Full text : Theoretische Sozialökonomie

$ 29. Die Natur der Rente. Z47
man natürlich nicht den Teil ihrer Rente, der den Zins der nötigen
Kapitalinvestierung darstellt, nehmen, ohne daß dadurch die betreffende
produktive Tätigkeit leidet. Da es natürlich in der Praxis außerordentlich
 schwierig ist, den Boden mit seinen „Ursprünglichen‘ Eigenschaften
 vom „produzierten Boden‘ zu unterscheiden, wird jeder Versuch,
 den Besitz des „Naturbodens‘“ etwa durch eine spezielle Steuer
zu treffen, nur mit großen Schwierigkeiten die Früchte produktiver
Tätigkeit ausschließen können.
Die Rente des Naturbodens wird, wie sämtliche Preise primärer
Produktionsmittel, direkt durch den allgemeinen Preisbildungsprozeß
bestimmt. Der Preis des eigentlichen Naturbodens selbst ist als der
nach dem herrschenden Zinsfuß kapitalisierte Wert der Rente ein sekundäres
 Ergebnis der Preisbildung. Insofern aber Boden in Konkurrenz
mit dem Naturboden produziert wird, ist auch der Preis des Naturbodens
 von den Produktionskosten des konkurrierenden produzierten
Bodens mit bestimmt, also in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
allgemeinen Preisbildungsprozeß fixiert.
Es folgt aus dem Gesagten, daß auch nicht die Bodennutzung als
ein absolut knapper Produktionsfaktor anzusehen ist. Das Angebot
auch dieses Produktionsfaktors wird vom Preis desselben beeinflußt, und
wir müssen auch die Abhängigkeit dieses Angebots vom Preise mit in
unserer Behandlung des allgemeinen Preisbildungsproblems berücksichtigen
 und die Art dieser Abhängigkeit als einen der objektiven Bestimmungsgründe
 der Preisbildung anstatt des Angebots selbst auffassen.

In der Wissenschaft hat die Idee einer von allen „Kosten‘‘, im Sinne
eines notwendigen Ersatzes für menschliche Aufopferungen und Anstrengungen,
 unabhängigen Rente eine große Rolle gespielt. Die Bodenrente
 sollte das typische Beispiel einer in diesem Sinne echten Rente
darstellen. Wir finden aber, daß die Bodenrente in Wirklichkeit diesem
Ideal im allgemeinen nicht entspricht — in der Tat nur in den Fällen,
wo Boden gleicher oder konkurrierender Qualität bei der herrschenden
Marktlage nicht produziert werden kann.
Vom Gesichtspunkt der Preisbildung könnte man betonen wollen,
daß, was die Rente vor allem als Preis charakterisiert, nicht der Umstand
 ist, daß das Gut, für dessen Nutzung die Rente bezahlt wird,
nicht produziert worden ist, sondern daß gegenwärtig ähnliche Güter
in Konkurrenz mit demselben nicht produziert werden, daß also der
Preis des Gutes selbst keine selbständigen Bestimmungsgründe hat.
Diese Forderung auf eine Rente ist unter Umständen vom Nettoertrag
aus der Nutzung eines einmal vorhandenen festen Realkapitals, also vom
Bruttoertrag mit Abzug aller Unterhaltungs- und Erneuerungskosten,
erfüllt. Denn sobald das feste Realkapital einmal produziert ist und
das dauerhafte Gut also schon da ist, spielen seine individuellen Pro-«>


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