Full text: Theoretische Sozialökonomie

236 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien. 
Siebentes Kapitel. 
Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien. 
$ 28. Die Entwicklung der Rententheorie. 
Sobald die Tauschwirtschaft so weit entwickelt ist, daß sie in 
größerem Umfang und regelmäßig landwirtschaftliche Produkte mit 
umfaßt, tritt die Erscheinung zutage, daß diese Produkte einen Preis 
erreichen, der nicht nur die Arbeits- und Kapitalkosten deckt, sondern 
darüber hinaus einen Gewinn liefert, der dem Besitzer des landwirt- 
schaftlichen Bodens zufällt. Der Landwirt, der seinen eigenen Boden 
bewirtschaftet, faßt wohl diesen Gewinn kaum als selbständiges Ein- 
kommen auf, stellt sich vielmehr sein ganzes Einkommen als Ergeb- 
nis einer besonders ergiebigen Produktion vor. Wo aber Land ver- 
pachtet wird, wirkt die Konkurrenz der Pächter dahin, daß sie für 
sich nicht mehr als ein normales Entgelt ihrer produktiven Tätigkeit 
in Anspruch nehmen können, den darüber hinaus erzielten Gewinn 
aber dem Bodenbesitzer als Rente abtreten müssen. Damit erscheint 
die Bodenrente als selbständige Einkommensart. Der Boden selbst er- 
hält einen Preis, der den nach dem herrschenden Zinsfuß kapitalisierten 
Betrag dieser Bodenrente darstellt. Wer danach Boden kauft, um ihn 
selbst zu bewirtschaften, muß damit rechnen, daß er die Kaufsumme 
verzinst, also einen Ertrag erzielt, der nicht nur normale Vergütung 
seiner produktiven Tätigkeit, sondern auch die Bodenrente mit enthält. 
Die steigende Verschuldung des Bodens macht eine solche Berechnung 
immer zwingender. Die Bodenrente erscheint unter solchen Umständen 
vom privatwirtschaftlichen Gesichtspunkt als ein Teil der Produktions- 
kosten, der durch die Preise der Produkte gedeckt werden muß, und 
es entsteht die Vorstellung, daß die Produkte durch die Bodenrente 
verteuert werden. Es wird dann auch als ungerecht empfunden, daß eine 
Gruppe von Bodenbesitzern nur kraft ihres Besitzes eines Gutes, das 
die Natur frei zur Verfügung gestellt hat und das also nicht als Frucht 
irgendwelcher produktiven Tätigkeit gelten kann, einen großen Teil 
des gesellschaftlichen Einkommens an sich zu ziehen vermag, und es 
werden demgemäß Forderungen auf Konfiskation oder wenigstens sehr 
starke Besteuerung der Bodenrente gestellt. Andererseits wird auch 
seitens der Landwirtschaft die Forderung gestellt, der Staat müsse durch 
Zollschutzpolitik und andere Maßnahmen die Preise der landwirtschaft- 
lichen Produktion so hoch halten, daß eine Deckung der Produktions- 
kosten, zu welchen speziell auch die Bodenrente gerechnet wird, er- 
möglicht werden kann. Die landwirtschaftliche Bodenrente hat also eine 
sehr bemerkenswerte Stellung-in-der-Preisbildung bekommen, und die
	        
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