Full text: Die Preußische Gewerbesteuer

A.. Die Novelle. 
werbetreibenden dadurch ergeben hätten, daß sie eine sehr er- 
hebliche Summe nachzahlen müssen, hätte es genügt, die 
Gemeinden zur Gewährung von Ratenzahlungen, allenfalls 
zu Steuernachlässen anzuhalten. Dazu werden sich technische 
Schwierigkeiten aus dieser Vorschrift ergeben, weil nament- 
lich angesichts der Regelung durch das Steuerüberleitungs- 
gesetz außerordentlich schwierig festzustellen sein wird, welche 
Vorauszahlungen der Betrieb eigentlich hätte leisten müssen. 
Für das Rechnungsjahr 1926 ist, wie erwähnt, dasselbe 
Veranlagungsergebnis zugrunde zu legen wie für 1925. Die 
Vorauszahlungen laufen nach den bisherigen Bestimmungen 
mit den jeweils geltenden Zuschlägen weiter bis zum Emp- 
fang eines Veranlagungsbesscheides. Natürlich können die 
Zuschläge anders festgesezt werden. Die Prinzipalsteuersätze 
sür den Ertrag sind unverändert geblieben. Jedoch hat der 
Landtag durch den § 6 für das Rechnungsjahr 1926 eine 
sehr wesentliche, finanziell außerordentlich ins Gewicht 
fallende Änderung geschaffen: als sogenannter Unter- 
nehmerlohn (Existenz minimum) dürfen vom 
Gewerbeertrag 1500 M. (statt bisher nur 900 M.) 
als steuerfrei in Abzug gebracht werden. Der Landtag ist 
damit über das sog. Existenzminimum bei der Reichsein- 
kommenssteuer, an das man sich bisher gehalten hat und das 
neuerdings auf 1200 M. erhöht worden ist, hinausgegangen. 
So sehr man den kleinen Gewerbetreibenden diese Erleichte- 
rungen gönnen mag, so wird doch der Ausfall an Steuer- 
grundbeträgen namentlich da, wo die großen Zensiten eine 
verhältnismäßig geringe Rolle spielen, sehr beträchtlich sein. 
Dabei ist zu beachten, daß es sich nicht nur um eine sog. 
Freigrenze, sondern um eine Freistaffel handelt, welche jedem, 
auch dem größten Zensiten zugute kommt *). Die Gemeinden 
werden diese Schmälerung ihrer Steuerbasis nur sehr schwer 
durch höhere Zuschläge wieder ausgleichen können. 
Es ist wohl kaum anzunehmen, daß die Ertragsveran- 
lagung zu dem ersten Zahlungstermin des neuen Rechnungs- 
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meinden von etwa 30 vis 40 Millionen Mark ergibt.
	        
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