$ 30. Die Preisbildung der Bodennutzung. |
Wenn behauptet wird, der Weizenpreis sei durch die Kosten des-
jenigen Aufwandes von Kapital und Arbeit, der zur Gewinnung des
letzten Hektoliters Weizen auf einem gegebenen Boden nötig ist, be-
stimmt, so muß davor gewarnt werden, in diesen Grenzkosten einen
objektiven Bestimmungsgrund des Weizenpreises zu erblicken. Denn die
bezeichneten Grenzkosten sind doch nicht bestimmt, bevor man die
Lage der Grenze kennt, d. h. bevor man weiß, wieviel Kapital und Arbeit
auf der gegebenen Bodenfläche wirtschaftlicherweise verwendet werden
kann. Die Lage der Grenze kann man aber, wie oben gezeigt, nach dem
Substitutionsprinzip bestimmen, sobald man die Preise der konkurrieren-
den Produktionsmittelgruppen, hier Boden einerseits und Kapital und
Arbeit anderseits, kennt. Geht man diesen Weg, so wird also der
Produktenpreis wieder in den Preisen der beiden Produktionsmittel aus-
gedrückt. Natürlich kann man aber auch zwei andere Preise als die Un-
bekannten des Problems wählen. Nimmt man den Preis des Produkts
und den Preis der Einheit von Kapital- und Arbeitsanwendung als
gegeben an, so läßt sich die Grenze des Aufwands von Kapital und Arbeit
auf einem gegebenen Boden dadurch bestimmen, daß man beachtet, daß
die letzte Dose von Kapital und Arbeit einen Preis haben muß, der dem
Preis des mit dieser Dose gewonnenen Produkts gleich ist. Dadurch ist
die Anwendung von Kapital und Arbeit auf dem gesamten Boden und
Folglich auch die gesamte Produktenmenge bestimmt. Da diese gleich
der bei dem gegebenen Produktenpreis bestehenden Nachfrage nach dem
Produkt sein muß, bekommt man eine Gleichung, die den Produkten-
preis im Preise der Anwendung von Kapital und Arbeit ausdrückt, und
das Problem ist gelöst. Bei diesem Verfahren, das dem Gedankengang
der klassischen Ökonomie am nächsten entspricht, kann die Bodenrente
erst nach Lösung der Hauptaufgabe berechnet werden. Dieser Umstand
hat die klassische Ökonomie veranlaßt, die Bodenrente lediglich als ein
sekundäres Ergebnis des Preisbildungsprozesses zu betrachten und die
ganze Erscheinung der Rentenbildung außerhalb des eigentlichen Preis-
bildungsprozesses zu stellen!). Man dürfte finden, daß hier doch aus
einer rein formellen Behandlungsweise des Preisbildungsproblems, die
dazu keineswegs notwendig ist, sondern, wie wir gezeigt haben, ebenso-
gut durch eine andere, die realen Vorgänge treuer widerspiegelnde Be-
handlungsweise ersetzt werden kann, etwas zu weit gehende Folge-
TungSen gezogen worden sind. In Wirklichkeit hat doch die Bodenrente
1) Vgl. Marshall: Principles, Book V, Ch. VIII, 8 2: „Restatement of the
classical doctrines‘‘. Es ist selbstverständlich, wie Marshall hervorhebt, unrichtig,
die Bodenrente für einen den Produktenpreis Tegulierenden Faktor auszugeben.
Dasselbe gilt aber auch vom Preise jedes anderen Produktionsfaktors. Die Preise
sämtlicher Produktionsmittel und Produkte haben im Preisbildungsproblem dieselbe
Stellung als Unbekannte, die erst durch die selbständigen Bestimmungsgründe des
Preisbildungsprozesses und dann alle gleichzeitig bestimmt werden. Die Einseitig-
keit der Marshallschen Idee der „gegenseitigen Abhängigkeit“ tritt hier hervor.
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