S Kap. XX. Die handelspolitischen Systeme,
schehen durch Beherrschung der Handelswege, die wiederum nur im
Kampf gegen Wetteiferer gesichert werden konnte. Die Handelspolitik
wurde deshalb wesentlich eine Politik, die durch militärische Macht
Handelswege und Handelsbeziehungen zu monopolisieren suchte und
jede Konkurrenz einfach mit Gewalt totschlug. Eine solche Politik
führt natürlich zu einem nahezu beständigen Kriegszustand.
Die drei jetzt charakterisierten Bestrebungen, die den wichtigsten
Inhalt der Handelspolitik der vorstaatlichen Interessengemeinschaften
bilden, gingen als ein Erbe auf den am Ende des Mittelalters und besonders
am Anfang der neueren Zeit hervortretenden Nationalstaat
über. Der Nationalstaat bedeutete eine wesentliche Erweiterung der
wirtschaftlichen Interessengemeinschaft. Technisch war diese Erweiterung
bedingt durch die Notwendigkeit, größere geographische
Gebiete als Grundlage für die wachsende Arbeitsteilung, also für eine
berufsmäßige Produktion und für einen derselben entsprechenden regelmäßigen
Güteraustausch, zu schaffen. Eine wirkliche Tauschwirtschaft,
wie wir sie oben (8 7 u. 8 14) charakterisiert haben, ‚war nur möglich
innerhalb ganzer Länder, die in ihrem Innern ein gewisses Maß von
freiem Verkehr herstellen konnten, und-also für eine Staatsmacht, die
sich gegenüber dem mittelalterlichen Partikularismus der Städte, der
Körperschaften, der kirchlichen und weltlichen Fürsten, der Landschaften
usw., geltend zu machen vermochte. Auf die Dauer konnte auch eine
Vorherrschaft auf dem Gebiete des Handels, der Seefahrt und der
Kolonialbeherrschung nur aufrechterhalten .werden von einer Macht,
die in ihrem eigenen Territorium eine große Produktion als Grundlage
für den Handel zu entwickeln vermochte und zugleich in diesem
Territorium eine genügende Basis für militärische Machtentwicklung
besaß. Die Ausbildung des Nationalstaates war tatsächlich für die
wirtschaftliche und politische Entwicklung dermaßen ausschlaggebend,
daß die Länder, die am. frühesten eine nationale Einheit zu schaffen
vermochten, wie Frankreich, England und Schweden, dadurch einen
ganz gewaltigen Vorsprung gewannen gegenüber solchen Ländern wie
Deutschland und Italien, die zwar schon im Mittelalter eine hohe Blüte
erreicht hatten, den mittelalterlichen Partikularismus aber nicht zu
beseitigen imstande waren.
Die Auffassung des Nationalstaates als einer wirtschaftlichen
Interessengemeinschaft war gar nicht eine selbstverständliche oder in
der Natur der Sache liegende Betrachtungsweise, sondern hatte sich
vielmehrin hartem Kampf gegen die genannten partikularistischen Mächte
allmählich geltend zu machen. In diesem Kampf war es von großer,
wahrscheinlich von entscheidender Bedeutung, daß der neue etwas
abstrakte Einheitsbegriff personifiziert. wurde, indem der König als
Träger dieser Interessengemeinschaft hervortrat. Nur nachdem die
Idee der Einheit des Nationalstaates sich während einer langen Aus-80