Kap. VIII... Der Arbeitslohn.
leistung hat für das gesellschaftliche Arbeitsangebot pro Arbeiter grund-
legende Bedeutung. Die moderne industrielle Entwicklung hat all-
gemein zu einer beträchtlichen Verkürzung der täglichen Arbeitszeit
unter gleichzeitiger Intensifizierung der Arbeit geführt. Dazu haben
natürlich in’erster Linie das Bestreben der Arbeiter, Zeit für Erholung
und Schutz gegen unwirtschaftliche Abnutzung ihrer Arbeitskraft zu
gewinnen, sowie auch die Einsicht der Organe der Öffentlichkeit in die
Notwendigkeit einer Regulierung der Arbeitszeit im Interesse der Volks-
gesundheit und Volkskraft mitgewirkt, aber diese Tendenzen fielen
wenigstens zum Teil und besonders gerade in den technisch bestaus-
gerüsteten Großbetrieben mit dem Interesse der Unternehmer, durch
möglichst intensiven Betrieb in einem kurzen Arbeitstag an General-
kosten zu sparen, zusammen. In den modernen Ländern wird unter
dem Einfluß dieser Tendenzen die tägliche Arbeitszeit in verschiedenen
Berufen meistens entweder gewohnheitsmäßig oder durch Vertrag
zwischen den Organisationen der Interessenten oder schließlich durch
Gesetzgebung. festgestellt. Der Einzelne hat unter solchen Verhältnissen
meistens keinen Einfluß auf seine tägliche Arbeitszeit.
Die Menge der vom einzelnen Arbeiter tatsächlich dargebotenen
Arbeit hängt aber ferner auch von der Stetigkeit und Regelmäßigkeit
seiner Arbeit ab. Wer infolge natürlicher Anlagen, mangelnder Er-
ziehung oder der‘ Einwirkung schlechter‘ Organisation der Arbeits-
anstellung nur unregelmäßig. arbeitet und dazwischen kürzere oder
längere Zeiten im Suchen einer neuen Arbeitsgelegenheit umherwandert
oder faulenzt, setzt sein persönliches Arbeitsangebot wesentlich unter das
normale herab. In gewissen Berufen mit häufigem Stellenwechsel, z. B.
im Baugewerbe, geht regelmäßig ein bedeutender Teil der möglichen
rbeitstage verloren. Solche Verhältnisse haben offenbar einen sehr
wesentlichen Einfluß auf das tatsächliche „Arbeitsangebot pro Arbeiter“‘.
Die allgemeinen äußeren Faktoren, die dieses Angebot regulieren, liegen
also ziemlich klar.
Es ist nun ferner aber auch die von den Arbeitern selbst ausgehende
bsichtliche Regulierung des Arbeitsangebots zwecks Verteidigung oder
Besserung der Marktlage zu berücksichtigen. Wenn infolge zurück-
gehender Nachfrage eine gewisse Arbeitslosigkeit eintritt, sollte man
nach allgemeinen preistheoretischen Gründen erwarten, daß das über-
wiegende Angebot.von Arbeit den Lohn herabdrücken müßte, und daß
dieser Lohndruck nicht eher aufhören würde, als bis die Arbeitslosigkeit
durch die Stimulierung der Nachfrage etwa verschwunden wäre, oder,
wenn ein solches Ergebnis. nicht erreicht werden könnte, der Arbeits-
John bis auf Null gesunken wäre. Die Wirklichkeit zeigt ein, anderes
Bild. Die Arbeitslosen widersetzen sich mit möglichster Zähigkeit jeder
Reduktion der herrschenden Lohnsätze und zögern bis zum äußersten,
ihre Arbeit zum Unterpreis anzubieten. Die Arbeiter verfahren in dieser
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