Full text: Theoretische Sozialökonomie

8 23. Der Zins als Preis, ö 
haften Gutes ist eine vollständig sekundäre Erscheinung des Preis- 
bildungsprozesses. 
Anders stellt sich die Sache im Falle, daß das Gut reproduzierbar 
ist. Der Preis des Gutes selbst hat dann einen eigenen Bestimmungs- 
grund, nämlich die Produktionskosten des Gutes. Der Preis der Nutzung 
hat ebenfalls einen, aber in diesem Falle, wo die vorhandene Menge 
des Gutes nicht von vornherein gegeben ist, auch nur einen Bestim- 
mungsgrund, nämlich die Nachfrage nach dem Nutzen. Keiner von 
diesen Bestimmungsgründen ist an und für sich hinreichend, um den 
Preis zu bestimmen. Eine bestimmte Preisbildung kann unter solchen 
Umständen nur dadurch zustande kommen, daß eine Verbindung 
zwischen Preis des Gutes und Preis der Nutzung hergestellt wird. Dies 
geschieht durch das Eingreifen des Kapitalisten, der das dauerhafte 
Gut kauft, um die Nutzungen desselben zu verkaufen, bzw. dem Unter- 
nehmer für diesen Zweck die nötige Kapitaldisposition zur Verfügung 
stellt. Dieses Eingreifen erfordert eine ganz bestimmte Kapitaldisposi- 
tion. Der Käufer des Gutes muß unter normalen Verhältnissen die Pro- 
duktionskosten des Gutes zahlen. Auf sein Geld muß er Zins nach 
dem herrschenden Zinsfuß berechnen, wodurch der Preis der Nutzung 
in den gesamten Kosten der Lieferung der Nutzung einen zweiten 
Bestimmungsgrund bekommt. Die Gleichung zwischen Kapitalwert, 
Zins und Rente liefert also die nötige Verbindung zwischen Preis des 
Gutes und Preis der Nutzung, und das Preisbildungsproblem ist in der 
gewöhnlichen Art bestimmt. In diesem Falle ist also keine von den drei 
Größen Kapitalwert, Zins und Rente eine unabhängige, keine auch 
lediglich von den anderen bestimmt. Vielmehr sind sie alle drei gleich- 
gestellte Unbekannte im Preisbildungsprozeß und werden erst durch 
ihn, und zwar gleichzeitig bestimmt. 
Die Ansprüche, die in diesem Falle an den Markt für Kapital- 
disposition gestellt werden, sind bestimmt durch die Produktionskosten 
des Gutes, die doch unter normalen Verhältnissen, d. h. wenn die Pro- 
duktion in unveränderten Formen soll fortgesetzt werden können, ge- 
deckt werden müssen. Diese Ansprüche sind neu. Die Produktion eines 
neuen dauerhaften Gutes bedeutet nämlich eine neue Belastung des 
Kapitalmarkts, eine Belastung, die durch neue Kapitalbildung, also 
neue Ersparnisse aufgewogen werden muß. Die Nachfrage nach Kapital- 
disposition für Abwartung der Dienste der reproduzierbaren dauer- 
haften Güter stellt also einen selbständigen Faktor des Kapitalmarktes 
dar, einen Faktor, der einen selbständigen Einfluß auf den Zinsfuß 
ausüben muß. Der Kapitalwert der reproduzierbaren dauerhaften Güter 
ist folglich nicht lediglich der kapitalisierte Wert der Rente, sondern 
hat seinen eigenen Bestimmungsgrund in den Produktionskosten des 
Gutes und übt selbst einen Einfluß sowohl auf den Zinsfuß wie auch 
auf den Preis der Nutzung, also auf die Rente aus. 
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