fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Nationales Geistesleben im 9. und 10. Jahrhundert. 185 
seiten eines Höherstehenden. In der archaischen Formel „hold 
und getreu“ dagegen wird das Wort auch noch von den sittlich— 
rechtlichen Verpflichtungen des Niedrigerstehenden angewandt: 
hier hat sich die doppelte Wendung des Begriffes hold, ent— 
sprechend seiner reciproken Stellung im Mittelalter, erhalten. 
Bei einer solchen Ausprägung der sittlichen Begriffe ließ 
es sich kaum vermeiden, daß der Sprachgebrauch vielfach 
lateinischen Wörtern, die während der Herrschaft höherer Kultur— 
zeitalter der Antike rein subjektiv empfundene Anschauungen 
wiedergegeben hatten, nunmehr eine neue, objektive Bedeutung 
beilegte. Fast alle wichtigeren lateinischen Bezeichnungen sitt⸗ 
licher Begriffe haben diese Wandlung im frühen Mittelalter 
durchgemacht: so begann religio nicht die religiöse Empfindung 
oder den Glauben zu bedeuten, sondern den geistlichen Stand, 
lidelitas nicht gern treue Gesinnung, sondern ein Gefolge von 
Getreuen, honor nicht innere Ehre, sondern ein Lehen, an das 
sich eine gewisse äußere Würdigung knüpfte, und dergleichen 
mehr. Noch näher lag es, daß sittliches Verhalten überhaupt 
nicht so sehr in gewissen inneren Stimmungen oder Dis— 
positionen wie in gewissen äußeren typischen Handlungen ge— 
funden und danach bemessen wurde!. Kein König galt jetzt, 
wie schon in frühchristlicher Zeit, als barmherzig, dem nicht in 
Ausübung barmherziger Werke Thränen kamen?, kein Kleriker 
für bescheiden, der sich nicht gegen Beförderungen mit reich— 
lichem Thränenerguß, ja durch Flucht und Verstecken wehrtes. 
1Beispiele bei Kleinpaul, Das Typische in der Personschilderung 
der deutschen Historiker des 10. Jahrhunderts. Leipz. Diss. 1897 S. 34. 
1244. 
2 Kühne, Herrscherideal S. 11. Eb. S. 18 f. über die Bedeutung 
des Mitleids für die Typik des Herrscherideals. 
8 Vgl. Kleinpaul S. 23: von Liutprand fälschlich auf Heinrich J. 
angewandt! Noch Lothar weigert sich, die Krone anzunehmen: Hauck IV 
(1902) 1118. Poppo v. Stablo stellt sich fälschlich als Sohn eines 
Klerikers hin, um dem Amte zu entgehen: Ellinger, Das Verhältnis der 
öff. Meinung zur Wahrheit und Lüge im 10., 11. und 12. Jahrh. Berl. 
Diss. 1884 S. 8. Vgl. S. 92f. Über Adalbert von Prag s. Voigt, 
A. v. Prag 1898 S. 35.
	        
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