Full text: Theoretische Sozialökonomie

$ 30. Die Preisbildung der Bodennutzung. | 
Wenn behauptet wird, der Weizenpreis sei durch die Kosten des- 
jenigen Aufwandes von Kapital und Arbeit, der zur Gewinnung des 
letzten Hektoliters Weizen auf einem gegebenen Boden nötig ist, be- 
stimmt, so muß davor gewarnt werden, in diesen Grenzkosten einen 
objektiven Bestimmungsgrund des Weizenpreises zu erblicken. Denn die 
bezeichneten Grenzkosten sind doch nicht bestimmt, bevor man die 
Lage der Grenze kennt, d. h. bevor man weiß, wieviel Kapital und Arbeit 
auf der gegebenen Bodenfläche wirtschaftlicherweise verwendet werden 
kann. Die Lage der Grenze kann man aber, wie oben gezeigt, nach dem 
Substitutionsprinzip bestimmen, sobald man die Preise der konkurrieren- 
den Produktionsmittelgruppen, hier Boden einerseits und Kapital und 
Arbeit anderseits, kennt. Geht man diesen Weg, so wird also der 
Produktenpreis wieder in den Preisen der beiden Produktionsmittel aus- 
gedrückt. Natürlich kann man aber auch zwei andere Preise als die Un- 
bekannten des Problems wählen. Nimmt man den Preis des Produkts 
und den Preis der Einheit von Kapital- und Arbeitsanwendung als 
gegeben an, so läßt sich die Grenze des Aufwands von Kapital und Arbeit 
auf einem gegebenen Boden dadurch bestimmen, daß man beachtet, daß 
die letzte Dose von Kapital und Arbeit einen Preis haben muß, der dem 
Preis des mit dieser Dose gewonnenen Produkts gleich ist. Dadurch ist 
die Anwendung von Kapital und Arbeit auf dem gesamten Boden und 
Folglich auch die gesamte Produktenmenge bestimmt. Da diese gleich 
der bei dem gegebenen Produktenpreis bestehenden Nachfrage nach dem 
Produkt sein muß, bekommt man eine Gleichung, die den Produkten- 
preis im Preise der Anwendung von Kapital und Arbeit ausdrückt, und 
das Problem ist gelöst. Bei diesem Verfahren, das dem Gedankengang 
der klassischen Ökonomie am nächsten entspricht, kann die Bodenrente 
erst nach Lösung der Hauptaufgabe berechnet werden. Dieser Umstand 
hat die klassische Ökonomie veranlaßt, die Bodenrente lediglich als ein 
sekundäres Ergebnis des Preisbildungsprozesses zu betrachten und die 
ganze Erscheinung der Rentenbildung außerhalb des eigentlichen Preis- 
bildungsprozesses zu stellen!). Man dürfte finden, daß hier doch aus 
einer rein formellen Behandlungsweise des Preisbildungsproblems, die 
dazu keineswegs notwendig ist, sondern, wie wir gezeigt haben, ebenso- 
gut durch eine andere, die realen Vorgänge treuer widerspiegelnde Be- 
handlungsweise ersetzt werden kann, etwas zu weit gehende Folge- 
TungSen gezogen worden sind. In Wirklichkeit hat doch die Bodenrente 
1) Vgl. Marshall: Principles, Book V, Ch. VIII, 8 2: „Restatement of the 
classical doctrines‘‘. Es ist selbstverständlich, wie Marshall hervorhebt, unrichtig, 
die Bodenrente für einen den Produktenpreis Tegulierenden Faktor auszugeben. 
Dasselbe gilt aber auch vom Preise jedes anderen Produktionsfaktors. Die Preise 
sämtlicher Produktionsmittel und Produkte haben im Preisbildungsproblem dieselbe 
Stellung als Unbekannte, die erst durch die selbständigen Bestimmungsgründe des 
Preisbildungsprozesses und dann alle gleichzeitig bestimmt werden. Die Einseitig- 
keit der Marshallschen Idee der „gegenseitigen Abhängigkeit“ tritt hier hervor. 
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