Full text: Theoretische Sozialökonomie

8.42. Die Probleme der Münzzirkulation. 551 
stimmung betreffend das Passiergewicht effektiv: wenn jedermann eine 
unter das Passiergewicht abgenutzte Münze ohne Verlust loswerden 
kann, werden solche Münzen nicht lange in Zirkulation bleiben. 
Eine genaue Ausprägung der Münzen nach dem gesetzlich be- 
stimmten Metallgehalt, die Festsetzung einer engen Abnutzungsgrenze, 
bei deren Überschreitung die Münze ihre Eigenschaft als gesetzliches 
Zahlungsmittel verliert, und die effektive Einziehung der Münzen, die 
das Passiergewicht unterschritten haben, sind also die Mittel, die es 
ermöglichen die Münzen auf ihrem bestimmten Metallgehalt zu erhalten 
und damit dem: Gelde ein möglichst unveränderliches Wertverhältnis 
zum Metall zu sichern. 
Wenn in dieser Weise eine vollwertige Münzzirkulation gesichert 
ist, kann der Münzwert nur dann unter den Metallwert fallen, wenn 
die Verwertung der Münze als Metall verhindert wird, also besonders 
das Einschmelzen verboten wird. Das „freie Schmelzungsrecht“ 
ist deshalb eine notwendige Garantie für die Aufrechterhaltung des 
Münzwerts in seiner Parität mit dem Metall. 
Die theoretische Möglichkeit einer Steigerung des Münzwerts 
über den Metallwert hinaus, zufolge zu knapper Prägung, war bei der 
früheren meistens auf eine möglichst große Prägung gerichteten Präge- 
politik nicht von praktischer Bedeutung. Das Recht privater Personen 
die Hauptmünze durch die staatliche Münzstätte in beliebigen Mengen 
gegen Einlieferung von Metall, eventuell unter Zahlung einer gewissen 
Prägegebühr für eigene Rechnung prägen zu lassen, das in neuerer Zeit 
allgemein anerkannt wurde und welches man als „freies Prägerecht“ 
bezeichnet, verhindert effektiv jede Steigerung des Münzwerts der 
Hauptmünzen über ihren Metallwert, jedenfalls um einen die Präge- 
kosten überschreitenden Betrag. Wenn, wie es in England der Fall 
war die Prägegebühr wegfällt, und die freie Prägung auch eine un- 
entgeltliche wird, kostet die Umwandlung von Metallen in Münzen 
höchstens einen kleinen Zinsenverlust. Die Bewegungsgrenze des Münz- 
werts ist dann nach oben sehr beschränkt. 
Das freie Schmelzungsrecht und das freie Prägerecht, vervoll- 
ständigt durch das Recht der freien Ausfuhr und der freien Einfuhr 
des Münzmetalls von und zu dem betreffenden Münzgebiet, stellen 
bei vollwertiger Zirkulation die Hauptgarantien für die Aufrechterhal- 
tung einer festen Metallparität der Rechnungseinheit dar. 
Gehen wir nunmehr zum Problem der einheitlichen Währung 
über und betrachten wir zunächst den Fall, wo nur ein Münzmetall in 
Betracht kommt. 
Die drei Momente, die zur fortschreitenden Münzverschlechterung 
beitragen können, sind bei den kleineren Münzsorten ganz besonders 
wirksam. Da die Prägungskosten für verschiedene Münzen ungefähr 
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