Object : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

genommen  und  ihm  denjenigen  eines  Institutes  von  allgemein
lu  tris;  f  d)  a  f  t  í  i  cf)  cm  Werthe  verliehen,  das  freilich  nur  unter  gegebenen ­
  und  durchaus  nicht  immer  beueideuswertheu  Verhältnissen
  für  eine  Weltindustrie  ein  gesundes  Korrektiv  sein  kann,
dessen  positiver  Werth  für  die  einzelnen  Jnteressentengrnppen
einer  Industrie  aber  im  Verhältnis;  von  Nuten  nach  Oben
und  nicht  umgekehrt  progressiv  zunimmt.
Uebrigens  dürfen  die  mit  dem  Minimallohn  in  Bezug
auf  die  Arbeitgeberschaft  gemachten  Erfahrungen  zu  sehr  nicht
liberrascheu.  Für  den  Arbeitgeber  im  regulären  und  legitimen
Geschäft  ist  eine  abnorm  hohe  oder  tiefe  Lohntage  nie  günstig,
da  er  bei  der  einen  vom  Arbeiter  und  bei  der  andern  vom
Käufer  völlig  beherrscht  wird.  Er  wird  eine  stabile  Bcittellage
  im  Lohn  weit  vorziehen.  Es  gilt  dies  speziell  für  den
Arbeitgeber  in  der  Großindustrie.  Bei  Gewerben,  welche  nur
für  den  Inlandsbedarf  oder  für  den  Bedarf  einer  nächsten
Umgebung  arbeiten,  werden  weder  die  guten  noch  die  schlimmen
Seiten  des  Minimallohnes  zur  völligem  Entfaltung  gelangen.
Nach  den  gemachten  Erfahrungen  wird  man  vom  Standpunkte ­
  der  Arbeitnehmer  aus  in  der  Postulirung  eines  Minimallohues
  äußerste  Vorsicht  müssen  wallen  lassen.  Er  ist  für
Arbeitnehmer  dann  am  Platze,  wenn  der  Lohndurchschnitt
unter  ein  erträgliches  Existenzminimum  gesunken  ist,  für  sie
eher  schädlich,  wo  der  Lohn  im  Durchschnitt  sich  über  diesem
Minimum  betvegt,  da  er  dann  einen  Druck  auf  die  Lohnlage
ausübt.  Die  Ansichten  Lehmkuhl's  über  ihn  finden  in  der
Geschichte  des  Stickereiverbandes  ihre  volle  Bestätigung.
Seinem  ganzen  Wesen  nach  doch  nur  ein  wirthschaftliches
Korrektiv,  hat  der  Minimallohn  neben  einer  rückhaltenden
Wirkung  ans  eine  Lohnbewegung  nach  Oben  die  fatale  Eigenschaft, ­
  daß  er  sich  nur  schwer  wieder  abschaffen  oder  abändern ­
  läßt,  nachdem  er  einmal  eingeführt  ist.  Auch  tvird
man  sich  nicht  verhehlen  dürfen,  daß  ein  Minimallohn  sich
durchwegs  nur  auf  der  Höhe  des  „ehernen  Lohngesetzes"  von
            
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