Full text: Theoretische Sozialökonomie

344 Kap. IX. Analyse des Geldwesens usw. 
zeichnet und wird diese Einheit auch der Preisskala zugrunde gelegt, 
so werden in dem betreffenden Lande sämtliche Preise in Kronen ge- 
rechnet. Wie es immer der Einheit einer Preisskala geht, wird nun auch 
die „„Krone‘‘ eine rein abstrakte und selbständige Rechnungseinheit ohne 
unmittelbaren oder notwendigen Zusammenhang mit ihrer ursprüng- 
lichen konkreten Unterlage. Die Verbindung zwischen der Preisskala, 
also der Kronenrechnung, und dem Zahlungsmittel, wird jetzt durch die 
gesetzliche Bestimmung hergestellt, daß Zahlüungsverpflichtungen in 
Kronen durch die Münze Krone erfüllt werden. Über die Beschaffenheit 
dieser Münze aber bestimmt der Staat. Durch dieses Verfügungsrecht 
über das, was als gesetzliches Zahlungsmittel gelten soll, hat der Staat 
die Preisskala in seiner Hand und kann unter Beibehaltung der formellen 
Identität ihre materielle Bedeutung wesentlich abändern. 
Solche Veränderungen haben im Laufe der Zeit unaufhörlich statt- 
gefunden. Da die schlechte Münze als gleichwertig mit der guten gilt, 
liegt die Versuchung nahe, die Münzen unterwertig auszuprägen, um 
dadurch einen Gewinn zu erzielen. Bei solchen Münzverschlechte- 
rungen, die Jahrtausende lang von den Inhabern der Staatsgewalt ge- 
trieben worden sind, konnte die Identität der Preisskala gewöhnlich 
aufrechterhalten werden. Aber noch mehr: der Staat hat auch das 
Metall, das der Preisskala zugrunde liegen sollte, durch ein anderes 
Metall ersetzt, ohne auch dann die Identität der Preisskala aufzugeben. 
Als Beispiel kann der moderne Übergang von der Silberwährung zur 
Goldwährung gelten. Ja, der Staat kann sogar der Preisskala jede 
metallische Grundlage entziehen und Papierscheine als gesetzliche 
Zahlungsmittel erklären und dabei dennoch die rechtliche Identität 
der Preisskala aufrechterhalten. 
In dieser Entwicklung erscheint die Preisskala wie immer als eine 
abstrakte Rechnungsskala, die erst durch das Feststellen eines Zah- 
lungsmittels, das in ihr eine bestimmte Zahlungskraft haben soll, näher 
fixiert wird. Als wir im ersten Buche das allgemeine Problem der 
Preisbildung behandelten, haben wir alle Preise in einer gemeinsamen 
abstrakten Einheit gerechnet. Es zeigte sich dann, daß die Preise im 
großen ganzen bis auf einen multiplikativen Faktor bestimmt waren. 
Dies bedeutet, daß nur die Verhältniszahlen zwischen verschiedenen 
Preisen durch die Preisbildung in einer abstrakten Rechnungsskala sich 
bestimmen lassen. Die Feststellung der Preise in absoluten Beträgen 
hat zur Voraussetzung, daß die Preise außer den inneren Gleichgewichts- 
bedingungen des Preisbildungsprozesses noch einer Bedingung, die 
die Preise in ein Verhältnis zum Gelde setzt, unterworfen werden. 
Eine solche Bedingung ist gegeben, wenn einem gewissen Zahlungs- 
mittel eine bestimmte Zahlungskraft in der Preisskala beigelegt wird. 
Nur muß an das Zahlungsmittel die Forderung gestellt werden, daß 
für die Versorgung der Tauschwirtschaft mit ihm eine gewisse Be- 
al
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.