Kap. VI. Der Kapitalzins.
auffassen, also als den Preis, der für die reine Nutzung bezahlt wird,
nachdem aus der Bruttorente die Kosten der nötigen Abschreibungen
bestritten worden sind. Diese Nettorente, die als der Preis der Nutzung
eines Gutes von ewiger Dauer aufgefaßt werden kann, soll im folgenden
die Bedeutung des Wortes „Rente“ sein. Kapitalwert und Rente
sind also durch die angegebene Gleichung miteinander und mit dem
Zinsfuß verbunden.
Man kann dann die Frage aufstellen: welche von diesen drei Größen
ist die unabhängige, welche wird von den anderen bestimmt. Diese
Frage ist verschieden zu beantworten, je nachdem das dauerhafte Gut
reproduzierbar ist oder nicht.
Ist das Gut nicht reproduzierbar, so fallen die Produktionskosten als
Preisbestimmungsgrund weg. Da außerdem die Nachfrage der Kon-
sumenten in bezug auf ein dauerhaftes Gut sich in erster Linie auf die
Nutzung desselben, nicht auf das Gut selbst richtet, findet für dasselbe
überhaupt keine direkte Preisbildung statt. Der Preis der Nutzung des
Gutes dagegen wird einerseits durch die Knappheit, andererseits durch
die Nachfrage bestimmt: der Preis muß so hoch sein, daß er die Nach-
frage in Übereinstimmung mit der einmal zur Verfügung stehenden
Menge der Nutzungen bringt. Ist der Preis der Nutzung einmal in
dieser Weise bestimmt, so wird der Preis des Gutes selbst durch Kapi-
talisierung der Rente nach dem herrschenden Zinsfuß bestimmt. Da
dieser Kapitalwert absolut keinen selbständigen Bestimmungsgrund
hat, kann er auch nicht den Zinsfuß beeinflussen. Das Abwarten der
Nutzungen des dauerhaften Gutes erfordert freilich eine gewisse Kapital-
disposition. Wir haben es aber hier nicht mit einer selbständigen
Quelle der Nachfrage nach Kapitaldisposition zu tun. Denn die er-
forderliche Menge von Kapitaldisposition wird durch den Kapitalwert
und dieser wieder eben durch den Zinsfuß bestimmt. Wer das Gut
einmal besitzt, der besitzt eo ipso auch das Kapital, welches zur Ab-
wartung der Dienste des Gutes nötig ist. Wenn ein anderer das Gut
kauft, könnte es scheinen, als ob er dem Markte Kapitaldisposition
entzöge, indem er ein bestimmtes Kapital im Kauf des Gutes bindet.
Man findet auch häufig, daß eine solche Ansicht sich in Geschäfts-
kreisen geltend macht: z. B. große Käufe von Grund und Boden stellen
besonders große Ansprüche an den Kapitalmarkt. Dies ist natürlich
unrichtig. Denn dem Verkäufer wird eben dieselbe Kapitalsumme
freigestellt, die der Käufer bindet. Die Kapitaldisposition, die durch
das Gut gebunden ist, ist also immer im jeweiligen Kapitalwert des
Gutes gegeben. Der Besitz des Gutes stellt also keine besonderen An-
sprüche auf den Markt für Kapitaldisposition und kann folglich‘ auch
keinen Einfluß auf den Zinsfuß ausüben. Dies ist wahr, auch wenn das
Gut Gegenstand einer Preissteigerung, eines „unverdienten Wertzu-
wachses‘“ ist. Der Kapitalwert eines nicht reproduzierbaren dauer-
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