8 48. Die Deckung der Bankzahlungsmittel. 1
eben zu beachten, daß eine Rückzahlung der Lombarddarlehen nicht
durch den normalen Fortgang des Produktionsprozesses gewährleistet
ist. Wenn also die Banken unter Umständen gezwungen sind, ihre
Lombardforderungen durch Zwangsverkauf der Pfänder einzutreiben,
kann dies oft nicht ohne ein störendes Eingreifen geschehen, das be-
sonders in Krisenzeiten für das Geschäftsleben gefährlich werden kann
und deshalb von den Banken möglichst vermieden werden muß. In
dieser Beziehung sind Lombardforderungen guten Handelswechseln
als Deckung für Bankzahlungsmittel wesentlich unterlegen.
In einem gewissen Umfange kann es vom Gesichtspunkt der
Zahlungsmittelversorgung der Volkswirtschaft berechtigt sein, Bank-
zahlungsmittel durch lombardierte Wertpapiere und also in letzter
Linie durch festes Kapital zu decken. Denn Bankzahlungsmittel
werden natürlich auch in gewissem Umfange zum Kauf von Wert-
papieren und festem Kapital benutzt. Da aber diese Verwendung
der Bankzahlungsmittel wesentlich geringere Bedeutung hat, als ihre
Verwendung zum Kauf von beweglichem Kapital, dürfte es im Interesse
einer richtigen Regulierung der Zahlungsmittelversorgung liegen, wenn
die Lombardsicherheiten als Deckung der Bankzahlungsmittel micht
ebenbürtig an die Seite der Wechsel gestellt werden, wenn also eine
Notendeckung durch Lombardsicherheiten ausgeschlossen wird, und
wenn der Lombardzinsfuß regelmäßig ein Prozent über dem Diskont-
satz gehalten wird. Diese Seite der Deckungsfrage übersieht man,
wenn man sich wundert, warum die Banken, wenn es gilt, Deckung für
Noten und Depositen zu finden, Wechseln eines kleinen Händlers oder
Fabrikanten den Vorzug vor der viel besseren Sicherheit von Pfand-
briefen oder Aktien großer Gesellschaften oder gar Schuldverschrei-
bungen mächtiger Staaten geben. Es soll eben durch die Deckung der
von den Banken geschaffenen Zahlungsmittel nicht nur Sicherheit ge-
schaffen werden, sondern daneben soll durch die Art der geforderten
Deckung eine gewisse allgemeine natürliche Begrenzung der Zahlungs-
mittelversorgung gewonnen werden. Als solche allgemeine Begrenzung
eignet sich wohl die Produktion, nicht aber das Vermögen der Volks-
wirtschaft, also das Angebot von Warenwechseln, nicht aber von Wert-
papieren, die festes Kapital vertreten oder gar nur ungedeckte Schuld-
verschreibungen darstellen. Die genannte Konsequenz ist jedoch keines-
wegs allgemein gezogen, denn in England, wo der Gebrauch des Wechsels
zurückgeht, finden wir, daß Lombardforderungen eine große Rolle als
Deckung für Bankzahlungsmittel, besonders bei der Bank von England,
spielen.
Eine hinreichend strenge Begrenzung der Zahlungsmittelversorgung
kann natürlich unter keinen Umständen durch die an die Deckungs-
mittel gestellten Forderungen erreicht werden. Gewöhnlich dürfte
schon der Wechselumlauf beträchtlich größer sein als der Zahlungs-
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