Full text: Theoretische Sozialökonomie

—— Kap. VIII. Der Arbeitslohn. 
mit dem Vordringen der Geldwirtschaft allmählich durch den Geld- 
lohn ersetzt worden. Diese Entwicklung wurde auch von der sozial- 
politischen Gesetzgebung unterstützt, da die Zahlung in natura die 
richtige Auffassung des wahren Inhalts des Arbeitsvertrags vielfach 
erschwerte und auch die wirtschaftliche Freiheit des Arbeiters be- 
schränkte. Es muß aber beachtet werden, daß, auch wo der Lohn nach 
der allgemeinen Vorstellung ganz in Geld bezahlt wird, die Arbeit den- 
noch daneben auch Vergütungen erhält, die wirtschaftlich unzweifel- 
haft zum Arbeitslohn zu rechnen sind, über deren Form aber der 
Arbeiter kein freies Bestimmungsrecht hat. Dahin gehören z. B. freie 
Wohnung oder Wohnung zu herabgesetzter Miete, freie Heizung, Bäder, 
Krankenpflege usw., aber auch Versicherungsbeiträge, Pension und 
ähnliche Leistungen des Arbeitgebers. Die Kosten aller solcher Wohl- 
fahrtseinrichtungen sind natürlich vom Gesichtspunkt des Unternehmers 
als Lohnkosten zu betrachten. Daß diese Teile des Arbeitslohns nur in 
bestimmter Form dargeboten und nicht einfach in Geld ausgezahlt 
werden, zeugt davon, daß man erwartet, in dieser Weise die wirkliche 
Wohlfahrt der Arbeiter effektiver befördern und also auf die Länge der 
Zeit für das verausgabte Geld eine bessere Arbeitskraft erhalten zu 
können. 
Die Angestellten der größeren Unternehmungen und besonders die 
der öffentlichen Organe beziehen außer dem eigentlichen Lohn verschie- 
dene Vorteile, wie regelmäßigen Urlaub, nach Alter bestimmte Gehalts- 
zulagen, Beibehaltung des Lohns oder eines bestimmten Teils desselben 
bei Krankheit, Pension, Waisenversorgung usw., wozu noch besondere 
Sicherheit der Anstellung kommt. Die Gesamtheit dieser Vorteile muß 
für jede Stellung so abgewogen werden, daß dauernd auf ein genügen- 
des Angebot von Arbeitskraft hinreichend hoher Qualität gerechnet 
werden kann. Die eigentümliche Verteilung der Vorteile bewirkt, daß 
Personen in derselben Stellung im Verhältnis zur geleisteten Arbeit oft 
recht verschiedene Gesamtvorteile beziehen. Auch wird die Gesamtheit 
der Vorteile zuweilen nur dadurch ermöglicht, daß die jüngere gesunde 
Arbeitskraft vorläufig unterbezahlt wird. Daß aber ein solches Lohn- 
system für Angestellte sich als zweckmäßig erwiesen hat, kann man 
sowohl aus seiner allgemeinen Verbreitung wie besonders auch aus dem 
Umstand schließen, daß immer weitere Schichten anderer Arbeiter der 
Stellung von Angestellten nachstreben und sie tatsächlich auch mehr 
oder weniger vollständig erlangen. Die ganze Sozialversicherung kann 
auch als ein Streben, sämtlichen Lohnarbeitern die wichtigsten Vor- 
teile des Angestelltensystems zugute kommen zu lassen, angesehen 
werden. 
Man unterscheidet auch zwischen Geldlohn und Reallohn. 
Der Grund zu dieser Unterscheidung liegt darin, daß die Güter, die der 
Arbeiter kauft, Preisschwankungen ausgesetzt sind, und daß also ein 
300
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.