8 45. Die Begrenzung der Depositen. 73
Die Knappheit dieses Zahlungsmittels ist durch die Notwendigkeit,
die Depositen bei Anforderung bar auszuzahlen, gegeben. Dieser Satz
ist nicht selbstverständlich. Man könnte nämlich einwenden, daß, wenn
die Depositen selbst als Zahlungsmittel benutzt werden können, der Verkehr
ihre Auszahlung in Bar nicht zu fordern brauchte, und daß also
die genannte Begrenzung der Depositen unwirksam bliebe. Diese Einwendung
führt zu der allgemeineren Frage, welche Aufgaben in einer
Volkswirtschaft mit ausgebildetem Scheckverkehr den Geldreserven der
Banken zufallen. Bei der Behandlung dieser Frage ist es zweckmäßig,
die Geldansprüche, die für Zahlung nach dem Auslande gestellt werden,
zunächst außer Betracht zu lassen, da die internationalen Zahlungen am
besten als ein Gegenstand für sich behandelt werden (Kapitel 12). Wir
sehen deshalb hier vom ganzen Zahlungsverkehr mit dem Auslande ab
und beschränken unsere Betrachtungen auf ‚die geschlossene Volkswirtschaft“‘.
Auf jeder Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung verteilt sich, wie
schon bemerkt, der Gesamtbedarf des Verkehrs an Zahlungsmitteln in
einem bestimmten Verhältnis zwischen Geld und Depositen. Bei reichlicher
Zahlungsmittelversorgung steigt also auch der Bedarf des Verkehrs
an zirkulierendem Geld, und dieser steigende Bedarf wendet sich
an die Kassen der Banken. Die Banken können also nicht dem Verkehr
Zahlungsmittel in unbegrenzter Menge zur Verfügung stellen, ohne
daß Forderungen an barem Gelde an sie herantreten,
Solange diese Forderungen innerhalb enger Grenzen beschränkt
bleiben, können sie wohl mit Hilfe der Kassenreserven befriedigt werden.
Bei immer steigendem Geldbedarf wird dies offenbar nicht länger
möglich. Die Banken sind deshalb gezwungen, sich in der Tätigkeit,
durch welche sie den Verkehr mit Zahlungsmitteln versehen, bestimmte
Beschränkungen aufzuerlegen. Im großen müssen diese Beschränkungen
so weit gehen, daß die Reserve nur zufälligerweise angegriffen wird,
auf die Länge der Zeit aber im großen und ganzen unverkürzt erhalten
bleibt. Damit ist aber eine gewisse Knappheit der Depositen gegeben
und eine bestimmte Begrenzung der Zahlungsmittelversorgung gesichert.
Durch diese Knappheit der Zahlungsmittelversorgung sind Ansprüche
des Verkehrs an Geld vielleicht nicht ganz ausgeschlossen, aber
doch insoweit beschränkt, daß sie mit Hilfe der Kassenreserven der
Banken befriedigt werden können. Die Aufgabe der gesamten von den
Banken gehaltenen Geldreserve ist also, diejenigen Geldansprüche, die
noch bei richtiger Begrenzung der Zahlungsmittelversorgung durch die
Vorschußbedingungen der Banken hervortreten, zu befriedigen. Mit
Hinsicht auf diese Aufgabe muß die Höhe der Reserve bestimmt werden.
Dabei ist zu beachten, daß der Zahlungsmittelbedarf der Volkswirtschaft
an sich keineswegs konstant ist, sondern aus Ursachen, die
außerhalB des Einflusses der Banken liegen, erhebliche Variationen auf-7
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