Kap. V. Einleitung.
zustellen ist, ist das Risiko, insofern nämlich, als es sich mit einiger
Wahrscheinlichkeit schätzen läßt und folglich in eine Kostenrechnung
aufgenommen werden kann. Dies ist natürlich besonders der Fall in
bezug auf jedes Risiko, gegen welches eine Versicherung möglich ist,
also z. B. die Gefahr eines Brandes, eines Schiffbruches usw. Meistens
werden für solche Gefahren Versicherungsprämien bezahlt und in die
Kosten aufgenommen. Solche Prämien sind als Kosten den notwen-
digen Abschreibungen auf Gebäude, Maschinen usw. gleichzustellen.
Wenn man die gesamte Produktion als ein Ganzes betrachtet, kommen
Unfälle der bezeichneten Art mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor,
gehören also zur normalen Abnutzung der in der Produktion ver-
wendeten Güter. Die Zahlung von Versicherungsprämien ist wesentlich
nur eine Methode zur gleichmäßigen Verteilung der für diese Art Ab-
nutzung nötigen Abschreibungen. Diese Auffassung wird dadurch an-
erkannt, daß z. B. große Schiffahrtsgesellschaften in Anbetracht der
großen Zahl ihrer Schiffe eine Versicherung unterlassen, jedoch einen
eigenen Versicherungsfonds anlegen und die ihm zugeführten Mittel
als laufende Kosten abschreiben.
Gegen das eigentliche geschäftliche Risiko eines Unternehmens ist
im allgemeinen keine Versicherung möglich. Daß ein solches Risiko
gleichwohl innerhalb gewisser normalen Grenzen in der Geschäfts-
kalkulation mit in Betracht gezogen wird, ist unzweifelhaft, tritt z. B.
darin zutage, daß bei Planlegung eines Unternehmens eine Verzinsung
des Kapitals, sagen wir mit 10%, berechnet wird, obwohl der geltende
Zinsfuß für beste Sicherheiten vielleicht nur 4% beträgt. Ein gesunder
Geschäftsvoranschlag einer Aktiengesellschaft berechnet auch als Kosten
die nötigen Rücklagen zur Bildung angemessener Reserven, die eben zur
Ausgleichung der auch bei einer im ganzen normalen Entwicklung
unvermeidlichen zufälligen Verluste dienen sollen. Insofern das Risiko
eines Unternehmens in Fehlberechnung der Kosten besteht, ist es
eigentlich selbstverständlich, daß es als ein besonderer Posten in die
Kostenrechnung aufgenommen werden muß. Dasselbe gilt aber offen-
bar auch vom Risiko, das.aus unvermeidlichen Rückgängen des Ab-
satzes oder der Verkaufspreise herrührt: unter normalen Verhältnissen
muß ein Preis erzielt werden, der zufällige Verluste dieser Art deckt,
so daß im Durchschnitt für längere Perioden der wirklich erzielte Ver-
kaufspreis der Produkte zur Deckung aller wirklichen Kosten aus-
reicht).
1) Auch das Übernehmen von Risiko kann als ein besonderer Produktions-
faktor aufgefaßt werden. Unter hochentwickelten wirtschaftlichen Verhältnissen
hat dieser Produktionsfaktor einen eigenen Markt. und einen ziemlich bestimmten
Preis. Er kann auch gegen andere Produktionsfaktoren substituiert werden, was
immer geschieht, wenn man sich, um Kosten zu sparen, mit einem niedrigeren
Sicherheitsgrad begnügt.
156