; Kap. VI. Der Kapitalzins.
ür welchen Zins bezahlt wird, als eine arithmetische Größe definiert.
Demgegenüber erscheint es als ein entschiedener Rückschritt, wenn
Menger und Böhm-Bawerk die Zinstheorie auf eine behauptete
allgemein niedrigere Schätzung der Zukunftgenüsse im Verhältnis zu
den gegenwärtigen aufzubauen gesucht haben. Denn diese Formel kan
doch nur bedeuten, daß unter gewissen Verhältnissen das ‚„„Warten‘‘
ein Opfer enthält, welches durch Zahlung eines Zinses kompensiert
werden muß, wenn es zustandekommen soll. Solche Verhältnisse sind
aber in Wirklichkeit nicht ausschließlich vorherrschend, denn auch
bei dem Zinsfuß Null würde sicher noch eine gewisse Sparsamkeit vor-
handen sein; die Unterschätzung der Zukunftsgüter hat auch im übrigen
eine sehr verschiedene Stärke, sie läßt sich keineswegs als eine einheit-
liche oder durchschnittliche auffassen. Die Idee einer Unterschätzung
der Zukunftsgüter ist nichts Neues und genügt jedenfalls nicht als Grund-
age für eine wirkliche Zinstheorie. Eine solche muß wissen, in welchem
Umfang und von welcher Stärke die Unterschätzung im wirklichen
Leben vorkommt, in welchem Umfang also ein Zins als Entgelt für das
„Warten“ gezahlt werden muß. Da kann man sich nicht mit einer Fest-
stellung der Tatsache, daß ‚„Warten‘“ durch Zins entschädigt werden
muß, begnügen, vielmehr muß man die Frage aufstellen: wieviel ‚„„War-
ten‘ wird bei jedem verschiedenen Zinsfuß dargeboten, mit anderen
Worten, wie hängt das Angebot von Kapitaldisposition vom Zinsfuß
ab? Wenn man in dieser Weise. das Angebot von Kapitaldisposition
als Funktion des Zinsfußes betrachten will, ist es offenbar notwendig,
für dieses Angebot einen arithmetischen "Ausdruck zu besitzen.
Gehen wir nunmehr zu den Umständen über, die die Nachfrage
nach Kapitaldisposition bestimmen! Einem tieferen Verständnis für
diese Seite des Zinsproblems verschloß man sich, solange man die Be-
deutung des konkreten Kapitals in den Vordergrund stellte und auf den
Nutzen, den dieses sowohl für die unmittelbare Bedürfnisbefriedigung
wie für die Produktion stiftete, also auf die unmittelbare Anwendbarkeit
und die Produktivität des Realkapitals als Erklärungsgrund der Zahlung
eines Zinses hinwies. Denn durch eine solche Betrachtungsweise, die
doch eigentlich nur für dauerhafte Güter, also für das feste Realkapital,
paßte, konnte nur klargemacht werden, daß die Dienste eines dauer-
haften Gutes ebensowohl wie dieses Gut selbst einen Preis haben mußten.
jese Wahrheit ist gewiß nicht ohne Bedeutung für die Zinstheorie,
sagt uns aber noch nichts über den Kern des Problems, denn sie gibt
einen Aufschluß über die Frage, wie das Verhältnis zwischen dem
reise der Dienste des dauerhaften Gutes und dem Preise des dauer-
haften Gutes selbst reguliert wird. Diese Frage kann, wie wir im fol-
genden (8 23) näher sehen werden, in der Tat nur dann vollständig
erklärt werden, wenn man die Kapitaldisposition als einen selbständigen
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