Full text: Theoretische Sozialökonomie

Kap. VI. Der Kapitalzins. 
auffassen, also als den Preis, der für die reine Nutzung bezahlt wird, 
nachdem aus der Bruttorente die Kosten der nötigen Abschreibungen 
bestritten worden sind. Diese Nettorente, die als der Preis der Nutzung 
eines Gutes von ewiger Dauer aufgefaßt werden kann, soll im folgenden 
die Bedeutung des Wortes „Rente“ sein. Kapitalwert und Rente 
sind also durch die angegebene Gleichung miteinander und mit dem 
Zinsfuß verbunden. 
Man kann dann die Frage aufstellen: welche von diesen drei Größen 
ist die unabhängige, welche wird von den anderen bestimmt. Diese 
Frage ist verschieden zu beantworten, je nachdem das dauerhafte Gut 
reproduzierbar ist oder nicht. 
Ist das Gut nicht reproduzierbar, so fallen die Produktionskosten als 
Preisbestimmungsgrund weg. Da außerdem die Nachfrage der Kon- 
sumenten in bezug auf ein dauerhaftes Gut sich in erster Linie auf die 
Nutzung desselben, nicht auf das Gut selbst richtet, findet für dasselbe 
überhaupt keine direkte Preisbildung statt. Der Preis der Nutzung des 
Gutes dagegen wird einerseits durch die Knappheit, andererseits durch 
die Nachfrage bestimmt: der Preis muß so hoch sein, daß er die Nach- 
frage in Übereinstimmung mit der einmal zur Verfügung stehenden 
Menge der Nutzungen bringt. Ist der Preis der Nutzung einmal in 
dieser Weise bestimmt, so wird der Preis des Gutes selbst durch Kapi- 
talisierung der Rente nach dem herrschenden Zinsfuß bestimmt. Da 
dieser Kapitalwert absolut keinen selbständigen Bestimmungsgrund 
hat, kann er auch nicht den Zinsfuß beeinflussen. Das Abwarten der 
Nutzungen des dauerhaften Gutes erfordert freilich eine gewisse Kapital- 
disposition. Wir haben es aber hier nicht mit einer selbständigen 
Quelle der Nachfrage nach Kapitaldisposition zu tun. Denn die er- 
forderliche Menge von Kapitaldisposition wird durch den Kapitalwert 
und dieser wieder eben durch den Zinsfuß bestimmt. Wer das Gut 
einmal besitzt, der besitzt eo ipso auch das Kapital, welches zur Ab- 
wartung der Dienste des Gutes nötig ist. Wenn ein anderer das Gut 
kauft, könnte es scheinen, als ob er dem Markte Kapitaldisposition 
entzöge, indem er ein bestimmtes Kapital im Kauf des Gutes bindet. 
Man findet auch häufig, daß eine solche Ansicht sich in Geschäfts- 
kreisen geltend macht: z. B. große Käufe von Grund und Boden stellen 
besonders große Ansprüche an den Kapitalmarkt. Dies ist natürlich 
unrichtig. Denn dem Verkäufer wird eben dieselbe Kapitalsumme 
freigestellt, die der Käufer bindet. Die Kapitaldisposition, die durch 
das Gut gebunden ist, ist also immer im jeweiligen Kapitalwert des 
Gutes gegeben. Der Besitz des Gutes stellt also keine besonderen An- 
sprüche auf den Markt für Kapitaldisposition und kann folglich‘ auch 
keinen Einfluß auf den Zinsfuß ausüben. Dies ist wahr, auch wenn das 
Gut Gegenstand einer Preissteigerung, eines „unverdienten Wertzu- 
wachses‘“ ist. Der Kapitalwert eines nicht reproduzierbaren dauer- 
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