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ist die Naturgarantie, welche im Metallgelde liegt, um so nöthiger,
je freier und selbständiger sich die einzelnen Collectivgruppen
und AVirthschaltscommunen constituiren. Hier kann
man nicht auf jenen künstlichen Zwang und jenes künstlich
gemachte sogenannte Recht zählen, welches im Gewaltstaat
so Vielem Werth verschafft, was keinen hat.
Hie einzige wirkliche Emancipation der leiblichen und
geistigen Lohnarbeit besteht in der Abschaffung dieses Verhältnisses,
nämlich in der Ersetzung desselben durch die Selbstwirthschaft.
Nicht irgend ein besonderes Entwicklungsstadium,
nicht also etwa erst dasjenige der modernen Industrieausbildung,
berechtigt zu jener Forderung; vielmehr findet die socialitäre
Nothwendigkeit ihre Anwendung auch auf Gesellschaften
vom Typus des weitaus vorherrschenden oder gar reinen
Ackerbaustaats. Es ist weit mehr das gehobene Gerechtigkeitsbewusstsein
sowie die Macht der streng wissenschaftlichen
Welt- und Lebensanschauung als die besondere mechanische
Verfassung der Gesellschaft, wodurch die allgemeine
Socialität ermöglicht wird. Sogar das erste Hervortreten der
Gedanken ist, wie wir an Frankreich sehen, nicht an die
höchste Stufe der Industrieentwicklung gebunden gewesen.
Die innerhalb des heutigen Rahmens von Staat und Gesellschaft
unmittelbar und fast unwillkürlich aus der Lage der
Massen und aus den dieser Lage entsprechenden Trieben entsprungenen
Bestrebungen stufen sich in ihrer Tragweite sehr
erheblich ab. An der Spitze stehen die in ihren Wirkungen
für die Lohnänderung von der ältern Oekonomie und auch
von Socialisten wie Marx und Lassalle nicht begrifienen Coalitionen,
auf die sich jedoch die Internationalen und die Lassallianer
schliesslich auch noch mit einem andern Gedanken
als dom der blossen Wachhaltung des Classenbewusstseins
haben ernsthaft einlasscn müssen. Die Arheitercoalitionen, mit
den Strikes als Mittel, werden zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen
eine um so grössere Macht, je weniger es gelingt,
ihnen gesetzliche Hindernisse director oder indirector Art in
den Weg zu legen. Wenden wir uns dagegen zur staatlichen
Gesetzgebung, so ist in dieser Richtung die vorläufige Hauptforderung
die Vorschrift eines Maximums der Arbeitszeit, etwa
von acht Stunden, wie in den Nordamerikanischen Staatseta-Dühring,
Geschichte der Nationalökonomie. 2. AuÜage. 38