8 47. Die Rückströmung der Bankzahlungsmittel. 3
stärken. Man suchte dem Publikum die Vorstellung beizubringen;
daß die Reserve immer noch eine gewisse „Deckung‘‘ der Noten bildete
und denselben eine Zuverlässigkeit verliehe, die sie nicht länger in
einer bestimmten Begrenzung der Menge besaßen. Daß diese Unehr-
lichkeit der offiziellen Verkündung, durch welche das Publikum mit
Hilfe eines leeren Scheines um die Wesentlichkeiten betrogen wurde,
für das ganze europäische Geldwesen verhängnisvoll wurde, werden wir
im folgenden sehen.
8 47. Die Rückströmung der Bankzahlungsmittel.
Unsere bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, daß die Ver-
sorgung des Verkehrs mit Bankzahlungsmitteln in der Hauptsache ledig-
lich durch die Bedingungen, unter welchen sie dem Verkehr zur Ver-
fügung gestellt werden, reguliert wird. Die Einlösung der Bankzah-
lungsmittel mit Geld hat höchstens Bedeutung für die Ausgleichung der
kleinsten bei einer richtigen Bankpolitik noch möglichen Kursschwan-
kungen der Bankzahlungsmittel im Verhältnis zum Geld. Die Erfahrung
zeigt, daß es den Banken gelingt, den Bankzahlungsmitteln einen be-
stimmten Wert zu geben, ohne daß dafür andere Mittel als die genannten
Bedingungen zur Anwendung kommen. Man kann daraus schließen,
daß es möglich sein muß, wesentlich dieselbe Stabilität der Preisskala
aufrechtzuerhalten, wenn die Einlösungspflicht wegfällt. Tatsächlich
wird auch die Zahlungsmittelversorgung in einem Lande, wo Banknoten
mit Zwangskurs die Basis des Zahlungssystems bilden, durch keine
andere Methode reguliert,
Bei Goldwährung ist übrigens zu beachten, daß bei gegebener
monetärer Goldmenge die ganze Zahlungsmittelversorgung durch die
Bedingungen, unter welchefi die Banken Zahlungsmittel zur Verfügung
stellen, einheitlich reguliert wird. Um seinen Bedarf an Goldmünzen
zu decken, wendet sich der Verkehr an die Kassen der Banken. Die
Bedingungen, die die Banken für die Hergabe von Zahlungsmitteln
stellen, bestimmen, bei gegebener mönetärer Goldmenge, die Ver-
sorgung des Verkehrs nicht nur mit Bankzahlungsmitteln, sondern
auch mit Goldmünzen und also die gesamte Zahlungsmittelversorgung,
oder wenn man so will, den Grad der Ausnutzung der vorhandenen
monetären Goldmenge für Zahlungszwecke.
Unter diesen Verhältnissen muß offenbar das Studium der Regu-
lierung der Zahlungsmittelversorgung durch die hier genannten Be-
dingungen eine zentrale Stellung in der Geldlehre einnehmen. Bei diesem
Studium dürfen wir voraussetzen, daß eine Einlösung der Bank-
zahlungsmittel nicht vorkommt, und können folglich der Einfachheit
halber ‚eine Volkswirtschaft betrachten, wo überhaupt kein Bargeld
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