240 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien.
Richtung in Henry George einen kräftigen Fürsprecher. Die Erhöhung
der Bodenpreise erschien als ein „unverdienter Wertzuwachs‘‘, der den
Grundeigentümern im Schlafe nur kraft eines unvernünftigen Eigentumsrechts
zufiel, das ganze Grundeigentum als ein der Ausbeutung
der produktiven Arbeit dienendes Monopol, und es wurde die Forderung
aufgestellt, die Gesellschaft solle die Grundrente oder wenigstens ihren
Zuwachs durch geeignete Steuern an sich ziehen. Die radikalsten, die
so weit gingen, daß sie auch die schon bestehende Grundrente konfiszieren
wollten, glaubten damit den gesamten Steuerbedarf der Gesellschaft
decken zu können und stellten demgemäß ein Steuerprogramm
auf, das die Grundsteuer als einzige Steuer (Single tax) forderte.
Gegen diese Richtung ist später eine Kritik hervorgetreten, die sich
teilweise auch gegen die Ricardosche Grundrentenlehre wendet. Es
sind in der Hauptsache zwei Punkte, die man dabei anzuführen hat.
Erstens ist die tatsächlich bezahlte Grundrente oft nur zum kleineren
Teile eine „Monopolrente‘‘, also eine lediglich dem Besitz eines im Verhältnis
zum Bedarf begrenzten Bodens zu verdankende Rente, zum
größeren Teil aber ein gewöhnlicher Kapitalzins, also ein Preis, der
gezahlt werden muß, wenn man überhaupt auf eine für die landwirtschaftliche
Produktion notwendige produktive Leistung fortdauernd
rechnen können soll. Diese Erinnerung ist ohne Zweifel sehr berechtigt,
wenn sie sich gegen gewisse Vorstellungen der Bodenverstaatlicher
wendet, liegt aber vollständig außerhalb der Ricardoschen Analyse
der Natur der Bodenrente. Denn diese Analyse geht von der oben
angeführten Ricardoschen Definition der Rente aus, die eben jede
Kapitalrente von vornherein aus der Betrachtung ausschließt, und hat
deshalb nur die reine, „für die Benutzung der ursprünglichen und unzerstörbaren
Kräfte des Bodens‘‘ bezahlte Bodenrente zum Gegenstand.
Zweitens hat man geltend gemacht, daß die Steigerung der landwirtschaftlichen
Grundrente keine so allgemeine und notwendige Erscheinung
darstellt, wie die klassische Nationalökonomie und die Bodenreformer
angenommen haben. Nicht immer ist der später in Anspruch
genommene Boden niedrigerer Qualität: es kann Boden sein, der zwar
große Bewirtschaftungskosten erfordert, dafür aber auch einen großen
Reinertrag gibt. Die Anwendung entfernteren Bodens erhöht unter
modernen Transportverhältnissen die Produktionskosten in weit geringerem
Grade, als früher angenommen werden mußte. Die Dichtigkeit
der Ansiedlung ist an sich ein Moment, das die Leistungsfähigkeit der
Landwirtschaft in hohem Grade befördert. Die Ausdehnung der Anbaufläche
braucht aus diesen Gründen die Grenzproduktionskosten nicht
stark zu vermehren. Besonders deutlich tritt dieses Verhältnis bei Betrachtung
der gesamten Weltwirtschaft zutage: die außerordentlichen
Fortschritte auf dem Gebiete des Transportwesens haben eine reichliche
Versorgung des westeuropäischen Getreidebedarfs durch eine Aus-