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[V. Kapitel.
In jeder identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens
finden wir nämlich unter den identischen grundlegenden Bedingungen
außer der „identischen Wahrnehmungsempfänglichkeit“ und der „iden-
tischen Zeichenempfänglichkeit“ noch eine weitere Empfänglichkeit,
welche wir die „identische Empfänglichkeit für den zeichen-
gemäßen Glauben“, kurz die „identische Glaubenempfäng-
lichkeit“ nennen. Diese „identische Glaubenempfänglichkeit“ stellt
sich stets als ein „identischer Umständegedanke“ dar, nämlich
als Wissen um besondere in der Welt vorhandene Einzelwesen-Zu-
stände, welches Wissen eben die letzte grundlegende Bedingung für
den Gewinn des zeichengemäßen Glaubens abgibt. Hört z. B. A aus
dem Nebenzimmer besondere Töne, so wecken sie in ihm eine „zeichen-
gemäße Vorstellung“, nämlich „Jemand als Klavierspielender“, Weiß
aber A etwa überdies, daß B, der Klavier spielen kann, sich im Neben-
zimmer aufhält, so wird in ihm der Gedanke, daß B als Klavier-
spielender diese Töne hervorbringt, als „zeichengemäßer Glaube“ ge-
weckt. Ein und derselbe „zeichengemäße Glaube“ kann kraft ver-
schiedener „identischer Umständegedanken“ als unmittelbarer grund-
legender Bedingung geweckt werden, so daß es zahlreiche „identisch
begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ gibt, die
lediglich in dem „identischen Umständegedanken“ verschieden sind.
Daß sich nun in jeder „identisch begründeten Verwirklichung zeichen-
gemäßen Glaubens“ drei identische Empfänglichkeiten als identische
grundlegende Bedingungen finden, erklärt sich daraus, daß jede Be-
sonderheit eines identischen Körperlichen, das „Zeichen“ ist, nur als
mittelbare wirkende Bedingung von drei aufeinanderfolgenden see-
lischen Veränderungen einen „zeichengemäßen Glauben“ wecken kann,
nämlich der Veränderungen: „Empfang der Wahrnehmung des
Zeichenkörperlichen“, „Empfang der zeichengemäßen Vor-
stellung“ und „Empfang des zeichengemäßen Glaubens“.
Identisches Körperliches, welches in der Beziehun g einer
identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens ein
„Zeichen“ ist, nennen wir für sich ein „identisches Zeichen-
körperliches“. „Identisches Zeichenkörperliches“ ist also solches
identisches Körperliches, das sich auch in einer besonderen Beziehung
als „Zeichen“ findet, Das „identische Zeichenkörperliche“ kann als
Körperliches auch „für sich“ gewußt sein, niemals aber ist selbst-
verständlich jenes Körperliches als Zeichen ein beziehungsfrei Ge-
wußtes, Denn sagen wir: „Etwas ist Zeichen“, so liegt nicht etwa ein
Einheitsurteil vor, dessen logisches Subjekt jenes „Etwas“, dessen
logisches Prädikat „Zeichen“ wäre, vielmehr liegt ein Beziehungsurteil
vor, dessen logisches Subjekt jenes Etwas und andere „Etwasse“ sind.
dessen logisches Prädikat eine besondere Wirkenszusammengehörigkeits-