Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Fulltext access denied for pi 1823562132 and pageNo 185
            
Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 167 beziehung ist, die in einmaliger Gegebenheit jenem Etwas und den anderen „Etwassen“ zugehört. Es ist eine verfängliche — und deshalb zu vermeidende — Redensart, wenn gesagt wird, daß an jedem Zeichen „zwei Seiten“ unterschieden werden können, nämlich die „physische Erscheinung“ und „das, was jene physische Erscheinung zum Zeichen macht“. Denn das, was, wie man sagt, „eine physische Erscheinung zum Zeichen macht“, ist nichts, was jenem Körperlichen allein zugehört, sondern ist lediglich eine Beziehung, in welcher sich jenes Körperliche findet. Das Wort „Zeichen“ ist also — wie auch etwa das Wort „Wert“ — ein Beziehungswort, kein Körperliches ist „an sich“ Zeichen, sondern stets nur als identische wirkende Bedingung für besonderen identischen Wirkungsgewinn. Man sagt auch, daß einem besonderen Körperlichen bald „die Funktion des Zeichens nicht aktuell zukommt“, bald „die Funktion des Zeichens aktuell zukommt“. Mit der ersteren Rede ist aber identisches Körperliches als „Zeichen“, d. h. in einer identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens gemeint, mit der letzteren Rede hingegen ist eine Besonderheit eines Zeichenkörperlichen als wirkende Bedingung für die Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens besonderer Seele, ist somit ein in der Welt gegebener besonderer „Fall“ einer identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens gemeint. Um die mehrfache Äquivokation des Wortes „Zeichen“ zu vermeiden, nennen wir überhaupt jede Besonderheit eines identischen Körperlichen, das „Zeichen“ ist, eine „Besonderheit eines identischen Zeichenkörperlichen“, ferner jede „Besonderheit eines identischen Zeichenkörperlichen“, die sich besonderen Einzelwesen in der Welt zugehörig findet, ein „als wirkendes Zeichen in Betracht kommendes Körperliches“ und schließlich jede in der Welt besonderem Einzelwesen zugehörige „Besonderheit eines identischen Kör-Perlichen“, welche die wirkende Bedingung für zeichengemäßen Glauben besonderer Seele abgibt, ein „wirkendes (aktuelles) Zeichen“. Mit der kurzen Rede „wirkendes Zeichen“ bezeichnen wir also ein identisches Zeichenkörperliches, das in Einheit mit besonderndem Allgemeinen als Zeichen wirkt, d. h. eben die wirkende Bedingung für zeichengemäßen Glauben besonderer Seele abgibt. Da „Zeichen“ stets „Körperliches in besonderer Beziehung“ ist, kann zahlreiches Körperliches als ein und dasselbe Körperliche in mehreren verschiedenen Zeichenbeziehungen stehen, d. h. ein und dasselbe Körperliche kann als Zeichen in mehreren ver-Schiedenen identisch begründeten Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens mit Empfänglichkeiten für je einen verschiedenen zeichen-Semäßen Glauben zusammengehören. So ist etwa „Blässe“ unter besonderen Umständen „Zeichen für Müdigkeit“, unter anderen besonderen
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.