Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

FR 
[V. Kapitel. 
In jeder identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens 
finden wir nämlich unter den identischen grundlegenden Bedingungen 
außer der „identischen Wahrnehmungsempfänglichkeit“ und der „iden- 
tischen Zeichenempfänglichkeit“ noch eine weitere Empfänglichkeit, 
welche wir die „identische Empfänglichkeit für den zeichen- 
gemäßen Glauben“, kurz die „identische Glaubenempfäng- 
lichkeit“ nennen. Diese „identische Glaubenempfänglichkeit“ stellt 
sich stets als ein „identischer Umständegedanke“ dar, nämlich 
als Wissen um besondere in der Welt vorhandene Einzelwesen-Zu- 
stände, welches Wissen eben die letzte grundlegende Bedingung für 
den Gewinn des zeichengemäßen Glaubens abgibt. Hört z. B. A aus 
dem Nebenzimmer besondere Töne, so wecken sie in ihm eine „zeichen- 
gemäße Vorstellung“, nämlich „Jemand als Klavierspielender“, Weiß 
aber A etwa überdies, daß B, der Klavier spielen kann, sich im Neben- 
zimmer aufhält, so wird in ihm der Gedanke, daß B als Klavier- 
spielender diese Töne hervorbringt, als „zeichengemäßer Glaube“ ge- 
weckt. Ein und derselbe „zeichengemäße Glaube“ kann kraft ver- 
schiedener „identischer Umständegedanken“ als unmittelbarer grund- 
legender Bedingung geweckt werden, so daß es zahlreiche „identisch 
begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ gibt, die 
lediglich in dem „identischen Umständegedanken“ verschieden sind. 
Daß sich nun in jeder „identisch begründeten Verwirklichung zeichen- 
gemäßen Glaubens“ drei identische Empfänglichkeiten als identische 
grundlegende Bedingungen finden, erklärt sich daraus, daß jede Be- 
sonderheit eines identischen Körperlichen, das „Zeichen“ ist, nur als 
mittelbare wirkende Bedingung von drei aufeinanderfolgenden see- 
lischen Veränderungen einen „zeichengemäßen Glauben“ wecken kann, 
nämlich der Veränderungen: „Empfang der Wahrnehmung des 
Zeichenkörperlichen“, „Empfang der zeichengemäßen Vor- 
stellung“ und „Empfang des zeichengemäßen Glaubens“. 
Identisches Körperliches, welches in der Beziehun g einer 
identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens ein 
„Zeichen“ ist, nennen wir für sich ein „identisches Zeichen- 
körperliches“. „Identisches Zeichenkörperliches“ ist also solches 
identisches Körperliches, das sich auch in einer besonderen Beziehung 
als „Zeichen“ findet, Das „identische Zeichenkörperliche“ kann als 
Körperliches auch „für sich“ gewußt sein, niemals aber ist selbst- 
verständlich jenes Körperliches als Zeichen ein beziehungsfrei Ge- 
wußtes, Denn sagen wir: „Etwas ist Zeichen“, so liegt nicht etwa ein 
Einheitsurteil vor, dessen logisches Subjekt jenes „Etwas“, dessen 
logisches Prädikat „Zeichen“ wäre, vielmehr liegt ein Beziehungsurteil 
vor, dessen logisches Subjekt jenes Etwas und andere „Etwasse“ sind. 
dessen logisches Prädikat eine besondere Wirkenszusammengehörigkeits-
	        
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