8 29. Die Natur der Rente. „3
Einschränkung oder Beseitigung der Bodenspekulation, also durch
kräftige Besteuerung des Bodens oder seiner Wertsteigerung oder durch
Kommunalisierung des Bodenbesitzes, daneben auch durch eine geeignete
gemeindliche Verkehrspolitik und Regulierung der Bebauung
erfolgen. In Deutschland schloß sich hieran ein Kampf gegen die großen
Mietkasernen, deren Zulassung angeblich die Bodenpreise erhöhe. Im
ganzen wurde die städtische Grundrente in weitem Umfang als Ergebnis
von Verhältnissen, die einer politischen Beherrschung unterworfen
wären, dargestellt und als eine wesentlich politische, nicht als
eine objektiv-wirtschaftliche Erscheinung betrachtet.
Daß eine solche Auffassung für die wissenschaftliche Erkenntnis
des Wesens und der Bestimmungsgründe der städtischen Grundrente
wenig förderlich sein konnte, liegt auf der Hand. Die städtische Bodenrente
muß wie jeder andere Preis durch die allgemeinen Prinzipien der
Preisbildung objektiv bestimmt sein. Die Anerkennung dieser Wahrheit
bedeutet keine Leugnung der Möglichkeit eines bewußten Eingreifens
in die Rentenbildung, etwa durch die Verkehrspolitik der Gemeinden.
Nur muß jede solche Beeinflussung der Rente durch das
Zwischenglied des Angebots oder der Nachfrage, m. a. W. des regulären
Preisbildungsmechanismus wirken und ist folglich als eine in
diesen Mechanismus eingeordnete und neben vielen anderen sich
geltend machende Kraft in Betracht zu ziehen, nicht aber als eine
über wirtschaftliche Notwendigkeiten erhabene, außerhalb des Bereichs
der ökonomischen Theorie fallende Willensäußerung der Sozialreform
aufzufassen. Die speziellen Schwierigkeiten der theoretischen Behandlung
der städtischen Bodenrente liegen wesentlich in der genauen Feststellung
der hierfür geltenden Voraussetzungen, denn sowohl das Angebot
wie ganz besonders die Nachfrage sind, wenn wir den städtischen
Boden betrachten, ziemlich komplizierte Erscheinungen. Offenbar ist
aber das Problem der städtischen Grundrente vom Gesichtspunkt der
ökonomischen Theorie wesentlich derselben Natur wie dasjenige der
landwirtschaftlichen, und wir können in der Vorliegenden allgemeinen
Darstellung der theoretischen Ökonomie von einer speziellen Untersuchung
der städtischen Grundrente absehen. Der allgemeine Rahmen
zur Erklärung der städtischen Grundrente ist gegeben, sobald wir nur
über die allgemeine Natur der Rentenbildung in der Tauschwirtschaft
vollständige Klarheit gewonnen haben. Dieser Aufgabe wenden wir
uns in den beiden folgenden Paragraphen zu.
$ 29. Die Natur der Rente.
Wir haben Rente im allgemeinsten Sinne des Wortes als den Preis
der Nutzung eines dauerhaften Gutes definiert. Es folgt daraus, daß
ein Preis, der für Verbrauchsgüter bezahlt wird, keine Rente ist, auch
Zen
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