volle Anhaltspunkte, so wird z. B. der Verlust des rechten
Oberarmes mit 70 bis 80 Prozent, eins Oberschenktels mit
60 bis 80 Prozent, eines Unterschenkels mit 40 bis 60 Prozent,
eines Auges mit 25 bis 33/4 Prozent Erwerbsbeschränkung
gewertet. Verringerung der Erwerbsfähigkeit
um weniger als 10 Prozent wird in der Regel nicht
berücksichtigt.
Der Ia hresarbeitsverdienst, der der Art. 140 des
Rentenberechnung zugrunde gelegt wird, wird verschieden Gcieher uu
berechnet, und zwar für alle Unfälle, die sich nach dem '
30. Juni 1925 ereignet haben, in folgender Weise: Im g§563
Bereich der Gewerbeunfallversicherung ist er der wirkliche
Entgelt, den der Verlette während des letzten Jahres
im Betrieb bezogen hat (Iahresarbeitsverdiensthjh we...
der Verletzte ein volles Jahr vor dem Unfall im Betriebe 856t
beschäftigt, so gilt als Jahresarbeitsverdienst das Dreihundertfache
des durchschnittlichen Verdienstes für den
vollen Arbeitstag; ergibt die übliche Betriebsweise eine
höhere oder niedrigere Zahl von Arbeitstagen, so wird
mit dieser Zahl statt mit 300 multipliziert; war der Verlezte
noch kein volles Jahr im Betriebe beschäftigt, so §565
werden andere Berechnungsweisen zugrunde gelegt. Jedoch
wird dabei der Betrag des Arbeitsverdienstes nur bis zu g 551 a
8400 M. jährlich angerechnet; indes darf die Satzung einen
höheren Höchstbetrag festsetzen.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
wird für Arbeiter (anders bei Betriebsbeamten, für
die ähnliche Bestimmungen gelten wie in der Gewerbeunfallversicherung)
mit Wirkung vom 1. Januar 1926 an Art. 160 des
nicht der wirkliche Jahresarbeitsverdienst im Jahre vor Gesetzes vom
dem Unfall, sondern ein angenommener Jahresarbeits- 14.Jüli 1925,
verdienst, der durchschnittliche Iahresarbeitsverdienst, zu- §§ 982 ft.
grunde gelegt. Dieser wird jetzt von einem bei jeder landwirtschaftlichen
Berufsgenosssenschaft gebildeten Ausschuß
festgeset, der aus einem vom Vorsitzenden des Oberversicherungsamts
aus desssen Mitgliedern bestimmten Vorssizenden
und aus mindesstens acht Vertretern der Unternehmer
und der Versicherten besteht, die der Vorsitzende
des Oberversicherungsamts aus Vorschlagslisten erwählt.
Die durchschnittlichen Jahresverdienste werden nach Gruppen
festgeseßt, getrennt nach dem Geschlecht, dem Alter