Full text: Theoretische Sozialökonomie

Kap. I. Die Wirtschaft im allgemeinen. 
kann man die Materialien, die bei ihrer Verwendung in ein anderes 
Gut aufgehen, als eine besondere Gruppe der Verbrauchsgüter von den 
übrigen scheiden. Die übrigen Verbrauchsgüter würde man dann in 
speziellerem Sinne als Verbrauchsgüter bezeichnen können. Ihre Ma- 
terie geht durch.ihre Verwendung natürlich nicht in physischem Sinne, 
wohl aber für wirtschaftliche Zwecke ganz oder wenigstens zum Teil 
verloren. Als Beispiel solcher Verbrauchsgüter können unsere Speisen 
und Getränke sowie auch Dampfkohle, Maschinenöl usw. dienen. 
Der Unterschied zwischen Verbrauchsgütern und dauerhaften 
Gütern liegt nach dem Gesagten wesentlich in der Art der Verwendung, 
meistens auch, obwohl nicht notwendig, in der physischen Natur der 
Güter selbst. 
Dienste werden teils von Personen, teils von dauerhaften Gütern 
geliefert, sind also teils persönliche Leistungen, teils Nutzungen 
dauerhafter Güter. 
Unter den persönlichen Leistungen steht die Arbeit in erster Linie. 
Es gibt aber daneben, wie wir im zweiten Buche sehen werden, noch 
andere Arten persönlicher Leistungen, welche für die Wirtschaft Be- 
deutung haben, nämlich die Spartätigkeit, in gewissem Sinne auch die 
Unternehmertätigkeit. Die Arbeit‘ wird herkömmlich in geistige und 
körperliche Arbeit geteilt. Diese Klassifizierung hat aber keine größere 
wirtschaftliche Bedeutung, und es ist unmöglich, die Grenze zwischen 
den beiden Kategorien auch nur einigermaßen scharf zu ziehen. Gewiß 
ist der Unterschied zwischen der Arbeit des wissenschaftlichen Denkers 
und der des Makadamklopfers sehr groß. Aber jede „körperliche‘‘ 
Tätigkeit erfordert ein gewisses Maß von geistiger Arbeit. Bei gewissen 
„körperlichen‘ Arbeiten ist die geistige Leistung ziemlich hoher Quali- 
tät, z. B. beim Überwachen komplizierter Maschinen, bei dem Setzen 
wissenschaftlicher Arbeiten, besonders in fremder Schrift, usw. Ge- 
wisse Arten von Bureauarbeit stellen wieder sehr kleine Ansprüche auf 
geistige Tätigkeit. 
Da, wie oben ($ 1) ausgeführt, der Akt der Bedürfnisbefriedigung 
selbst nicht als eine wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten ist, müssen 
wir von den hier in Frage stehenden „persönlichen Leistungen“‘‘ alle 
solche Tätigkeiten ausscheiden, die unmittelbar und notwendig zur 
eigenen Bedürfnisbefriedigung gehören. Wenn wir diese Grenzlinie 
möglichst scharf ziehen wollen, können wir alle der Bedürfnisbefrie- 
digung dienenden Leistungen, welche unter den herrschenden Sitten 
von anderen Personen ausgeführt werden können, als Dienste im wirt- 
schaftlichen Sinne bezeichnen, wobei es gleichgültig bleibt, ob sie tat- 
sächlich vom Subjekte selbst oder von anderen Personen ausgeführt 
werden. Das Haarschneiden ist nach dieser Definition als eine wirt- 
schaftliche Tätigkeit zu betrachten, auch wenn jemand sein Haar selbst 
schneidet. Das Essen dagegen ist, soweit eine gesunde erwachsene 
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