-
gestellt ist.
§ 39 Bei vorsätzlicher Herbeiführung der Berufsunfähigkeit
seitens des Versicherten, des Todes durch die Hinterbliebe-
nen wird Rente nicht gewährt.
§ 25. Organisation der Versicherung.
Der Aufbau der Organisation ist in der Angesstellten-
versicherung ein außerordentlich einfacher. Er ist streng
zentralistisch gestaltet. Es gibt nur einen Versicherungs-
träger, die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in
Berlin, neben der freilich noch als gleichwertig erachtet
werden sogenannte Ersatzkassen.
!. Reichsversicherungsanstalt für
Angestellte.
Aufgaben der Reichsversicherungsanstalt für Ange-
stellte sind: Vereinnahmung der Beiträge, Festsetzung der
Leistungen einschließlich der Bewilligung des Heilverfah-
rens, Verwaltung des Vermögens, Beitragskontrolle.
§8 07 ff. a) Direkte Organe der Reichsversiche-
run gs anstalt für Angestellte sind das Direk-
torium und der Verwaltungsrat. Das Direktorium führt
die laufenden Geschäfte und vertritt die Reichsversiche-
§$104 rungsanstalt gerichtlich und außergerichtlich. Dem Ver-
waltungsrat obliegen u. a. Festseßung des Voranschlags,
Abnahme des Rechnungsabschlusses und der Bilanz, Ein-
sichtnahme in die Geschäftsführung des Direktoriums durch
Beauftragte, Mitwirkung bei Festlegung der Grundsätze
für die Anlegung des Vermögens, gutachtliche Mit-
wirkung bei Vorbereitung wichtiger Beschlüsse des
Direktoriums.
§§ 99 ff. Das Direktorium besteht aus beamteten Mitgliedern
und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten (für
beide Gruppen je drei). Die beamteten Mitalieder
.19