236 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien.
Siebentes Kapitel.
Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien.
$ 28. Die Entwicklung der Rententheorie.
Sobald die Tauschwirtschaft so weit entwickelt ist, daß sie in
größerem Umfang und regelmäßig landwirtschaftliche Produkte mit
umfaßt, tritt die Erscheinung zutage, daß diese Produkte einen Preis
erreichen, der nicht nur die Arbeits- und Kapitalkosten deckt, sondern
darüber hinaus einen Gewinn liefert, der dem Besitzer des landwirt-
schaftlichen Bodens zufällt. Der Landwirt, der seinen eigenen Boden
bewirtschaftet, faßt wohl diesen Gewinn kaum als selbständiges Ein-
kommen auf, stellt sich vielmehr sein ganzes Einkommen als Ergeb-
nis einer besonders ergiebigen Produktion vor. Wo aber Land ver-
pachtet wird, wirkt die Konkurrenz der Pächter dahin, daß sie für
sich nicht mehr als ein normales Entgelt ihrer produktiven Tätigkeit
in Anspruch nehmen können, den darüber hinaus erzielten Gewinn
aber dem Bodenbesitzer als Rente abtreten müssen. Damit erscheint
die Bodenrente als selbständige Einkommensart. Der Boden selbst er-
hält einen Preis, der den nach dem herrschenden Zinsfuß kapitalisierten
Betrag dieser Bodenrente darstellt. Wer danach Boden kauft, um ihn
selbst zu bewirtschaften, muß damit rechnen, daß er die Kaufsumme
verzinst, also einen Ertrag erzielt, der nicht nur normale Vergütung
seiner produktiven Tätigkeit, sondern auch die Bodenrente mit enthält.
Die steigende Verschuldung des Bodens macht eine solche Berechnung
immer zwingender. Die Bodenrente erscheint unter solchen Umständen
vom privatwirtschaftlichen Gesichtspunkt als ein Teil der Produktions-
kosten, der durch die Preise der Produkte gedeckt werden muß, und
es entsteht die Vorstellung, daß die Produkte durch die Bodenrente
verteuert werden. Es wird dann auch als ungerecht empfunden, daß eine
Gruppe von Bodenbesitzern nur kraft ihres Besitzes eines Gutes, das
die Natur frei zur Verfügung gestellt hat und das also nicht als Frucht
irgendwelcher produktiven Tätigkeit gelten kann, einen großen Teil
des gesellschaftlichen Einkommens an sich zu ziehen vermag, und es
werden demgemäß Forderungen auf Konfiskation oder wenigstens sehr
starke Besteuerung der Bodenrente gestellt. Andererseits wird auch
seitens der Landwirtschaft die Forderung gestellt, der Staat müsse durch
Zollschutzpolitik und andere Maßnahmen die Preise der landwirtschaft-
lichen Produktion so hoch halten, daß eine Deckung der Produktions-
kosten, zu welchen speziell auch die Bodenrente gerechnet wird, er-
möglicht werden kann. Die landwirtschaftliche Bodenrente hat also eine
sehr bemerkenswerte Stellung-in-der-Preisbildung bekommen, und die