Full text: Theoretische Sozialökonomie

260 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien. 
wesentlich dieselbe Stellung unter den Produktionskosten wie die Preise 
der übrigen Produktionsfaktoren. 
Wir kommen nun zur dritten Gegenwirkung gegen eine gedachte 
Steigerung der Bodenrente. Diese Gegenwirkung besteht in einer Aus- 
dehnung des kultivierten Bodens. Die Bedingungen, unter denen 
eine solche Ausdehnung der Bodenfläche möglich ist, haben offenbar 
ebenfalls für die Bodenrente eine sehr wichtige Bedeutung. In einem 
alten Lande ist eine solche Ausdehnung der Kultur meistens nur in der 
Weise möglich, daß Boden schlechterer Art oder Lage, also m. a. W. 
Boden niedrigerer Qualität in Anspruch genommen wird. Es ist viel- 
leicht in dieser Weise schon eine ganze Reihe verschiedener Boden- 
qualitäten unter Kultur genommen worden. Hier, wo wir die Be- 
dingungen einer Kultivierung neuen Bodens betrachten wollen, brauchen 
wir auf dieses Verhältnis keine Rücksicht zu nehmen, sondern können 
uns damit begnügen, den neuen Boden mit einem schon bebauten be- 
stimmter Qualität zu vergleichen. Wir können dann zunächst feststellen, 
daß .die Produktionskosten auf dem bis jetzt unbenutzten Boden, ob- 
wohl er keine Rente trägt, gleichwohl höher sein würden als die Pro- 
duktionskosten auf dem schon bebauten Boden, die Rente desselben 
einbegriffen. Wäre nämlich dies nicht der Fall, so würde man lieber den 
unbenutzten Boden kultivieren, als Rente für den alten Boden zahlen. 
Die Stärke der Gegenwirkung gegen die Steigerung der alten 
Bodenrente ist nun offenbar um So größer, je weniger die Produktions- 
kosten auf dem neuen Boden die alten Produktionskosten auf dem 
rententragenden Boden überschreiten und je größer das Areal des 
Bodens ist, dessen Kultivierung bei einer bestimmten kleinen Steige- 
rung der alten Bodenrente ermöglicht wird. Ist diese Gegenwirkung 
sehr stark, so werden die alten Bodenrenten überhaupt nicht merklich 
steigen können. Ist sie dagegen sehr schwach, m. a. W. ist eine be- 
trächtliche Ausdehnung der Kultur nur durch Inanspruchnahme von 
Boden mit wesentlich höheren Produktionskosten möglich, dann ist 
auch die Steigerung der alten Bodenrenten von dieser Seite wenig ge- 
hemmt, die Bodenrente wird nahezu so reguliert, als wenn eine absolute 
Knappheit an Boden bestände. 
Nach dem Gesagten ist eine Steigerung der alten Bodenrenten die 
normale Bedingung einer Ausdehnung der Kultur. Immerhin ist die 
Kultivierung neuen Bodens auch unter Umständen bei unverändertem 
Stand der alten Bodenrenten möglich. Die Urbarmachung neuen Bodens 
erfordert meistens eine Kapitalanlage für Drainierung, Roden, Tief- 
pflügung, Wege UusW. und hat insofern den Charakter einer Boden- 
produktion. Diese Kosten können so groß sein, daß sie früher bei großer 
Kapitalknappheit und hohem Zinsfuß unerschwinglich gewesen sind 
und der betreffende Boden deswegen unbenutzt geblieben ist, während
	        
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