8 23. Der Zins als Preis, ö
haften Gutes ist eine vollständig sekundäre Erscheinung des Preis-
bildungsprozesses.
Anders stellt sich die Sache im Falle, daß das Gut reproduzierbar
ist. Der Preis des Gutes selbst hat dann einen eigenen Bestimmungs-
grund, nämlich die Produktionskosten des Gutes. Der Preis der Nutzung
hat ebenfalls einen, aber in diesem Falle, wo die vorhandene Menge
des Gutes nicht von vornherein gegeben ist, auch nur einen Bestim-
mungsgrund, nämlich die Nachfrage nach dem Nutzen. Keiner von
diesen Bestimmungsgründen ist an und für sich hinreichend, um den
Preis zu bestimmen. Eine bestimmte Preisbildung kann unter solchen
Umständen nur dadurch zustande kommen, daß eine Verbindung
zwischen Preis des Gutes und Preis der Nutzung hergestellt wird. Dies
geschieht durch das Eingreifen des Kapitalisten, der das dauerhafte
Gut kauft, um die Nutzungen desselben zu verkaufen, bzw. dem Unter-
nehmer für diesen Zweck die nötige Kapitaldisposition zur Verfügung
stellt. Dieses Eingreifen erfordert eine ganz bestimmte Kapitaldisposi-
tion. Der Käufer des Gutes muß unter normalen Verhältnissen die Pro-
duktionskosten des Gutes zahlen. Auf sein Geld muß er Zins nach
dem herrschenden Zinsfuß berechnen, wodurch der Preis der Nutzung
in den gesamten Kosten der Lieferung der Nutzung einen zweiten
Bestimmungsgrund bekommt. Die Gleichung zwischen Kapitalwert,
Zins und Rente liefert also die nötige Verbindung zwischen Preis des
Gutes und Preis der Nutzung, und das Preisbildungsproblem ist in der
gewöhnlichen Art bestimmt. In diesem Falle ist also keine von den drei
Größen Kapitalwert, Zins und Rente eine unabhängige, keine auch
lediglich von den anderen bestimmt. Vielmehr sind sie alle drei gleich-
gestellte Unbekannte im Preisbildungsprozeß und werden erst durch
ihn, und zwar gleichzeitig bestimmt.
Die Ansprüche, die in diesem Falle an den Markt für Kapital-
disposition gestellt werden, sind bestimmt durch die Produktionskosten
des Gutes, die doch unter normalen Verhältnissen, d. h. wenn die Pro-
duktion in unveränderten Formen soll fortgesetzt werden können, ge-
deckt werden müssen. Diese Ansprüche sind neu. Die Produktion eines
neuen dauerhaften Gutes bedeutet nämlich eine neue Belastung des
Kapitalmarkts, eine Belastung, die durch neue Kapitalbildung, also
neue Ersparnisse aufgewogen werden muß. Die Nachfrage nach Kapital-
disposition für Abwartung der Dienste der reproduzierbaren dauer-
haften Güter stellt also einen selbständigen Faktor des Kapitalmarktes
dar, einen Faktor, der einen selbständigen Einfluß auf den Zinsfuß
ausüben muß. Der Kapitalwert der reproduzierbaren dauerhaften Güter
ist folglich nicht lediglich der kapitalisierte Wert der Rente, sondern
hat seinen eigenen Bestimmungsgrund in den Produktionskosten des
Gutes und übt selbst einen Einfluß sowohl auf den Zinsfuß wie auch
auf den Preis der Nutzung, also auf die Rente aus.
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