—— Kap. VIII. Der Arbeitslohn.
mit dem Vordringen der Geldwirtschaft allmählich durch den Geld-
lohn ersetzt worden. Diese Entwicklung wurde auch von der sozial-
politischen Gesetzgebung unterstützt, da die Zahlung in natura die
richtige Auffassung des wahren Inhalts des Arbeitsvertrags vielfach
erschwerte und auch die wirtschaftliche Freiheit des Arbeiters be-
schränkte. Es muß aber beachtet werden, daß, auch wo der Lohn nach
der allgemeinen Vorstellung ganz in Geld bezahlt wird, die Arbeit den-
noch daneben auch Vergütungen erhält, die wirtschaftlich unzweifel-
haft zum Arbeitslohn zu rechnen sind, über deren Form aber der
Arbeiter kein freies Bestimmungsrecht hat. Dahin gehören z. B. freie
Wohnung oder Wohnung zu herabgesetzter Miete, freie Heizung, Bäder,
Krankenpflege usw., aber auch Versicherungsbeiträge, Pension und
ähnliche Leistungen des Arbeitgebers. Die Kosten aller solcher Wohl-
fahrtseinrichtungen sind natürlich vom Gesichtspunkt des Unternehmers
als Lohnkosten zu betrachten. Daß diese Teile des Arbeitslohns nur in
bestimmter Form dargeboten und nicht einfach in Geld ausgezahlt
werden, zeugt davon, daß man erwartet, in dieser Weise die wirkliche
Wohlfahrt der Arbeiter effektiver befördern und also auf die Länge der
Zeit für das verausgabte Geld eine bessere Arbeitskraft erhalten zu
können.
Die Angestellten der größeren Unternehmungen und besonders die
der öffentlichen Organe beziehen außer dem eigentlichen Lohn verschie-
dene Vorteile, wie regelmäßigen Urlaub, nach Alter bestimmte Gehalts-
zulagen, Beibehaltung des Lohns oder eines bestimmten Teils desselben
bei Krankheit, Pension, Waisenversorgung usw., wozu noch besondere
Sicherheit der Anstellung kommt. Die Gesamtheit dieser Vorteile muß
für jede Stellung so abgewogen werden, daß dauernd auf ein genügen-
des Angebot von Arbeitskraft hinreichend hoher Qualität gerechnet
werden kann. Die eigentümliche Verteilung der Vorteile bewirkt, daß
Personen in derselben Stellung im Verhältnis zur geleisteten Arbeit oft
recht verschiedene Gesamtvorteile beziehen. Auch wird die Gesamtheit
der Vorteile zuweilen nur dadurch ermöglicht, daß die jüngere gesunde
Arbeitskraft vorläufig unterbezahlt wird. Daß aber ein solches Lohn-
system für Angestellte sich als zweckmäßig erwiesen hat, kann man
sowohl aus seiner allgemeinen Verbreitung wie besonders auch aus dem
Umstand schließen, daß immer weitere Schichten anderer Arbeiter der
Stellung von Angestellten nachstreben und sie tatsächlich auch mehr
oder weniger vollständig erlangen. Die ganze Sozialversicherung kann
auch als ein Streben, sämtlichen Lohnarbeitern die wichtigsten Vor-
teile des Angestelltensystems zugute kommen zu lassen, angesehen
werden.
Man unterscheidet auch zwischen Geldlohn und Reallohn.
Der Grund zu dieser Unterscheidung liegt darin, daß die Güter, die der
Arbeiter kauft, Preisschwankungen ausgesetzt sind, und daß also ein
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