8.42. Die Probleme der Münzzirkulation. 551
stimmung betreffend das Passiergewicht effektiv: wenn jedermann eine
unter das Passiergewicht abgenutzte Münze ohne Verlust loswerden
kann, werden solche Münzen nicht lange in Zirkulation bleiben.
Eine genaue Ausprägung der Münzen nach dem gesetzlich be-
stimmten Metallgehalt, die Festsetzung einer engen Abnutzungsgrenze,
bei deren Überschreitung die Münze ihre Eigenschaft als gesetzliches
Zahlungsmittel verliert, und die effektive Einziehung der Münzen, die
das Passiergewicht unterschritten haben, sind also die Mittel, die es
ermöglichen die Münzen auf ihrem bestimmten Metallgehalt zu erhalten
und damit dem: Gelde ein möglichst unveränderliches Wertverhältnis
zum Metall zu sichern.
Wenn in dieser Weise eine vollwertige Münzzirkulation gesichert
ist, kann der Münzwert nur dann unter den Metallwert fallen, wenn
die Verwertung der Münze als Metall verhindert wird, also besonders
das Einschmelzen verboten wird. Das „freie Schmelzungsrecht“
ist deshalb eine notwendige Garantie für die Aufrechterhaltung des
Münzwerts in seiner Parität mit dem Metall.
Die theoretische Möglichkeit einer Steigerung des Münzwerts
über den Metallwert hinaus, zufolge zu knapper Prägung, war bei der
früheren meistens auf eine möglichst große Prägung gerichteten Präge-
politik nicht von praktischer Bedeutung. Das Recht privater Personen
die Hauptmünze durch die staatliche Münzstätte in beliebigen Mengen
gegen Einlieferung von Metall, eventuell unter Zahlung einer gewissen
Prägegebühr für eigene Rechnung prägen zu lassen, das in neuerer Zeit
allgemein anerkannt wurde und welches man als „freies Prägerecht“
bezeichnet, verhindert effektiv jede Steigerung des Münzwerts der
Hauptmünzen über ihren Metallwert, jedenfalls um einen die Präge-
kosten überschreitenden Betrag. Wenn, wie es in England der Fall
war die Prägegebühr wegfällt, und die freie Prägung auch eine un-
entgeltliche wird, kostet die Umwandlung von Metallen in Münzen
höchstens einen kleinen Zinsenverlust. Die Bewegungsgrenze des Münz-
werts ist dann nach oben sehr beschränkt.
Das freie Schmelzungsrecht und das freie Prägerecht, vervoll-
ständigt durch das Recht der freien Ausfuhr und der freien Einfuhr
des Münzmetalls von und zu dem betreffenden Münzgebiet, stellen
bei vollwertiger Zirkulation die Hauptgarantien für die Aufrechterhal-
tung einer festen Metallparität der Rechnungseinheit dar.
Gehen wir nunmehr zum Problem der einheitlichen Währung
über und betrachten wir zunächst den Fall, wo nur ein Münzmetall in
Betracht kommt.
Die drei Momente, die zur fortschreitenden Münzverschlechterung
beitragen können, sind bei den kleineren Münzsorten ganz besonders
wirksam. Da die Prägungskosten für verschiedene Münzen ungefähr
In