Kap. X. Die Bankzahlungsmittel.
Die Deckung der Bankzahlungsmittel durch bewegliches Real-
kapital ist auch insofern von Bedeutung, als dadurch die Zahlungsmittel-
versorgung der Volkswirtschaft der wechselnden Ausdehnung der
Produktion angepaßt wird. Wenn die Bankzahlungsmittel nur durch
kurzfristige Wechsel gedeckt werden, wird diese Anpassung der Zahlungs-
mittelversorgung an den augenblicklichen Umfang der Produktion und
somit an den augenblicklichen Zahlungsmittelbedarf ziemlich wirksam.
Wirkliche Handelswechsel, die das im fortlaufenden Veredelungs-
prozeß befindliche bewegliche Realkapital repräsentieren, sind also für
die Banken eine besonders passende Deckung ihrer ausstehenden Bank-
zahlungsmittel. Dies nicht deshalb, weil Handelswechsel immer im
Vergleich mit guten Staatsanleihen und ähnlichen erstklassigen Wert-
papieren eine größere Sicherheit darbieten, sondern deshalb, weil die
Einlösung des Handelswechsels sozusagen zum normalen Gang des
Produktionsprozesses gehört. Der Produktionsprozeß bereitet in seinem
normalen Fortgang selbst die Mittel zur Einlösung derjenigen Wechsel,
die durch das im Produktionsprozeß verarbeitete Material gedeckt sind.
Die Banken brauchen also, um ihre Wechselforderungen einzutreiben,
nicht irgendwie störend in den normalen Gang der Volkswirtschaft ein-
zugreifen.
Neben den Handelswechseln kommen Lombardforderungen
als Deckung der Bankzahlungsmittel in Betracht. Das Lombard-
pfand kann teils aus Waren, teils aus Wertpapieren bestehen. Im
ersten Falle besteht die Realdeckung der Bankzahlungsmittel wieder
aus beweglichem Realkapital. Im zweiten Falle hängt die Natur der
Realdeckung der Bankzahlungsmittel von der Art der Wertpapiere ab.
Diese können Pfandbriefe oder Aktien usw. sein und also ein festes
Realkapital vertreten. Dann ist dieses feste Realkapital als die Real-
deckung der Bankzahlungsmittel zu betrachten. Besteht aber die
Lombardsicherheit aus Staatsobligationen und ähnlichen Werten ohne
Realdeckung, so ist auch für die Bankzahlungsmittel keine materielle
Deckung vorhanden.
In der Regel werden natürlich nur solche Waren und Wertpapiere,
die auf der Börse gehandelt werden, als Deckung von Bankzahlungs-
mitteln benutzt. Der Börsenhandel bedeutet die’ Mobilisierung eines
Kapitals, das an sich nicht mobil ist, d. h. im normalen Gang des Pro-
duktionsprozesses nicht umgesetzt werden muß. Die Mobilisierung er-
höht natürlich in wesentlichem Grade die Anwendbarkeit des betreffen-
den Kapitals als Deckung für Bankzahlungsmittel. Sie bewirkt, daß
wenigstens unter normalen Verhältnissen das Pfand jeden Augenblick
verkauft werden kann. Da nun bei Lombarddarlehen die Sicherheiten
nur zu einem Kurs wesentlich unter dem Tageskurs der Börse beliehen
werden, könnte man annehmen, daß Lombardforderungen sich vor-
züglich als Unterlage für Bankzahlungsmittel eigneten. Dabei ist aber
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