Full text: Theoretische Sozialökonomie

240 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien. 
Richtung in Henry George einen kräftigen Fürsprecher. Die Erhöhung 
der Bodenpreise erschien als ein „unverdienter Wertzuwachs‘‘, der den 
Grundeigentümern im Schlafe nur kraft eines unvernünftigen Eigen- 
tumsrechts zufiel, das ganze Grundeigentum als ein der Ausbeutung 
der produktiven Arbeit dienendes Monopol, und es wurde die Forderung 
aufgestellt, die Gesellschaft solle die Grundrente oder wenigstens ihren 
Zuwachs durch geeignete Steuern an sich ziehen. Die radikalsten, die 
so weit gingen, daß sie auch die schon bestehende Grundrente kon- 
fiszieren wollten, glaubten damit den gesamten Steuerbedarf der Ge- 
sellschaft decken zu können und stellten demgemäß ein Steuerprogramm 
auf, das die Grundsteuer als einzige Steuer (Single tax) forderte. 
Gegen diese Richtung ist später eine Kritik hervorgetreten, die sich 
teilweise auch gegen die Ricardosche Grundrentenlehre wendet. Es 
sind in der Hauptsache zwei Punkte, die man dabei anzuführen hat. 
Erstens ist die tatsächlich bezahlte Grundrente oft nur zum kleineren 
Teile eine „Monopolrente‘‘, also eine lediglich dem Besitz eines im Ver- 
hältnis zum Bedarf begrenzten Bodens zu verdankende Rente, zum 
größeren Teil aber ein gewöhnlicher Kapitalzins, also ein Preis, der 
gezahlt werden muß, wenn man überhaupt auf eine für die landwirt- 
schaftliche Produktion notwendige produktive Leistung fortdauernd 
rechnen können soll. Diese Erinnerung ist ohne Zweifel sehr berechtigt, 
wenn sie sich gegen gewisse Vorstellungen der Bodenverstaatlicher 
wendet, liegt aber vollständig außerhalb der Ricardoschen Analyse 
der Natur der Bodenrente. Denn diese Analyse geht von der oben 
angeführten Ricardoschen Definition der Rente aus, die eben jede 
Kapitalrente von vornherein aus der Betrachtung ausschließt, und hat 
deshalb nur die reine, „für die Benutzung der ursprünglichen und un- 
zerstörbaren Kräfte des Bodens‘‘ bezahlte Bodenrente zum Gegenstand. 
Zweitens hat man geltend gemacht, daß die Steigerung der land- 
wirtschaftlichen Grundrente keine so allgemeine und notwendige Er- 
scheinung darstellt, wie die klassische Nationalökonomie und die Boden- 
reformer angenommen haben. Nicht immer ist der später in Anspruch 
genommene Boden niedrigerer Qualität: es kann Boden sein, der zwar 
große Bewirtschaftungskosten erfordert, dafür aber auch einen großen 
Reinertrag gibt. Die Anwendung entfernteren Bodens erhöht unter 
modernen Transportverhältnissen die Produktionskosten in weit ge- 
ringerem Grade, als früher angenommen werden mußte. Die Dichtigkeit 
der Ansiedlung ist an sich ein Moment, das die Leistungsfähigkeit der 
Landwirtschaft in hohem Grade befördert. Die Ausdehnung der Anbau- 
fläche braucht aus diesen Gründen die Grenzproduktionskosten nicht 
stark zu vermehren. Besonders deutlich tritt dieses Verhältnis bei Be- 
trachtung der gesamten Weltwirtschaft zutage: die außerordentlichen 
Fortschritte auf dem Gebiete des Transportwesens haben eine reichliche 
Versorgung des westeuropäischen Getreidebedarfs durch eine Aus-
	        
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