Full text: Theoretische Sozialökonomie

$ 29. Die Natur der Rente. Z47 
man natürlich nicht den Teil ihrer Rente, der den Zins der nötigen 
Kapitalinvestierung darstellt, nehmen, ohne daß dadurch die betreffende 
produktive Tätigkeit leidet. Da es natürlich in der Praxis außer- 
ordentlich schwierig ist, den Boden mit seinen „Ursprünglichen‘ Eigen- 
schaften vom „produzierten Boden‘ zu unterscheiden, wird jeder Ver- 
such, den Besitz des „Naturbodens‘“ etwa durch eine spezielle Steuer 
zu treffen, nur mit großen Schwierigkeiten die Früchte produktiver 
Tätigkeit ausschließen können. 
Die Rente des Naturbodens wird, wie sämtliche Preise primärer 
Produktionsmittel, direkt durch den allgemeinen Preisbildungsprozeß 
bestimmt. Der Preis des eigentlichen Naturbodens selbst ist als der 
nach dem herrschenden Zinsfuß kapitalisierte Wert der Rente ein sekun- 
däres Ergebnis der Preisbildung. Insofern aber Boden in Konkurrenz 
mit dem Naturboden produziert wird, ist auch der Preis des Natur- 
bodens von den Produktionskosten des konkurrierenden produzierten 
Bodens mit bestimmt, also in unmittelbarem Zusammenhang mit dem 
allgemeinen Preisbildungsprozeß fixiert. 
Es folgt aus dem Gesagten, daß auch nicht die Bodennutzung als 
ein absolut knapper Produktionsfaktor anzusehen ist. Das Angebot 
auch dieses Produktionsfaktors wird vom Preis desselben beeinflußt, und 
wir müssen auch die Abhängigkeit dieses Angebots vom Preise mit in 
unserer Behandlung des allgemeinen Preisbildungsproblems berücksich- 
tigen und die Art dieser Abhängigkeit als einen der objektiven Be- 
stimmungsgründe der Preisbildung anstatt des Angebots selbst auf- 
fassen. 
In der Wissenschaft hat die Idee einer von allen „Kosten‘‘, im Sinne 
eines notwendigen Ersatzes für menschliche Aufopferungen und An- 
strengungen, unabhängigen Rente eine große Rolle gespielt. Die Boden- 
rente sollte das typische Beispiel einer in diesem Sinne echten Rente 
darstellen. Wir finden aber, daß die Bodenrente in Wirklichkeit diesem 
Ideal im allgemeinen nicht entspricht — in der Tat nur in den Fällen, 
wo Boden gleicher oder konkurrierender Qualität bei der herrschenden 
Marktlage nicht produziert werden kann. 
Vom Gesichtspunkt der Preisbildung könnte man betonen wollen, 
daß, was die Rente vor allem als Preis charakterisiert, nicht der Um- 
stand ist, daß das Gut, für dessen Nutzung die Rente bezahlt wird, 
nicht produziert worden ist, sondern daß gegenwärtig ähnliche Güter 
in Konkurrenz mit demselben nicht produziert werden, daß also der 
Preis des Gutes selbst keine selbständigen Bestimmungsgründe hat. 
Diese Forderung auf eine Rente ist unter Umständen vom Nettoertrag 
aus der Nutzung eines einmal vorhandenen festen Realkapitals, also vom 
Bruttoertrag mit Abzug aller Unterhaltungs- und Erneuerungskosten, 
erfüllt. Denn sobald das feste Realkapital einmal produziert ist und 
das dauerhafte Gut also schon da ist, spielen seine individuellen Pro- 
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