Full text: Theoretische Sozialökonomie

8 41. Die Münzprägung und ihre Bedeutung. 3 
Bedürfnis gefühlt, durch Stemplung von Metallstücken deren Gewicht 
und Feingehalt anzugeben und zu beglaubigen, um damit einen immer 
beschwerlichen und für die meisten Menschen geradezu unmöglichen 
Prozeß von Wiegen und Gehaltprüfung zu vermeiden. 
Diese Fortschritte sind jeder für sich wichtig genug. Erst die 
Vereinigung beider hat aber eine entscheidende, man darf wohl sagen, 
weltgeschichtliche Bedeutung gehabt: dadurch ist die Münze ent- 
standen. 
Durch die Entwicklung der Technik wurde es allmählich möglich 
eine immer größere Gleichförmigkeit in der Herstellung der Münzen 
zu erreichen, so daß der Unterschied zwischen verschiedenen Münz- 
stücken nunmehr auf einen sehr kleinen Bruchteil beschränkt werden 
kann. Die Stemplung ist zu einer vollständigen Prägung der ganzen 
Oberfläche der Münze entwickelt worden, wodurch jeder Empfänger 
der Münze sich überzeugen kann, ob auch die Münze ihren ursprüng- 
lichen Gehalt beibehalten hat. 
Für die Anwendbarkeit der Münze ist es von entscheidender Be- 
deutung, daß die verschiedenen Münzstücke desselben Nennwerts ohne 
Unterschied in Zahlung genommen werden können. Diesem Ideal der 
gegenseitigen Vertretbarkeit oder „Fungibilität‘“ der umlaufenden 
Münzen hat man sich auf den genannten Wegen allmählich genähert. 
Die absolute Gleichstellung der individuellen Münzstücke als Zah- 
lungsmittel konnte aber besonders auf früheren Stufen nur durch die 
staatliche Gesetzgebung erreicht werden. Schon früh hat sich der 
Staat die Münzprägung vorbehalten und den Münzen eine gewisse ge- 
setzliche Zahlungskraft in einer bestimmten Preisskala gegeben. Diese 
gesetzliche Zahlungskraft kommtallen Münzen, die noch von der Gesetz- 
gebung als gültig anerkannt werden, unterschiedslos nach ihrem Nenn- 
wert zu. Im Zahlungsverkehr kann man also von jeder Verschieden- 
heit unter den individuellen Münzstücken desselben Nennwerts ab- 
sehen, In den Fällen, wo die Münzen als Metall verwertet werden, 
mag wohl noch ein Unterschied zwischen verschiedenen Münzen nach 
ihrem Metallgehalt gemacht werden, so lange sie aber Münzen bleiben, 
sind sie als untereinander identisch zu betrachten. 
Diese rechtliche Identität der Münzen ist von durchgreifender Be- 
deutung. Die Preisskala rechnet, wie wir gesehen haben, immer mit 
Einheiten von fingierter Identität. Durch die Münzprägung wird ein 
materielles Tauschmittel: von derselben Vertretbarkeit wie diejenige der 
Rechnungseinheit der Preisskala geschaffen. 
Die Einheitsmünze erhält einen Namen, entweder nach der alten 
Rechnungseinheit: oder nach dem Gewicht des Metalls (Mark, Pfund, 
Lire) oder‘ nach. irgendeinem zufälligen Grund. Sehr bezeichnend ist 
der Name „‚Krone‘‘, durch welchen nur die Münzhoheit des Staates 
hervorgehoben wird. Wird nun die Einheitsmünze z. B. als Krone be- 
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