Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

FR

[V. Kapitel.

In jeder identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens
finden wir nämlich unter den identischen grundlegenden Bedingungen
außer der „identischen Wahrnehmungsempfänglichkeit“ und der „identischen
 Zeichenempfänglichkeit“ noch eine weitere Empfänglichkeit,
welche wir die „identische Empfänglichkeit für den zeichengemäßen
 Glauben“, kurz die „identische Glaubenempfänglichkeit“
 nennen. Diese „identische Glaubenempfänglichkeit“ stellt
sich stets als ein „identischer Umständegedanke“ dar, nämlich
als Wissen um besondere in der Welt vorhandene Einzelwesen-Zustände,
 welches Wissen eben die letzte grundlegende Bedingung für
den Gewinn des zeichengemäßen Glaubens abgibt. Hört z. B. A aus
dem Nebenzimmer besondere Töne, so wecken sie in ihm eine „zeichengemäße
 Vorstellung“, nämlich „Jemand als Klavierspielender“, Weiß
aber A etwa überdies, daß B, der Klavier spielen kann, sich im Nebenzimmer
 aufhält, so wird in ihm der Gedanke, daß B als Klavierspielender
 diese Töne hervorbringt, als „zeichengemäßer Glaube“ geweckt.
 Ein und derselbe „zeichengemäße Glaube“ kann kraft verschiedener
 „identischer Umständegedanken“ als unmittelbarer grundlegender
 Bedingung geweckt werden, so daß es zahlreiche „identisch
begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ gibt, die
lediglich in dem „identischen Umständegedanken“ verschieden sind.
Daß sich nun in jeder „identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen
 Glaubens“ drei identische Empfänglichkeiten als identische
grundlegende Bedingungen finden, erklärt sich daraus, daß jede Besonderheit
 eines identischen Körperlichen, das „Zeichen“ ist, nur als
mittelbare wirkende Bedingung von drei aufeinanderfolgenden seelischen
 Veränderungen einen „zeichengemäßen Glauben“ wecken kann,
nämlich der Veränderungen: „Empfang der Wahrnehmung des
Zeichenkörperlichen“, „Empfang der zeichengemäßen Vorstellung“
 und „Empfang des zeichengemäßen Glaubens“.
Identisches Körperliches, welches in der Beziehun g einer
identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens ein
„Zeichen“ ist, nennen wir für sich ein „identisches Zeichenkörperliches“.
 „Identisches Zeichenkörperliches“ ist also solches
identisches Körperliches, das sich auch in einer besonderen Beziehung
als „Zeichen“ findet, Das „identische Zeichenkörperliche“ kann als
Körperliches auch „für sich“ gewußt sein, niemals aber ist selbstverständlich
 jenes Körperliches als Zeichen ein beziehungsfrei Gewußtes,
 Denn sagen wir: „Etwas ist Zeichen“, so liegt nicht etwa ein
Einheitsurteil vor, dessen logisches Subjekt jenes „Etwas“, dessen
logisches Prädikat „Zeichen“ wäre, vielmehr liegt ein Beziehungsurteil
vor, dessen logisches Subjekt jenes Etwas und andere „Etwasse“ sind.
dessen logisches Prädikat eine besondere Wirkenszusammengehörigkeits-
            
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