Full text: Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

voraus entrichtet, ein von ihm bezeichneter Arzt als Gut- 
§ 229 hte s! Zz tu hen.. Verhandlungen erstattet das Ver- 
sicherungsamt ein Gutachten, das sich über alles auszu- 
sprechen hat, was nach Ansicht des Versicherungsamts für 
die Entschließung des Verssicherungsträgers von Bedeutung 
ist, und übersendet das Gutachten und die Verhandlungen 
der Reichsversicherungsanstalt. 
§ 229, 8 244 Eine mündliche Verhandlung vor dem Versicherungs- 
amt findet in den Fällen, wo das Versicherungsamt 
eine begutachtende Tätigkeit entfaltet, nur mehr statt, wenn 
eine der Parteien die Erörterung der Sache in mündlicher 
Verhandlung beantragt. Diesse mündliche Verhandlung ist 
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sich um Altersruhegeld, Witwen- und Waisenrente, Ab- 
findung oder Erstattung, Fälle, in denen der Versiche- 
rungsträger und der Berechtigte einig sind, und einige 
andere durch Verordnung festgestellte Fälle handelt. 
§ 246 Begutachtung durch das Versicherungsamt kann unter 
ähnlichen Vorausssetßungen wie bei Gewährung Jo auch 
bei Entziehung und Einstellung von Ruhegeld oder Rente 
erfolgen; mündliche Verhandlung ist aber hier aus- 
geschlossen, wenn es sich um Ruhen von Ruhegeld oder 
Rente handelt. * 
§ 245 Findet mündliche Verhandlung statt, so erstattet das 
Verssicherungsamt das Gutachten nach derselben und über- 
sendet es dann der Reichsversicherungsanstalt mit den Ver- 
andlungen. 
§§ 248 ff. h "Die §efistellung der Leistungen erfolgt durch das 
Direktorium der Reichsverssicherungsanstalt. Die Festsstel- 
lung (Anerkennung oder Ablehnung) geschieht durch 
schriftlichen BescheidD, der zu begründen und zu unter- 
schreiben ist. Wird eine Rente gewährt, so ist in dem Be- 
scheid ihre Höhe, ihr Beginn und die Art ihrer Berechnung 
anzugeben. Gleiche Bestimmungen gelten bei Renten- 
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§ 2: ei endgültiger ehnun eldantr 
wegen Nichtnachweisung dauernder Berufsunfähigkeit oder 
rechtskräftiger Entziehung des Ruhegelds wegen Nicht- 
mehrvorhandenseins von Berufsunfähigkeit kann der An- 
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