3 49. Die Begrenzung der Zahlungsmittelversorgung durch den Bankzins. 397
wisse Zeit in Anspruch. Die Wirkung der Zinspolitik auf die Menge der
Zahlungsmittel kann nur allmählich hervortreten, auf die Länge der Zeit
kann aber jede beabsichtigte Wirkung erreicht werden. Dabei ist natür-
lich vorausgesetzt, daß die Bank ihre Vorschußbewilligung und ihre
Zinspolitik vollständig in ihrer eigenen Hand hat. Wenn der Staat an
die Bank Ansprüche dereinen oderanderen Art stellt, welche nichtzurück-
gewiesen werden können, oder wenn Rücksicht auf die sozialen Gefahren
einer scharfen Restriktionspolitik die Handlungsfreiheit der Bank unter-
bindet, hört das Problem auf, ein rein geldpolitisches Problem zu sein.
Es entsteht nun die Frage: wie soll der Bankzins bestimmt werden,
wenn man einen Gleichgewichtszustand aufrecht erhalten will? Man
könnte darauf antworten, daß der Bankzins gleich dem Realzins des
Kapitals sein soll. Dabei ist aber zu beachten, daß ein „Realzins“
in einem anderen Sinne als in dem eines Marktzinses nicht existiert.
Der Marktzins gibt aber den Banken eine recht unsichere Leitung für
ihre Zinspolitik, denn der Marktzins wird, wie schon gezeigt, vom Bank-
zins unmittelbar und kräftig beeinflußt.
Die richtige Antwort auf unsere Frage kann nur die sein, daß die
Banken in jeder Periode ihre Vorschüsse gerade so viel vermehren
dürfen, wie der Summe der gleichzeitig zu ihrer Verfügung gestellten
Ersparnisse entspricht. Werden die Vorschüsse noch weiter ausgedehnt,
so können sie nur durch Vermehrung der Bankzahlungsmittel gegeben
werden. Eine solche Vermehrung ist zwar zulässig in dem Maße wie
der allgemeine wirtschaftliche Fortschritt einen vermehrten Bedarf an
Zahlungsmitteln schafft, bedeutet aber sonst eine unzulässige Schaffung
einer künstlichen, den Wert der Rechnungseinheit herabdrückenden
Kaufkraft.
In der Praxis wird der Bankzins bei Goldwährung wesentlich nur
mit Hinsicht auf den nötigen Schutz der Reserven reguliert. Die Zins-
politik der Banken ist also dann vollständig in den Dienst der Aufrecht-
erhaltung der Goldwährung gestellt. Wo die Goldwährung aufgegeben
ist und die Noten der Zentralbank mit Zwangskurs zirkulieren, sucht
man gewöhnlich die Richtschnur für die Zinspolitik in der Aufrecht-
erhaltung eines gewissen Verhältnisses zwischen der inländischen
Valuta und der Goldvaluta des Auslandes. In beiden Fällen setzt sich
die Zinspolitik die Aufgabe, einen innerhalb gewisser Grenzen festen
Goldpreis aufrechtzuerhalten. Dies ist natürlich nur möglich, wenn
die Warenpreise im allgemeinen auf einem gewissen Niveau beibehalten
werden können. Es ist also offenbar, daß die Zinspolitik der Banken
in letzter Linie eine Regulierung des allgemeinen Preisniveaus bedeutet.
Dieser Zusammenhang kann aber erst auf Grund einer Theorie des
Geldwerts, zu welcher wir im nächsten Kapitel übergehen, vollständig
erklärt werden.